Hartz IV: Keine Existenzgründung bei ALG II erwünscht?
(08.05.2010) Keine Hartz IV-Existenzgründung bei ALG II erwünscht. Die Bundesagentur für Arbeit hat die Fördermittel für Existenzgründer, welche sich aus ALG II heraus selbstständig machen wollen, gestrichen. ALG II-Beziehern wird so eine weitere Möglichkeit genommen, durch Eigeninitiative aus Hartz IV heraus zu kommen. Da stellt sich die Frage: sind diese Mittel nur der Einsparungswut zum Opfer gefallen, oder sind ehemalige ALG II-Bezieher als Selbstständige auf dem freien Markt unerwünscht?
Zuvor hatte die Bundesagentur für Arbeit bereits die Mittel für Einstiegsgelder eingefroren. Aus "Fördern und Fordern" wird so immer mehr nur ein "Fordern", das Fördern bleibt auf der Strecke und findet nicht mehr statt – außer in den Reden der Politiker, die mit den Tatsachen schon lange nichts mehr gemein haben. Sinnvoller wäre es gewesen, die Mittel für Maßnahmen wie 1 Euro Jobs und Bewerbungstrainings zu streichen, die selbst lt. Bundesagentur für Arbeit sinnlos sind, da hiermit nur die Bildungs- und Maßnahmeträger gefördert werden, sowie die Einrichtungen und Betriebe, in denen 1 Euro Jobber kostenlos arbeiten, deren Existenz vielfach nur noch durch Mittel der Bundesagentur für Arbeit gesichert ist. Dass aber gerade diese Mittel weiterhin gezahlt werden, sagt viel darüber aus, wo in der Arbeitsmarktpolitk von CDU/CSU und FDP wirklich die Prioritäten liegen – jedenfalls nicht beim Fördern von ALG II-Beziehern. Quelle siehe: hier (fm)
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors