Hartz IV Datenschutz: Peter Schaar eingeschaltet

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Bundesagentur für Arbeit plant den Datenschutz von Hartz IV-Beziehern außer Kraft zu setzen. Offener Brief an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz Peter Schaar.

(25.06.2010) Wie berichtet plant die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Sachsen-Anhalt und Thüringen ein Pilotprojekt einzuführen. Dabei sollen Briefe von Hartz IV Betroffenen, die an die Arbeitsagenturen adressiert sind, von der Post geöffnet und digitalisiert werden. Das Projekt soll im September 2010 starten und zukünftig bundesweit eingeführt werden. Erwerbslosen Gruppen kritisieren dieses Projekt als einen massiven Eingriff in die Privatsphäre und den Datenschutz von ALG II Beziehern.

Die Bundesagentur für Arbeit hingegen beschwört, die Postmitarbeiter würden die Briefe streng vertraulich behandeln. Doch nicht einmal Arge-Sachbearbeiter gehen öffentlich mit den Daten ihrer "Kunden" vertraulich um. So wurde u.a. bekannt, dass höchst wahrscheinlich Arge Mitarbeiter in einem öffentlich zugänglichen Forum die Namen ihrer "Kunden" veröffentlichen und zudem sich offensichtlich über die Namengebung der Kinder lustig machen. Wie will die BA nun dafür sorgen, dass Postmitarbeiter die Daten vertraulich behandeln, wenn selbst Arbeitsagentur-Mitarbeiter sich an den Datenschutz nicht halten?

Die "Hartz4-Plattform" hat nun einen offenen Brief an den Bundesbeauftragten für Datenschutz Peter Schaar gesandt, den wir hiermit dokumentieren:

Sehr geehrter Herr Schaar,
die Absicht der Bundesagentur für Arbeit, bereits in den Örtlichkeiten der Post Briefe öffnen und digitalisieren zu lassen, wirft zahlreiche Fragen in Ihrem Zuständigkeitsbereich auf.

1. Sehen Sie wie wir darin einen Verstoß gegen das Grundgesetz, wo es in Artikel 10 heißt: “Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden“?

2. Sind Sie als Datenschutzbeauftragter vorab in die Pläne eingeweiht und um Stellungnahme gebeten worden? Wenn ja: In welcher Form?

3.Welche Stellungnahme haben Sie dazu abgegeben und welche konkreten Empfehlungen für die Datensicherheit?
4. Was bedeutet es, wenn BA-Vorstand Raimund Becker heute erklärt: “Die Kundendaten befinden sich zu jeder Zeit in einem datengeschützten Kreislauf“? Wie sind Ein- und Ausgang in diesen Kreis abgesichert? Und welche einzelnen Schritte finden innerhalb des Kreises statt?

5. Welches Personal wird eingesetzt? Welche Qualifikation besitzt dieses? Und welche Kontrollen des Personals sowie der Arbeit finden statt und wie oft?

6.Wer garantiert den Postabsendern, dass deren geschützte Sozialdaten nicht an Dritte weiter gegeben und weiter verwendet werden? Immerhin haben die mit ihrer Postsendung an die BA keinerlei Freigabe solcher Art gegeben.

7. Ist es möglich, dass diese Daten beispielsweise für die Daten-Zusammenführung der Volkszählung 2011, Zensus 2011, benutzt werden?

8. Werden Sie in dieser Sache tätig werden?

Wir bitten Sie um eilige Beantwortung, da die Umsetzung von der BA bereits kurzfristig geplant ist. (Brigitte Vallenthin)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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