Hartz IV: Jobcenter dürfen radikal kürzen

Jobcenter dürfen seit 2017 Mittel komplett streichen, wenn Hartz-IV-Empfänger andere Leistungen, auf die sie einen Anspruch haben, nicht beantragen
Jobcenter dürfen ab 2017 Mittel komplett streichen, wenn Hartz-IV-Empfänger andere Leistungen, auf die sie einen Anspruch haben, nicht beantragen. Bereits bisher waren Menschen, die Hartz-IV beantragten, verpflichtet, zuvor alle anderen Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, die ihnen zustehen.

kuerzung jobcenter 2017 - Hartz IV: Jobcenter dürfen radikal kürzen

Die Jobcenter durften aber, wenn die Betroffenen die anderen Leistungen nicht beantragten, keine Sanktionen verhängen. Zum Beispiel könnten einem Erwerbslosen Kinder- oder Krankengeld zustehen. Wenn ihm dieses zusteht, er es aber nicht beantragt, werden ihm die Hartz-IV-Gelder in dieser Höhe gekürzt. (Dr. Utz Anhalt)

Bild: Jörg Lantelme -fotolia

Hartz IV abschaffen?

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