Hartz IV: Jobcenter bestraft Selbstständigkeit

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Jobcenter bestraft Selbstständigkeit mit hoher Rückzahlungsforderung

20.09.2017

In Schorndorf hat ein Hartz 4-Empfänger versucht der Arbeitslosigkeit zu entkommen, indem er sich mit Mitte 40 noch selbstständig machte. Allerdings stieß er dabei auf einige Hindernisse seines Jobcenters.

Mit einem eigenen kleinen Betrieb plante Roland Maier sich neben den Sozialleistungen etwas eigenes Geld zu verdienen. Auch wollte er wieder einer Arbeit nachgehen, da ihn seine jahrelange Arbeitslosigkeit frustrierte. Nachdem er bereits mehrere Versuche gestartet hatte in die Arbeitswelt zurückzukehren, sah er in der Selbstständigkeit die größte Chance auf einen Neubeginn.

Jobcenter schikaniert den Selbstständigen von Anfang an
Bereits nach Anmeldung seines Gewerbes hatte Roland Maier Probleme mit seinem Jobcenter. Wenn man neben den Hartz 4-Leistungen noch selbstständig dazuverdient, muss man natürlich alle Einnahmen und Ausgaben dem Jobcenter melden. Dies tat Herr Maier, doch immer wieder verschwanden seine Unterlagen bei seiner Sachbearbeiterin. Diese warf ihm daher vor, dass er Kontoauszüge mit Absicht zurückhalten würde. Erst durch einen Anwalt konnte dieser Konflikt geklärt werden.

Rückzahlungen in fünfstelliger Höhe werden gefordert
Die wirklichen Probleme begannen allerdings erst, als Maier bereits kein Hartz 4 mehr erhielt. Um sich einen Betrieb aufzubauen, hatte er sich rund 4000 EUR von seinem Schwiegervater geliehen. Dieses Geld verwendete er beispielsweise für Maschinen, die er sich alleine noch nicht leisten konnte. Eine Rückzahlung des Geldes wurde mündlich zwischen Maier und seinem Schwiegervater vereinbart. Diese Vereinbarung wurde von seinem Jobcenter jedoch nicht als Darlehensvertrag anerkannt – und daher rechnete es die 4000 EUR als Einkommen an. Für Roland Maier und seine Familie hat diese Entscheidung schwerwiegende Folgen, denn sie müssen jetzt sämtliche Leistungen aus diesem Zeitraum zurückzahlen. Das sind rund 15.000 EUR.

Dieses Beispiel zeigt, wie wenig Unterstützung von den Jobcentern zu erwarten ist. Es ist wichtig, dass du darauf achtest, dass deinem Jobcenter keine Fehler unterlaufen und du alle Leistungen erhältst, die dir zustehen. Hier kannst du deinen Bescheid kostenlos prüfen lassen und die Arbeit deines Jobcenters kontrollieren.

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