Hartz IV: Immer mehr Sanktionen gegen Behinderte

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Viele Jobcenter nehmen keine Rücksicht auf Behinderungen

29.07.2013

Heidi Steffen engagiert sich seit 39 Jahren für Hörgeschädigte. In ihrem Verein „Durchblick“ unterstützt sie Betroffene als Oraldolmetscherin und fungiert als ihre Interessenvertreterin beispielsweise bei Jobcenter-Besuchen. Im Interview mit „Heise.de“ berichtet die Mutter einer hörgeschädigten Tochter von ihren Erfahrungen mit deutschen Jobcentern, der Willkür von Fallmanagern und alltäglicher Diskriminierung von Hörgeschädigten.

Jobcenter sind meist nicht barrierefrei für Hörgeschädigte
Heidi Steffen kennt die Probleme vieler hörgeschädigter Hartz IV-Bezieher, nicht zuletzt weil sie selbst Mutter einer hörgeschädigten Tochter ist. Die Jobcenter würden keinen Unterschied zwischen gesunden und Hörgeschädigten machen und keine Rücksicht auf die Behinderung nehmen. „Ob jemand hörgeschädigt ist, interessiert die Ämter absolut nicht. Die Hörgeschädigten bekommen Angebote für Stellen, die nicht für Menschen mit Hörgerät geeignet sind, oder die schon längst besetzt sind. Oder sie müssen an irgendwelchen, sinnlosen Maßnahmen teilnehmen, die für Hörgeschädigte ungeeignet sind, weil sie dort nicht ausreichend hören können und weil dort keinerlei Rücksicht auf ihre Hörbehinderung genommen wird“, erläutert Steffen gegenüber „Heise.de“. Es fehle zudem an Barrierefreiheit in den Jobcentern. Um sichergehen zu können, alles richtig verstanden zu haben, müssten Hörgeschädigte immer mit einem Dolmetscher zu Terminen bei der Behörde gehen. Doch die meisten Ämter verzichteten darauf, einen Dolmetscher zu stellen oder die Betroffenen zu fragen, ob sie einen mitbringen könnten. „Die Hörgeschädigten haben laut der Gesetze Anspruch auf einen Dolmetscher ihrer Wahl. Das Problem ist aber die Erstattung der Kosten: Gerade im Bereich der ARGEN müssen Dolmetscher nämlich die Fahrtkosten vorstrecken und man kann sich dann nicht einmal sicher sein, ob man sie auch vollständig zurückerstattet bekommt“, berichtet die engagierte Frau.

Sanktionen gegen Hörgeschädigte oft ungerechtfertigt
Steffen erläutert weiter, dass die Jobcenter bei Hörgeschädigten genauso erbarmungslos Sanktionen verhängen würden wie bei gesunden Hartz IV-Beziehern. Dabei beruht ein vermeintliches Fehlverhalten häufig auf Missverständnissen, die aufgrund der Gehörschädigung zustande kommen. Die engagierte Oraldolmetscherin erzählt von dem Fall einer hörgeschädigten Mutter von zwei Kindern, die sanktioniert wurde. „Diese Frau war krank, wurde später auch operiert und konnte nicht zum Jobcenter gehen. Sie hatte dafür eine Krankmeldung vom Arzt, aber das Jobcenter hat zusätzlich eine sogenannte ‘Wegeunfähigkeitsbescheinigung’ verlangt, wobei nicht einmal der Arzt wusste, was das ist. Diese ‘Wegeunfähigkeitsbescheinigung’ auch hätte extra bezahlt werden müssen. Daraufhin hat man sie zuerst mit zehn Prozent, dann mit 30 Prozent sanktioniert“, berichtet Steffens in dem Interview.

Hörende fiele es meist schwer, sich in Menschen hineinzuversetzen, die selbst mit Hörgerät nur ein wenig hören könnten und von den Lippen ablesen müssten, um zu verstehen und zu kommunizieren. Im Jobcenter habe Steffen häufig die Erfahrung gemacht, dass Hörgeschädigte – aus Unwissenheit – sehr rüde behandelt würden. So habe eine Jobcentermitarbeiterin frech gesagt, „dass die Hörgeschädigte doch Gebärdensprache lernen sollten. Als ich sie dann fragte, ob sie denn selber die Gebärdensprache beherrsche, musste sie ihre Unkenntnis zugeben“, erzählt Steffen. Leider habe die Jobcentermitarbeiterin dennoch weiterhin ohne Verständnis für die Behinderung reagiert, da sie nicht verstanden habe, dass Hörgeschädigte nicht wie Gehörlose die Gebärdensprache anwendeten, sondern von den Lippen ablesen würden, während sie gleichzeitig noch Bruchstücke akustisch wahrnehmen könnten. Das sei aber problematisch, wenn in einem Büro weitere Geräusche wie durch ein geöffnetes Fenster oder einen laufenden Drucker hinzukämen, die Lichtverhältnisse schlecht seien oder Mitarbeiter des Jobcenters undeutlich sprechen würden. „Die meisten Hörgeschädigten wissen beim Verlassen des Büros somit nicht, ob sie das, was sie verstanden zu haben meinen, vom Jobcentermitarbeiter überhaupt so gemeint wurde, denn Hörgeräte übertragen das nun mal nicht“, erklärte Steffen. (ag)

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