In Berlin soll eine Familie mit einer herzkranken Tochter (10) aus der Wohnung zwangsgeräumt werden. Die Räumung soll bereits in den kommenden Tagen, am 26. September, stattfinden. Die Familie stünde dann auf der Strasse. Die Erwerbslosenberatungsstelle “Basta” macht auf den aktuten Fall aufmerksam und bittet um Hilfe.
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Mietschulden wegen zu hoher Grundkosten
Wenn die Preise für Grundnahrungsmittel und Strom steigen, geraten viele Hartz IV Beziehende in finanzielle Bedrängnis. So erging es auch einer Familie in Berlin, weil sie dadurch nicht mehr die Mietkosten aufbringen konnte.
Fristlose Kündigung seitens der Vermietungsgesellschaft
Aus diesem Grund hatte die Wohnungsgesellschaft “DEGEWO” am 10. Juli 2022 der Familie aufgrund von Mietschulden eine fristlose Kündigung per Post übersandt.
Am 11. Juli beantragte die Familie die Überzahlung wegen zu spät gezahltem Krankengeldzufluss auf 10 Prozent zu beschränken. Das Jobcenter wollte die Überzahlung komplett abziehen.
Antrag beim Jobcenter zur Gewährung eines Darlehens
Bereits einen Tag nach dem Erhalt des Kündigungsschreibens stellte die Familie beim zuständigen Jobcenter einen formlosen Antrag auf ein Darlehen zur Übernahme der Mietschulden. Zudem forderte die Familie das Jobcenter auf, die künftigen Mietzahlungen direkt an den Vermieter zu überweisen, damit nicht weitere Mietschulden entstehen.
Das Jobcenter ist nämlich in der Pflicht ein Darlehen für Menschen im Hartz IV Bezug zu gewähren, wenn hierdurch eine drohende Wohnungslosigkeit verhindert werden kann.
Gemäß § 22 Abs 8 Satz 1 SGB II steht zwar die Übernahme der Schulden im Ermessen des Jobcenters. Dieses Ermessen ist allerdings nach Satz 2 eingeschränkt, wenn die Übernahme der Schulden gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht.
Jobcenter forderte erneut einen Antrag
Am 21. Juli stellte die betroffene Familie erneut einen Antrag auf ein Darlehen. Dieses Mal mit entsprechenden Formblättern des Jobcenters sowie mit einer Erklärung, dass man eine Akteneinsicht bei der Vermietungsgesellschaft erlaube.
Das zuständige Jobcenter beachtet dabei nicht das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts, das nämlich urteilte, dass auch ein formloser Antrag ausreichend ist (Az.: B 7/14 AS 52/21 R)
Am 31. August überwies das Jobcenter dann die Miete für den Monat August. Allerdings verbuchte die Wohnungsgesellschaft die Überweisung für den Monat September.
Statt schneller Hilfe andauernde Bearbeitung und keine Rückmeldung
Bislang hat das Jobcenter nicht auf den Antrag auf Gewährung eines Darlehens reagiert, damit die Mietschulden bezahlt und somit auch die Zwangsräumung abgewendet werden könnte. Telefonisch sei das Jobcenter nicht zu erreichen, berichtet die Erwerbslosenhilfe.
Die Beratungsstelle “Basta” informierte sich bei der Vermietungsgesellschaft. Dort wurde mitgeteilt, dass alle notwendigen Anträge beim Jobcenter gestellt seien. “Danach war die Degewo nicht mehr erreichbar oder hat uns aus der Leitung und auch mitten im Gespräch rausgeschmissen”, berichtet “Basta”.
Erwerslosenberatungsstelle organisiert Selbsthilfe durch Spenden
Nun drängt die Zeit und die Familie soll geräumt werden. Damit der Familie mit ihrem schwerkranken Kind nicht auf der Straße landet, ruft “Basta” zu einer Spende auf. “Wir wollen der Familie mit 1500 Euro helfen die Wohnung zu behalten und würden uns freuen wenn ihr uns dabei finanziell unterstützen könnt.”
Inh. Hoffmann
IBAN: DE581 005 000000 36254894
Stichwort: Räumung BASTA!
Wer ist Basta?
“BASTA!” wird gemacht von Erwerbslosen, Beschäftigten mit geringem Einkommen und Studierenden mit wenig Geld. An drei Orten in Berlin bieten wir eine solidarische und mehrsprachige Beratung zu ALG II an.
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