Hartz IV Empfänger erschlich sich 15.500 Euro

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Fast alle Tageszeitungen berichteten: Hartz IV Empfänger betrog die Arge um 15.000 Euro

Ein 46jähriger Mann ist wegen "Erschleichen von Sozialleistungen" zu acht Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte hatte Arbeitslosengeld II (ALG II) Leistungen erhalten und dennoch als sog. Chatmoderator bei einer Vermittlungsagentur "für einsame Damen" gearbeitet. Beschäftigt wurde der Angeklagte von einer Niedersächsischen Hotline Firma. Bei einer Kontrolle der Finanzbehörde flog die Schwarzarbeit auf. Da der Mann trotz seiner beruflichen Tätigkeit bei der Hotline ALG II erhielt, rechnete die Arge vor, dass ein Schaden von 15.500 Euro entstanden sei. Der Mann hatte insgesamt zwei Jahre bei der Firma trotz ALG II gearbeitet.

Doch was verschwiegen wird ist die Tatsache, dass die Firma anscheinend im besten Wissen einen sog. "Schwarzarbeiter" beschäftigt hatte. Die meisten Tageszeitungen problematisieren nicht diesen wichtigen Sachhinweis. Eine Meldung, die allgemein verbreitete Vorurteilsmeinungen bedient, ist besser zu verkaufen. Das wiederkeherende Bild des "Hartz IV-Sozialschmarotzers" findet im allgemeinen einen größeren Wiederhall in der breiteren Leserschaft. Der Bildzeitungs-Journalismus ist eben nicht immer bei der Bildzeitung zu Hause. (11.07.2008)

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