Hartz IV: Bundesrat lehnte Sanktionsantrag ab

Der Bundesrat hat einen Entschließungsantrag der Bundesländer Berlin und Bremen abgelehnt, nachdem die harten Sanktionen junge Hartz IV Bezieher unter 25 Jahren endlich abgeschafft gehören.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im November letzten Jahres geurteilt, dass Sanktionen von mehr als 30 Prozent verfassungswidrig sind. Bislang wurde das Sozialgesetzbuch dahingehend nicht reformiert. Die obersten Richter hatten zwar darauf verwiesen, dass die harten Sanktionen für Unter 25 Jährige wohlmöglich auch verfassungswidrig seien, aber diesen Punkt nicht explizit in das Urteil mit aufgenommen.

Trotz des Urteils wurden vielerorts weiterhin Leistungseinstellungen seitens der Jobcenter unternommen. Die Betroffenen bekamen keinerlei Unterstützung. Teilweise wurden auch die Mietzahlungen gestrichen.

Besonders harte Regelungen bei jungen Menschen

Berlins Sozialsenatorin Elke Breitenbach kritiserte daher: „Wenn Leistungskürzungen dazu kommen, sind viele in ihrer Existenz bedroht. Das müssen wir ändern. Für junge Erwachsene unter 25 Jahren sind die Sanktionsregelungen besonders hart: die erste sogenannte Pflichtverletzung führt zum Wegfall der Regelleistung; die zweite innerhalb eines Jahres zum Wegfall der Leistungen für Unterkunft und Heizung. Dies darf nicht sein. Diesen Menschen droht Wohnungslosigkeit. Ein Dach über dem Kopf gehört jedoch zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums.“

Der Bundesrat lehnte jedoch den Entschließungsantrag auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Intergration und Soziales ab. Eine Begründung für die Ablehnung steht noch aus.

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