Hartz IV: Bundesrat lehnte Sanktionsantrag ab

Lesedauer < 1 Minute

Der Bundesrat hat einen EntschlieรŸungsantrag der Bundeslรคnder Berlin und Bremen abgelehnt, nachdem die harten Sanktionen junge Hartz IV Bezieher unter 25 Jahren endlich abgeschafft gehรถren.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im November letzten Jahres geurteilt, dass Sanktionen von mehr als 30 Prozent verfassungswidrig sind. Bislang wurde das Sozialgesetzbuch dahingehend nicht reformiert. Die obersten Richter hatten zwar darauf verwiesen, dass die harten Sanktionen fรผr Unter 25 Jรคhrige wohlmรถglich auch verfassungswidrig seien, aber diesen Punkt nicht explizit in das Urteil mit aufgenommen.

Trotz des Urteils wurden vielerorts weiterhin Leistungseinstellungen seitens der Jobcenter unternommen. Die Betroffenen bekamen keinerlei Unterstรผtzung. Teilweise wurden auch die Mietzahlungen gestrichen.

Besonders harte Regelungen bei jungen Menschen

Berlins Sozialsenatorin Elke Breitenbach kritiserte daher: โ€žWenn Leistungskรผrzungen dazu kommen, sind viele in ihrer Existenz bedroht. Das mรผssen wir รคndern. Fรผr junge Erwachsene unter 25 Jahren sind die Sanktionsregelungen besonders hart: die erste sogenannte Pflichtverletzung fรผhrt zum Wegfall der Regelleistung; die zweite innerhalb eines Jahres zum Wegfall der Leistungen fรผr Unterkunft und Heizung. Dies darf nicht sein. Diesen Menschen droht Wohnungslosigkeit. Ein Dach รผber dem Kopf gehรถrt jedoch zur Sicherung eines menschenwรผrdigen Existenzminimums.โ€œ

Der Bundesrat lehnte jedoch den EntschlieรŸungsantrag auf Empfehlung des Ausschusses fรผr Arbeit, Intergration und Soziales ab. Eine Begrรผndung fรผr die Ablehnung steht noch aus.