Hartz IV Bezieher warten lange auf Klageverfahren

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Sozialgerichte überfordert: Hartz 4-Klagen auf Höchststand

13.11.2017

Fehler können mal vorkommen, aber sie müssen schnell ausgebügelt werden. Solche Weisheiten gelten scheinbar nicht für Jobcenter und Sozialgerichte. Fast zwei Jahre dauert es in manchen Bundesländern, bis Hartz 4-Bezieher bei den Sozialgerichten zu ihrem Recht kommen.

Jeder Hartz IV-Bezieher kennt es aus leidiger Erfahrung: Der Sachbearbeiter macht einen Fehler und plötzlich fehlen 20 Prozent der Leistungen, die einem eigentlich zustehen. Im besten Fall wird der Sachbearbeiter darauf hingewiesen und das Geld ist im Folgemonat wieder auf dem Konto. Oft aber beginnt der Ärger erst richtig: Das Jobcenter ist sich keiner Schuld bewusst, der Widerspruch wird abgewiesen und es bleibt nur der Klageweg.

Mehr und mehr Hartz 4-Leistungsempfänger ziehen vor Gericht
Und das wird immer häufiger nötig. Im Bundesland Bremen gab es 2016 eine Steigerung der Hartz 4-Klagen um 20 Prozent, Tendenz für 2017: weiter steigend. Wer jetzt sagt „gut, dass es noch Gerechtigkeit gibt“ vergisst, dass viele Klagen das Ergebnis von schlechter Jobcenter-Betreuung sind. Und weil immer mehr geklagt wird, sind die Sozialgerichte am Limit. In Brandenburg dauerte es 2016 durchschnittlich 22 Monate bis zum Urteil. In Bremen muss jeder Sozialrichter 25 Fälle im Monat bearbeiten.

Warten als einzige Alternative für Hartz 4-Bezieher
Es bleibt zumindest zu hoffen, dass die Qualität der Urteile nicht durch die Überforderung an den Sozialgerichten leidet. Denn eine Alternative gibt es nicht. Solange weiterhin fast die Hälfte aller Hartz 4-Bescheide fehlerhaft ist, müssen Betroffene den steinigen Weg der Justiz gehen. Das ist zwar anstrengend und psychisch belastend, aber die letzte Chance, wenn das Jobcenter sich nicht an die Regeln halten will. Unser Tipp deshalb: Fehlerhafte Bescheide hier kostenlos vom Anwalt überprüfen lassen. Dann wird ein Widerspruch an das Jobcenter verschickt. Rührt das Jobcenter sich nicht oder wird der Widerspruch abgelehnt, kann beim Sozialgericht Klage eingelegt werden.