Hartz IV Bezieher soll 75.000 Euro zurückzahlen

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Weil das Eigenheim zu groß ist, muss ein Hartz IV Bezieher 75.000 Euro zahlen

16.05.2017

Jobcenter Gnadenlos hat zugeschlagen. Weil ein selbst genutztes Haus zu groß war, muss nun ein Leistungsberechtigter Hartz IV Leistungen zurückzahlen- insgesamt 75.000 Euro. Das Sozialgericht Koblenz hat diese Unverschämtheit auch noch in einem aktuellem Urteil bestätigt.

Der Kläger hatte gegenüber dem Jobcenter falsche Angaben zur Größe der Wohnfläche gemacht. Daraufhin hat das Jobcenter bereits gezahlte Hartz IV Leistungen zurück gefordert. Dagegen wehrte sich der Betroffene. Zu Unrecht, wie das Sozialgericht Koblenz urteilte (Az. S 14 AS 656/15). Der Mann muss nun 75.000 EUR an die Behörde zurückzahlen. Das bedeutet, dass dieser das Haus nun verkaufen muss.

Im verhandelten Fall ist der Kläger Nutzer seiner eigenen Immobilie. Das Wohnhaus hat der Leistungsbezieher selbst bewohnt- einen Teil jedoch auch vermietet. Zusätzlich bezog der Mann Arbeitslosengeld II. Zwar sei eine selbstgenutzte Wohnimmobilie geschützt- aber nur, wenn diese angemessen sei.

Alleinstehende dürfen demnach nur 90 Quadratmeter bewohnen. Der Kläger hatte erklärt, dass sein Haus über eine Wohnfläche von 100 Quadratmetern verfüge. Stattdessen beträgt die Gesamtfläche 130 Quadratmeter. Deshalb könne das Jobcenter nunmehr die gezahlten Leistungen von 75.000 Euro zurück verlangen, so das Gericht. Durch falsche Angaben habe der Kläger erst die Leistungen erwirkt, die ihm nicht zustehen. Daher sei sein Vertrauen in den Bestand der getroffenen Entscheidungen nicht schutzwürdig. (sb)