Ratgeber Praktikum: Was tun, wenn man ein Praktikum begonnen hat. Bleibt der Arbeitslosengeld II Bezug bestehen?
Was tun, wenn man ein Praktikum begonnen hat. Bleibt der ALG II Bezug bestehen? Durch ein Praktikum steht man der Vermittlung nicht mehr zur Verfรผgung und hat damit keinen ALG II Anspruch mehr. Ausnahme sind kurzzeitige Praktika, die der Eignungsfeststellung fรผr einen Job dienen. Diese werden vom Leistungstrรคger (ARGE) fรผr bis zu 2 Wochen anerkannt, in begrรผndeten Einzelfรคllen auch lรคnger. Grundlage ist ein dafรผr vorher zwischen Leistungstrรคger und Arbeitgeber รผber das Praktikum zu schlieรender Maรnahmevertrag, womit der Arbeitslose in dieser Zeit sowohl รผber den Leistungstrรคger gegen Arbeitsunfรคlle versichert ist, als auch sein ALG II weiter erhรคlt. Ebenfalls werden ihm vom Leistungstrรคger seine Fahrkosten und erforderliche Arbeitsbekleidung bezahlt, sofern diese Kosten nicht vom Arbeitgeber getragen bzw. erstattet werden.
Ein solches Praktikum ist dann nichts anderes als eine Eingliederungsmaรnahme zur Eignungsfeststellung nach ยง 16 SGB II i.V.m. ยง 46 SGB III.
Macht man ein vom Leistungstrรคger nicht genehmigtes Praktikum, macht man sich strafbar! Ob es sich dabei um ein bezahltes oder unbezahltes Praktikum handelt, ist unrelevant. Zudem ist ein unbezahltes Praktikum, welches โ insbesondere aufgrund seiner Dauer โ nicht mehr der Eignungsfeststellung, oder dem Erwerb neuer Fรคhigkeiten unter Anleitung einer Fachkraft, sondern nur dem Zweck einer kostenfreien Arbeitskraft dient, absolut sittenwidrig (sog. Scheinpraktikum).
Wenn es allein darum geht, fรผr den Arbeitgeber โ ohne Unterschied zum normalen Arbeitnehmer โ eine Arbeitsleistung zu erbringen und der Praktikant dazu, so wie jeder andere Arbeitnehmer im Betrieb, "weisungsgebunden in den Betrieb eingebunden" ist, handelt es sich um ein sog. Scheinpraktikum. Dann hat der "Praktikant" einen Rechtsanspruch auf die betriebsรผbliche Vergรผtung fรผr die erbrachte Arbeitsleistung, da es nicht darauf ankommt, wie das Rechtsverhรคltnis bezeichnet wird, sondern darum, wie es tatsรคchlich in der Praxis ausgestaltet ist. (aus unserem Hartz IV Forum, 23.09.2009)