Gutes Gesetz für Schwerbehinderte tritt 2025 in Kraft

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Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dieses verpflichtet Unternehmen, digitale Inhalte, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Wir zeigen Ihnen, für wen dies gilt, und was diese Neuerungen für Konsequenzen haben.

Barrierefreiheit hat unterschiedliche Hintergründe

Nicht-Betroffene haben oft eingeschränkte Vorstellungen darüber, was Barrierefreiheit bedeutet und denken dabei in erster Linie an Rampen oder Fahrstühle, die den Zugang zu Gebäuden auch für Menschen ermöglichen, die Gehhilfen oder Rollstühle nutzen.

Dabei bestehen Barrieren für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen im digitalen Zeitalter auch bei digitalen Angeboten, und dies vielfältig, und die Betroffenen werden durch diese Barrieren behindert, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Dies behindert sie im Alltag ebenso wie im Beruf und im Wirtschaftsleben.

Digitale Barrieren bei Sehbehinderung

Menschen mit Sehbehinderung benötigen zum Beispiel oft eine Vergrößerungs-Software, blinde Menschen nutzen Braillezeilen und Sprachausgaben. Alternativtexte machen informative Grafiken und Bilder für Menschen mit Sehbehinderungen zugänglich.

Digitale Barrieren bei Gehörlosigkeit

Gehörlose Menschen sind bei digitalen Inhalten auf visuelle Darstellungen und Gebärdensprachendolmetscher angewiesen, für Hörbeeinträchtigte eignen sich Untertitel oder bildliche Ergänzungen. Barrieren entstehen, wenn digitale Medien keine Gebärdensprache und Untertitel anbieten.

Kognitive Einschränkungen

Menschen, die in ihrer Aufmerksamkeit eingeschränkt sind oder Lernschwierigkeiten haben, bekommen Probleme, wenn digitale Inhalte komplex sind. Diese Barrieren können abgebaut werden durch einfach verständliche und klar strukturierte Texte, übersichtliche Seiten und besonders durch leichte Sprache.

Körperlich-motorische Einschränkungen

Menschen, die durch Einschränkungen in Körperfunktionen behindert werden, haben oft Probleme, digitale Geräte wie Laptops zu bedienen, weil sie bestimmte Tastenkombinationen nicht ausführen oder eine Maus nicht steuern können. Diese Barrieren lassen sich durch alternative Formen der Navigation abbauen, zum Beispiel durch Sprachsteuerung.

Wen verpflichtet das neue Gesetz?

Das BFSG verpflichtet jetzt dazu, Produkte barrierefrei anzubieten. Betroffen sind Hersteller, Händler und Importeure von Notebooks, Smartphones, Zahlungsterminals und anderen digitalen Geräten.

Auch Dienstleister müssen ihre Angebote barrierefrei zur Verfügung stellen. Das betrifft unter anderem Banken, Telekommunikationsunternehmen, E-Commerce-Firmen, Ticket- und Buchungsplattformen, außerdem Anbieter von Webseiten, Apps und digitalen Plattformen.

Ausnahmen für die gesetzliche Verpflichtung

Betroffen sind Großkonzerne, mittelständische Unternehmen und größere Kleinunternehmen. Sehr kleine Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter haben und im Jahr weniger als zwei Millionen Euro Umsatz machen, müssen die Auflagen nicht erfüllen.

Wozu sind die Unternehmen verpflichtet?

Das Gesetz verlangt von den Unternehmen nicht, jede denkbare Einschränkung zu berücksichtigen. In manchen Fällen sind dafür Spezialanfertigungen notwendig. Vielmehr geht es um generelle Richtlinien, die dem Großteil der Betroffenen den Zugang ermöglichen.

Das bedeutet Webseiten und Apps so zu gestalten, dass sie verständlich, robust, bedienbar und wahrnehmbar sind. Inhalte wie Bilder müssen mit Alt-Texten und Videos mit Untertiteln ausgestattet sein. Navigation und Bedienung müssen auch ohne eine Maus möglich sein, zum Beispiel durch die Tastatur.

Smartphones oder Zahlungsterminals müssen eine Schrift in gut lesbarer Größe haben, außerdem anpassbare Kontraste und alternative Möglichkeiten der Steuerung bieten. Bedienungsanleitungen und Sicherheitsinformationen müssen leicht verständlich sein und sich barrierefrei nutzen lassen.

Nur solche Produkte dürfen in Verkehr gebracht werden, die diese Anforderungen erfüllen.

Digitale Barrierefreiheit ab 2025 verpflichtend

Viele Unternehmen erfüllen diese Vorgaben bereits. In Zukunft handelt es sich aber nicht mehr um einen freiwilligen Service, sondern um eine gesetzliche Pflicht. Unternehmen, die gegen dieses Gesetz verstoßen, haben Strafen zu erwarten.