Grüne setzen sich bei der pauschalierten Regelleistung des Arbeitslosengeldes II für die Berücksichtigung von individuellen Besonderheiten ein.
Berlin. Die Fraktion im Bundestag von Bündnis 90/Die Grünen setzt sich dafür ein, dass bei den Hartz IV Regelleistungen auch individuelle Besonderheiten zukünftig berücksichtigt werden. Beispielsweise soll dies Anwendung finden, wenn Betroffene sich eine größere Kleidung kaufen müssen, weil sie aufgrund ihres Gewichtes eine Übergröße benötigen. In einem Antrag der Fraktion (16/7838) heißt es: "Das Prinzip der individuellen Bedarfsdeckung, das sich direkt aus dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes ableiten lässt, darf durch die Pauschalierung nicht ausgehebelt werden."
Auch Kindern und Jugendlichen müssten zusätzlich zu dem ALG II Regelsatz Sachleistungen gewährt werden, bis es einen eigenständigen Regelsatz für Kinder und Jugendlichen gebe. Zudem wenden sich die Grünen gegen die Kürzung von Sozialleistungen, wenn Erwerbslose im Krankenhaus verweilen. Wenn eine Verpflegung im Krankenhaus gewährleistet ist, so könnte dies eine Kürzung um 35 Prozent nach sich ziehen. Ein ähnliches Problem sei auch bei der Anrechnung von karitativen Verpflegungsleistungen in Kindertagesstätten und Schulen gegeben. (04.02.2008)
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