Ab 2026 beginnt eine Zäsur in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für alle, die am oder nach dem 1. Januar 1964 geboren sind, entfällt schrittweise der sogenannte Vertrauensschutz bei Altersrenten. Damit gehen ein späterer Rentenzugang, höhere Abschläge und weniger Flexibilität einher.
Was hinter dem „Vertrauensschutz“ steckt
Der Vertrauensschutz umschreibt Sonderregelungen, die bislang einen früheren und finanziell günstigeren Rentenbeginn ermöglichten.
Er galt vor allem den Geburtsjahrgängen vor dem 1. Januar 1964 und sollte sicherstellen, dass langfristig geplante Erwerbsbiografien nicht abrupt durch gesetzliche Änderungen entwertet werden.
Mit dem Auslaufen dieser Übergangsregeln greift nun für Jüngere der volle Katalog an regulären Altersgrenzen und Abschlägen.
Kurz und knapp: Was ändert sich bei der Rente?
Thema | Inhalt |
Wegfall des Vertrauensschutzes | Ab 2026 entfallen Sonderregelungen für früheren, günstigeren Renteneintritt. |
Betroffene Jahrgänge | Alle, die am oder nach dem 1. Januar 1964 geboren sind. |
Regelaltersrente | Erst ab 67 Jahren ohne Abschlag möglich. |
Altersrente für langjährig Versicherte | Frühester Beginn mit 63 Jahren, dauerhaft 14,4 % Abschlag. |
Altersrente für schwerbehinderte Menschen | Frühester Beginn mit 62 Jahren, Abschlag 10,8 %; abschlagsfrei ab 65 Jahren. |
Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Wartezeit) | Abschlagsfrei mit 65 Jahren, früherer Start nicht mehr möglich. |
Folgen der Abschläge | Kürzungen gelten lebenslang und summieren sich über die Rentendauer erheblich. |
Handlungsbedarf | Rentenauskunft prüfen, Lücken schließen, freiwillige Beiträge oder Anrechnungszeiten (Kindererziehung, Pflege) berücksichtigen. |
Gesellschaftliche Dimension | Jahrgang 1964 ist erster betroffener Babyboomer-Jahrgang, Millionen Versicherte werden folgen. |
Fazit | Frühzeitige Planung notwendig, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und Flexibilität zu bewahren. |
Der große Umbruch ab 2026
Mit dem Stichtag 2026 läuft der Vertrauensschutz für Altersrenten stufenweise aus. Für Betroffene bedeutet das, dass Sonderwege in den Ruhestand zunehmend versperrt werden. Frühere, zum Teil begünstigende Ausnahmen fallen weg.
Der Regelfall rückt in den Mittelpunkt: Späterer Rentenbeginn oder spürbare dauerhafte Abschläge, wenn früher in Rente gegangen wird.
Jahrgang 1964: Die neue Normalität
Wer ab dem 1. Januar 1964 geboren ist, erreicht die Regelaltersrente erst mit 67 Jahren. Wer vorher aus dem Erwerbsleben ausscheidet, muss dauerhaft mit Abzügen rechnen.
Das ist nicht nur eine kalendarische Anpassung, sondern eine biografische Weichenstellung: Arbeits- und Übergangsphasen, Lebensplanung und finanzielle Vorsorge müssen auf die längere Spanne bis 67 ausgerichtet werden.
Altersrente für langjährig Versicherte: Früher geht – aber teuer
Die Altersrente für langjährig Versicherte bleibt als Option bestehen, allerdings mit deutlicheren Konsequenzen.
Ein Rentenbeginn mit 63 Jahren ist weiterhin möglich, führt aber zu Abschlägen von insgesamt 14,4 Prozent bezogen auf den regulären Start mit 67.
Diese Kürzung wirkt lebenslang, auf jede Monatszahlung und jede Rentenanpassung. Wer sich für diesen Weg entscheidet, sollte die finanzielle Tragweite präzise durchrechnen und Alternativen prüfen.
Schwerbehinderte Menschen: Früher Start mit festem Abschlag
Für schwerbehinderte Versicherte verschärft sich die Lage bereits ab 2026. Der früheste Rentenbeginn liegt dann mit Vollendung des 62. Lebensjahres, verbunden mit einem fixen Abschlag von 10,8 Prozent.
Der abschlagsfreie Zugang bleibt möglich, verschiebt sich jedoch auf 65 Jahre. Vorzeitige Ausnahmen unterhalb von 62 Jahren, die früher teils bestanden, entfallen mit dem Auslaufen der Sonderregeln. Damit steigt die Bedeutung einer stabilen Beschäftigungs- und Beitragsbiografie ebenso wie einer sorgfältigen Übergangsplanung.
Besonders langjährig Versicherte: 45 Jahre Wartezeit, aber kein früher Schlupfweg mehr
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte – der häufig genannte „45-Jahre-Weg“ – bleibt als abschlagsfreie Rente mit 65 Jahren bestehen. Ein noch früherer Start, der in der Vergangenheit unter bestimmten Voraussetzungen möglich war, fällt mit dem Wegfall der Sonderregelungen jedoch weg.
Wer diese Variante anstrebt, muss die vollständigen 45 Beitragsjahre rechtzeitig erreichen und sollte Lücken konsequent schließen.
Was die Abschläge im Alltag bedeuten
Abschläge sind keine einmalige Strafzahlung, sondern reduzieren die Rente dauerhaft. Sie wirken in jedem Monat der Auszahlung und summieren sich über die Jahre zu beträchtlichen Beträgen.
Ein vermeintlich überschaubarer Schritt von wenigen Jahren früherer Rentenbeginn kann dadurch langfristig deutlich teurer werden als gedacht. Umso wichtiger ist es, die eigene Rentenauskunft nüchtern zu analysieren und Szenarien zu simulieren.
Der Handlungsfahrplan: Prüfen, planen, Lücken schließen
Wer zu den betroffenen Jahrgängen gehört, sollte die eigene Rentenbiografie systematisch aufbereiten. Entscheidend ist, ob alle Wartezeiten erfüllt sind und ob Lücken im Versicherungsverlauf bestehen.
Dr. Utz Anhalt, Sozialrechtsexperte bei “Gegen-Hartz” rät, gezielt zu prüfen, ob freiwillige Beiträge sinnvoll sein können und ob Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten korrekt angerechnet wurden.
Eine frühzeitige, unabhängige Prüfung schafft Klarheit darüber, welche Stellschrauben noch offen sind und wie sich die Rente stabilisieren oder erhöhen lässt. Planung ersetzt dabei Hoffnung: Nur wer Zahlen, Fristen und Optionen kennt, kann den Übergang steuern statt ihn zu erleiden.
Millionen betroffen: Der Auftakt bei den Babyboomern
Der Jahrgang 1964 markiert den Auftakt – und er gehört zu den geburtenstarken Babyboomer-Jahrgängen. Damit ist klar: Es geht nicht um Einzelfälle, sondern um eine strukturelle Verschiebung, die Millionen treffen wird. Wer unvorbereitet in die neue Rechtslage hineingerät, zahlt im Zweifel doppelt: mit späterem Rentenstart oder mit substanziellen Abschlägen.
Jetzt aktiv werden
Der Wegfall des Vertrauensschutzes ab 2026 verschiebt die Spielregeln in Richtung späterer Rentenbeginne und strengeren Abschlagsregeln. Jahrgänge ab 1964 müssen sich darauf einstellen, dass frühere, kostengünstige Ausnahmen nicht mehr tragen.
Die beste Antwort ist eine vorausschauende Strategie: Rentenauskunft prüfen, Anrechnungszeiten sichern, Beitragslücken schließen, Alternativen abwägen. Wer informiert plant, erhält sich finanzielle Spielräume – und macht den Schritt in den Ruhestand zu einer bewussten Entscheidung statt zu einer teuren Notlösung.