Führerschein bei Schwerbehinderung: Fahrtauglichkeit muss nachgewiesen werden

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Menschen mit Schwerbehinderung, psychiatrischen Diagnosen und neurologischen Erkrankungen müssen ihre Fahrtauglichkeit nachweisen, um zu belegen, dass sie in der Lage sind, ein Kraftfahrzeug zu führen. Wir zeigen, wann diese Prüfungen durchgeführt werden, welche Ärzte zuständig sind und welche Untersuchungen es gibt.

Die Untersuchung der Fahrtauglichkeit

Die zuständige Führerscheinstelle kann bei der Untersuchung der Fahrtauglichkeit medizinische und technische Gutachten anfordern und außerdem Proben der Fahreignung verlangen.

Wozu dient die Prüfung?

Diese prüfen die geistigen und körperlichen Fähigkeiten, um ein Kraftfahrzeug zu führen. Bei der Prüfung geht es vorrangig um das Sicherheitsrisiko, das entsteht, wenn jemand nicht oder nur eingeschränkt Kontrolle über ein Fahrzeug hat.

Leitlinien zur Prüfung

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat Leitlinien, um die Kraftfahreignung zu begutachten. Laut diesen dürfen unterschiedliche Fachmediziner die notwendigen Gutachten erstellen und ebenso Begutachtungsstellen, jedoch nicht die jeweils behandelnden Ärzte.

Welche Ärzte werden für Gutachten zur Fahreignung eingesetzt?

Am besten geeignet für die Erstellung der erforderlichen Gutachten sind Ärztinnen und Ärzte mit einer Qualifikation in Verkehrsmedizin, aber auch Medizinerinnen und Mediziner des Gesundheitsamts kommen dafür infrage.

Gutachten der Betriebs- und Arbeitsmedizin sind ebenso anerkannt wie solche von Fachleuten der Rechtsmedizin sowie der Ärzte und Medizinerinnen bei den Begutachtungsstellen für Fahreignung.

Menschen mit Behinderung

Bei Bedenken hinsichtlich der körperlichen, psychischen oder geistigen Einschränkungen müssen Prüfungen zur Fahreignung durchgeführt werden. Menschen mit Behinderung müssen grundsätzlich einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen.

Die Behörde prüft dann, ob die Betroffenen sich eignen, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen und ebenso, welche zusätzlichen technischen Hilfsmittel nötig sind, damit sie ein Kraftfahrzeug nutzen können. Nach einer erfolgreichen Führerscheinprüfung werden die entsprechenden Auflagen und Beschränkungen im Dokument eingetragen.

Fahrtauglichkeit und Krankheit

Ihre Fahrtauglichkeit prüft die Fahrerlaubnisbehörde auch hinsichtlich eines Krankheitsverlaufs. Wenn Sie an einer längeren Erkrankung litten oder immer noch leiden, deshalb eine Rehabilitation durchführten und Krankengeld bezogen, dann wird die Behörde die ärztlichen Befunde prüfen und auch eigene Gutachten anfordern, falls unklar ist, ob diese Erkrankung ihre Fahrtauglichkeit beeinträchtigt.

Medikamente im Straßenverkehr

Wenn Sie regelmäßig Medikamente einnehmen, die die Verkehrstauglichkeit beeinflussen können, prüft die Behörde, ob Sie im Verkehr beeinträchtigt sind.

Die medizinisch-psychologische Untersuchung

Bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) geht es um mögliche psychische und neurologische Einschränkungen der Fahrtauglichkeit.

Diese MPU ist besonders wichtig bei Hirnverletzungen wie einem Schlaganfall oder einem Schädel-Hirn-Trauma und zum Beispiel auch bei einer Epilepsie.

Sollten Sie beispielsweise an einer Epilepsie gelitten haben, die durch einen Hirntumor verursacht wurde, und dieser Tumor wurde operativ entfernt, wird die Behörde Ihre Fahrtauglichkeit definitiv überprüfen lassen.

Neurologische und weitere Erkrankungen

Auch bei fortschreitenden neurologischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose oder der Parkinsonschen Krankheit verlangt die Behörde regelmäßig eine medizinisch-psychologische Untersuchung, und diese kann wiederholt werden, wenn die Erkrankung fortschreitet.

Eine Wiederholung muss dabei nicht notwendig bedeuten, dass Sie für fahruntauglich erklärt werden. Eine erneute Untersuchung kann auch dazu führen, dass Ihnen Fahrtauglichkeit bescheinigt wird, falls ihr Zustand sich gebessert hat.

Eine MPU kann ebenfalls bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen angeordnet werden, bei Sehstörungen, bei Muskel-Skelett-Erkrankungen wie Arthritis sowie bei Diabetes und anderen Stoffwechselstörungen.

Psychische Störungen und Fahrtauglichkeit

Bei psychischen Störungen ist oft ebenfalls eine MPU die Voraussetzung, um ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen. Dabei geht es ausschließlich um psychische Merkmale, die sich negativ auf das Verkehrsverhalten auswirken können.

Darunter fallen Psychosen und Schizophrenie, schwere und wiederkehrende Depressionen sowie affektive Störungen, das Autismusspektrum, ADS und ADHS, emotionale Instabilität, paranoide oder dissoziale Persönlichkeitsstörungen, Wahnvorstellungen und Halluzinationen.

Auch bei Bipolarität, einer posttraumatischen Belastung oder dem Borderline-Syndrom wird nicht selten eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung verlangt.