Falsche Versprechungen zur Rente: Was hinter dem 1.250 Euro Rentenbonus steckt

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In sozialen Netzwerken kursiert die Behauptung, ein neues Gesetz sichere Alleinerziehenden ohne Antrag bis zu 1.250 Euro monatlich von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die DRV stellt klar: Es gibt weder ein entsprechendes Gesetz noch eine derartige Leistung. Rentenzahlungen hรคngen grundsรคtzlich von den individuell erworbenen Beitragszeiten ab โ€“ der Familienstand spielt dabei keine Rolle.

Rentenrecht ist bundeseinheitlich geregelt

Alle Ansprรผche in der gesetzlichen Rentenversicherung basieren auf dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Das Bundesgesetz gilt in allen 16 Bundeslรคndern und sieht keine Sonderregelungen fรผr einzelne Personengruppen vor. Eine pauschale Auszahlung eines โ€žRentenbonusโ€œ fรผr Alleinerziehende wรคre daher gesetzlich ausgeschlossen.

Warum sich das Gerรผcht so schnell verbreitet

Falschmeldungen gewinnen hรคufig dann an Fahrt, wenn sie reale Hilfsprogramme mit der Rentenversicherung vermischen. In diesem Fall wurden Unterstรผtzungsleistungen wie Kindergeld, Unterhaltsvorschuss oder Elterngeld in Videos und Posts vermischt und als โ€žneues Rentenrechtโ€œ ausgegeben. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt weder dem Bundestag noch einem Landesparlament vor.

Finanzielle Hilfen, die Alleinerziehenden wirklich offenstehen

Die folgende รœbersicht zeigt Leistungen, die Alleinerziehende tatsรคchlich kombinieren kรถnnen. Alle Programme sind antragsgebunden und stammen nicht aus der Rentenkasse:

Leistung Inhalt & Zustรคndige Stelle
Kindergeld Monatlich 255 โ‚ฌ pro Kind (Stand 2025). Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur fรผr Arbeit.
Unterhaltsvorschuss Staatliche Vorauszahlung, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt: 227 โ‚ฌ (0โ€“5 J.), 299 โ‚ฌ (6โ€“11 J.), 394 โ‚ฌ (12โ€“17 J.). Zustรคndig: Jugendamt
Basisยญelterngeld Ersatz von 65 % des weggefallenen Nettoยญeinkommens nach der Geburt, mindestens 300 โ‚ฌ, hรถchstens 1 800 โ‚ฌ monatlich. Antrag bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes.
Kinderzuschlag Einkommensabhรคngige Ergรคnzung von bis zu 292 โ‚ฌ pro Kind. Zustรคndig: Familienkasse.
Entlastungsยญbetrag Steuerfreibetrag von aktuell 4260 โ‚ฌ pro Jahr (plus 240 โ‚ฌ fรผr jedes weitere Kind). Geltendmachung in der Einkommensteuererklรคrung beim Finanzamt.
Bรผrgergeld Existenzยญsichernde Leistung bei geringem Einkommen. Zustรคndig: Jobcenter
Wohngeld Mietzuschuss fรผr Haushalte mit niedrigem Einkommen. Zustรคndig: รถrtliche Wohngeldstelle.

(Alle Betrรคge gelten ab 1. Januar 2025.)

Kindergeld โ€“ erster Baustein der Familienfรถrderung

Das Kindergeld ist eine universelle Leistung, die unabhรคngig vom Einkommen gezahlt wird. Seit 2023 erhalten Eltern fรผr jedes Kind 255 Euro. Der Anspruch besteht grundsรคtzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes und kann bis zum 25. Lebensjahr verlรคngert werden, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet. Eine automatische Auszahlung erfolgt nicht; Eltern mรผssen den Antrag bei der Familienkasse stellen und ร„nderungen (z. B. Ausbildungsยญbeginn) melden.

Unterhaltsvorschuss schlieรŸt finanzielle Lรผcken

Zahlt der andere Elternteil keinen oder nur unregelmรครŸig Unterhalt, springt der Staat ein. Seit Januar 2025 betrรคgt der maximale Vorschuss 394 Euro fรผr Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren. Die Jugendรคmter prรผfen, ob sie spรคter beim unterhaltspflichtigen Elternteil Regress nehmen kรถnnen. Eine Antragstellung ist deswegen schnell ratsam, damit keine Ansprรผche verjรคhren.

Elterngeld kompensiert Erwerbsausfall

Alleinerziehende kรถnnen das gesamte Elterngeldkontingent alleine nutzen, weil kein Partner vorhanden ist, der Anteile รผbernehmen mรผsste. Das Basiselterngeld ersetzt 65 Prozent des weggefallenen Nettoยญeinkommens โ€“ mindestens 300 Euro, hรถchstens 1 800 Euro.

Fรผr Geringverdienende steigt die Ersatzrate auf 67 Prozent, fรผr Gutverdienende oberhalb von 2700 Euro netto bleibt sie bei 65 Prozent. Das Elterngeld muss spรคtestens sieben Monate nach der Geburt beantragt werden.

Steuerliche Entlastung und Freibetrรคge

Der Entlastungsbetrag fรผr Alleinerziehende (ยง 24b EStG) mindert das zu versteuernde Einkommen um 4 260 Euro jรคhrlich. Fรผr jedes weitere Kind erhรถht sich der Betrag um 240 Euro. Wer monatlich Lohnsteuer zahlt, kann den Freibetrag bereits รผber die Lohnsteuerklasse II berรผcksichtigen lassen und muss nicht auf die Steuererklรคrung warten. Das senkt die monatliche Steuerlast sofort.

Bรผrgergeld und Wohngeld als letzte Sicherung

Reichen Einkommen und Familienleistungen nicht aus, greifen Bรผrgergeld oder Wohngeld. Das Bรผrgergeld deckt den Grundbedarf einschlieรŸlich angemessener Mietkosten. Ein Pluspunkt: Die Kranken- und Pflegeยญversicherung รผbernimmt der Staat.

Nachteil: Die Rentenbeitrรคge werden nur als geringfรผgige Pauschale angerechnet, was spรคtere Rentenansprรผche reduziert. Wohngeld ist eine Alternative fรผr Haushalte, deren Einkommen knapp oberhalb des Bรผrgergeld-Niveaus liegt.

Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung nicht vergessen

Zwar zahlt die DRV keinen pauschalen Rentenbonus, doch Kindererziehungszeiten erhรถhen die spรคtere Rente spรผrbar. Fรผr jedes Jahr, in dem ein Elternteil das Kind in den ersten drei Lebensjahren betreut, schreibt die DRV rund einen Rentenpunkt gut โ€“ derzeit etwa 37 Euro Monatsrente. Wer sein Kind adoptiert oder Pflegekinder betreut, kann ebenfalls profitieren, solange die Betreuungszeit nachgewiesen wird.

Wichtig: Kindererziehungszeiten mรผssen aktiv beantragt bzw. bestรคtigt werden. Ein Blick ins eigene Versicherungskonto lohnt sich, um Lรผcken zu schlieรŸen.

Praxistipp: So prรผfen Sie Social-Media-Behauptungen

  1. Absender kontrollieren: Kommt die Information von einer offiziellen Stelle oder von einem privaten Profil?
  2. Originalquelle suchen: Seriรถse Behauptungen verweisen auf Gesetzestexte, Ministerien oder Behรถrden.
  3. Stichwortsuche in glaubwรผrdigen Portalen: Websites wie bundesregierung.de oder familienportal.de bieten aktuelle Faktenblรคtter.
  4. Beratung nutzen: Die DRV unterhรคlt deutschlandweit rund 1500 Beratungsstellen; Termine sind kostenfrei. Auch Sozialverbรคnde wie VdK oder Caritas helfen weiter.
  5. Achtsam teilen: Erst prรผfen, dann weiterleiten โ€“ so stoppen Sie die Verbreitung von Falschmeldungen.

Kein Rentenbonus, aber kombinierbare Hilfen

Die Deutsche Rentenversicherung gewรคhrt keinen automatischen Zuschlag von 1250 Euro an Alleinerziehende. Wer solche Versprechen liest, sollte skeptisch sein und offizielle Stellen konsultieren.

Finanzielle Unterstรผtzung gibt es dennoch: Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld, Kinderzuschlag, Steuerfreibetrรคge sowie Bรผrger- oder Wohngeld lassen sich je nach Lebenssituation kombinieren. Wer alle Mรถglichkeiten ausschรถpft und Kindererziehungszeiten lรผckenlos meldet, kann sein Haushaltsbudget langfristig stabilisieren.