Erwerbsminderung: Zurechnungszeit steigert die EM-Rente um fast 500 Euro

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Der Rentenexperte Peter Knöppel zeigt, dass die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente die Betroffenen finanziell deutlich entlastet.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine gesetzliche Rente. Knöppel informiert: “Sie ist eine Versicherungsleistung, die ausfallenden Lohn und Einkommen wegen Krankheit und Erwerbsminderung ersetzen soll. Die Höhe der Rente ist genauso wichtig, wie es bei den Altersrenten ist.”

Zum Leben zuwenig, zum Sterben zuviel

Die individuelle Höhe dieser Rentenform ist leider mickrig. Knöppel erklärt:

“Seit 2001 ging es mit den Rentenzahlbeträgen von EM-Renten steil bergab. EM-Renten haben in der Regel einen Abschlag von bis zu 10,8 Prozent. Allein dieser Abschlag führte ab Beginn 2001 zu einer massiven finanziellen Entwertung dieser Rentenart. Viele Rentnerinnen und Rentner empfanden diesen Abschlag als eine Art Bestrafung dafür, dass sie als EM-Rentenbezieher auf Grund Krankheit oder Behinderung ihren Job und damit ihre Existenzgrundlage verloren haben.”

Gesetzliche Verbesserungen

Durch jahrelangen Druck der Sozialverbände angetrieben, werden seit 2014 die schlimmsten Folgen der Erwerbsminderungsrenten gemildert, und zu diesen Verbesserungen gehört die Zurechnungszeit. Beitragsfreie Zeiten bei der Rentenversicherung, in der die Betroffenen nicht einzahlen konnten, werden wie Beitragszeiten berücksichtigt.

“500 Euro mehr Rente im Monat”

Knöppel zufolge bieten diese Zurechnunsgzeiten enorme finanzielle Vorteile. Er schreibt: “EM-Rentner profitieren von der Zurechnungszeit. Die Zurechnungszeit steigert die EM-Rente durchschnittlich um fast 500 Euro.

Das sind ordentliche Zahlen, die die Statistiken der Rentenversicherung zeigen. Langsam aber stetig steigen die Rentenzahlungen der EM-Renten wieder. Die Zurechnungszeiten wurden seit 2019 massiv ausgeweitet, was zu einer erheblichen Aufwertung dieser Rente führte.”

Seit Jahren steigen die Bezüge

Klar steigen die Bezüge an, so Knöppel: “Rentnerinnen und Rentner, deren EM-Rente ab 2019 erstmals begonnen hat, bekommen im Gegensatz zu früheren Bestandsrentnern deutlich höhere EM-Renten gezahlt. Im Jahr 2023 erhöhte sich der Rentenanspruch von EM-Rentnern, deren Rente ab 2023 begann, durch die Verlängerung der Zurechnungszeit um mehr als 12 Entgeltpunkte.”

Zurechnungszeit bedeutet erheblich mehr Punkte bei der Rentenkasse und deshalb eine höhere Rente.

Knöppel führt aus: “Die Zurechnungszeit sorgt dafür, dass die Rente finanziell aufgewertet wird. Sie sorgt dafür, dass die Zeit ab dem Beginn (Eintritt) der Erwerbsminderung und der Vollendung des Regelaltersgrenze für die Rente mitgezählt wird. Logisch ist, dass die Betroffenen in dieser Zeit nicht gearbeitet haben, aber trotzdem durchschnittliche Entgeltpunkte durch die Zurechnungszeit erhalten können.”

390 Euro mehr als vor zehn Jahren

Wer neu in die Erwerbsminderungsrente kommt, steht heute erheblich besser dar als noch vor einigen Jahren. Knöppel fasst zusammen: “164.000 Neurentner einer EM-Rente ab 2023 können sich freuen. Sie erhielten im Durchschnitt 1001 Euro monatliche Rente gezahlt, dies sind 51 Euro mehr als für den Rentenbeginn 2022 und fast 390€ mehr als für Erwerbsgeminderte, deren Renten erstmals 2013 begonnen haben.”

Nicht alles entwickelt sich positiv

Die Grundrichtung bei der Erwerbsminderungsrente ist positiv. Doch leider bleibt ein dunkler Fleck. Knöppel ergänzt: “Unerfreulich ist, dass die meisten aller Erwerbsgeminderten immer noch einen Abschlag bis 10,8 % hinnehmen müssen. Dies macht im Schnitt für alle Rentnerinnen und Rentner einer Erwerbsminderung eine Rentenminderung von 112€ aus.

Der Rentenabschlag wird als Bestrafung empfunden und gehört deshalb generell abgeschafft. Das Bundesverfassungsgericht hat den Abschlag bei EM-Renten leider für rechtmäßig erachtet.”