Immer mehr Rentner entdecken die Teilrente – nicht nur als Einstieg, sondern auch als flexiblen Weg zurück in den Berufsalltag. Wer nach dem Renteneintritt wieder arbeiten möchte, kann die Vollrente auf Teilrente umstellen – und damit wichtige Sozialleistungen sichern.
Rückkehr zur Teilrente: Ein Modell gewinnt an Bedeutung
In der öffentlichen Diskussion gilt die Teilrente meist als cleverer Zwischenschritt in den Ruhestand. Viele nutzen sie, um schon früher in Rente zu gehen und gleichzeitig weiterzuarbeiten. Doch kaum bekannt: Auch wer bereits die reguläre Vollrente bezieht, kann später zur Teilrente wechseln. Das eröffnet neue Spielräume – und schützt in bestimmten Lebenslagen sogar finanziell.
Was ist eine Teilrente überhaupt?
Statt die Altersrente in voller Höhe zu beziehen, können Versicherte zwischen 10 % und 99,99 % ihrer Rente abrufen. Die restliche Rente bleibt vorerst unangetastet. Besonders beliebt: die fast vollständige Teilrente in Höhe von 99,99 %. Sie ermöglicht ein paralleles Arbeitseinkommen – ohne die Rente auszusetzen. Das lohnt sich steuerlich und sozialrechtlich in vielen Fällen.
Sozialleistungen sichern – auch im Ruhestand
1. Krankengeld trotz Rentenbezug
Rentner, die ausschließlich die Vollrente beziehen, erhalten im Krankheitsfall nach sechs Wochen keine Lohnfortzahlung mehr – und auch kein Krankengeld. Anders sieht es aus, wenn man parallel arbeitet und dabei in der Teilrente ist. Dann springt die Krankenkasse ein: Rund 80 % des vorherigen Nettoverdienstes werden als Krankengeld gezahlt. Das kann im Ernstfall den Unterschied machen.
2. Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz Rente
Vollrentner haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wer jedoch im Rahmen der Teilrente mindestens sechs Monate sozialversicherungspflichtig arbeitet und dann den Job verliert, erhält für bis zu drei Monate ALG I – auch im Rentenalter. Diese Regelung schützt vor finanziellen Engpässen und gibt Sicherheit bei befristeten oder saisonalen Jobs.
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Warum der Wechsel von Voll zu Teilrente Sinn ergibt
Der Wechsel zur Teilrente ist nicht nur technisch möglich, sondern in vielen Fällen auch strategisch sinnvoll. Zwei typische Szenarien:
Pflege eines Angehörigen
Pflegende Angehörige leisten oft unbezahlt – und ohne rentenrechtliche Anerkennung. Wer in Vollrente ist, bekommt für die Pflege keine Rentenpunkte mehr. Anders bei der Teilrente: Die Pflegekasse zahlt weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung ein. Auch wenn die daraus entstehenden Rentenzuwächse überschaubar sind, entsteht so ein kleines zusätzliches Einkommen – und das ohne aktiven Job.
Rückkehr in den Beruf – mit Absicherung
Ob Einladung zur Projektarbeit, ein attraktives Angebot oder der Wunsch, aktiv zu bleiben: Manche Rentner wollen oder müssen noch einmal beruflich einsteigen. Wer dabei auf Teilrente umstellt, profitiert nicht nur finanziell, sondern auch vom vollen Versicherungsschutz. Das erhöht die Planungssicherheit bei Krankheit oder Jobverlust.
Wie funktioniert der Wechsel in der Praxis?
Der Antrag auf Teilrente lässt sich unkompliziert bei der Deutschen Rentenversicherung stellen – auch nach Jahren im Ruhestand. Die Rente kann dabei in jeder beliebigen Höhe zwischen 10 und 99,99 % beantragt werden.
Parallel ist es möglich, einen sozialversicherungspflichtigen Job aufzunehmen. Wichtig: Die Nebeneinkünfte und die Rentenhöhe müssen steuerlich angegeben werden. Eine Beratung im Vorfeld hilft, Überraschungen zu vermeiden.
Welche Variante lohnt sich für wen?
Ob der Wechsel zur Teilrente sinnvoll ist, hängt stark von der persönlichen Situation ab. Wer plant, wieder zu arbeiten, sollte prüfen, ob eine Rückstufung auf Teilrente Sozialleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld zugänglich macht.
Wer Angehörige pflegt, kann zusätzliche Rentenpunkte sichern. In jedem Fall gilt: Frühzeitige Beratung durch die Rentenversicherung oder den Sozialverband schafft Klarheit.