Im Jahr 2025 treten zwei wichtige Änderungen durch den Rentenzuschlag von bis zu 7,5 % in Kraft. Diese Neuerungen betreffen rund drei Millionen zuschlagsberechtigte Rentnerinnen und Rentner. Beide Anpassungen haben weitreichende Konsequenzen für die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags.
Rentenerhöhung und Anpassung des Zuschlags zum 1. Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 wird eine Rentenerhöhung erwartet, die auch Auswirkungen auf den Rentenzuschlag von bis zu 7,5 % haben wird. Der Zuschlag wird proportional zur erhöhten Rente angepasst. Grundlage für diese Berechnung ist die neue Nettorente, die sich durch die Rentenanpassung ab dem 1. Juli 2025 ergibt.
Diese prozentuale Erhöhung des Zuschlags orientiert sich an den geltenden gesetzlichen Regelungen, wobei entweder ein Wert von 4,5 % oder 7,5 % erhöht wird.
Diese Anpassung bedeutet konkret, dass Rentner, die bereits Anspruch auf den Zuschlag haben, von der allgemeinen Rentenerhöhung profitieren. Der neue Zuschlagsbetrag wird auf Grundlage des erhöhten Rentenbetrags ermittelt und ab dem 1. Juli 2025 entsprechend ausgezahlt.
Geänderte Berechnungsgrundlage ab dem 1. Dezember 2025
Die zweite Änderung betrifft die Berechnungsweise des Rentenzuschlags. Ab dem 1. Dezember 2025 wird der Zuschlag nicht mehr auf Basis der angepassten Rentenhöhe berechnet, sondern ausschließlich auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte, die der Rente zum Stichtag 30. November 2025 zugrunde liegen.
Diese Neuregelung ist im Paragraphen 307i des Sozialgesetzbuches (SGB VI) festgelegt.
Während der bisherige Rentenzuschlag auf Basis des Rentenbetrags inklusive der Anpassung vom 1. Juli 2025 berechnet wurde, wird der neue Zuschlag durch die persönlichen Entgeltpunkte bestimmt. Dies kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen:
- Höherer Zuschlag: Wenn die Neuberechnung der Entgeltpunkte rückwirkend eine Verbesserung ergibt, kann der Zuschlag steigen.
- Geringerer Zuschlag: In manchen Fällen könnte der Zuschlag jedoch geringer ausfallen. Hierbei ist jedoch gesetzlich festgelegt, dass eine Rückzahlung für den Zeitraum vom 1. Juli bis 30. November 2025 nicht erforderlich ist.
Zum Jahresende 2025 werden alle betroffenen Rentner neue Rentenbescheide erhalten. Diese Bescheide enthalten die aktualisierten Beträge, die sich aus der geänderten Berechnungsweise ergeben.
Einkommensanrechnung ab Dezember 2025
Eine weitere entscheidende Änderung betrifft die Anrechnung des Rentenzuschlags als Einkommen auf andere Rentenarten. Ab dem 1. Dezember 2025 wird der Zuschlag bei der Witwen- und Witwerrente sowie beim Grundrentenzuschlag als anrechenbares Einkommen berücksichtigt. Diese Regelung basiert auf Paragraph 307j Absatz 4 Satz 2 SGB VI.
Bis zum 30. November 2025 war eine solche Einkommensanrechnung nicht vorgesehen. Der Rentenzuschlag wurde in der Übergangsregelung von Juli 2024 bis November 2025 nicht auf die genannten Rentenarten angerechnet.
Mit der neuen Regelung ab Dezember 2025 ändert sich dies jedoch grundlegend. Dadurch können sich die Ansprüche auf Witwen- oder Witwerrente sowie Grundrentenzuschlag reduzieren, sofern der Rentenzuschlag als Einkommen angerechnet wird.
Auswirkungen auf die Rentenbescheide und Auszahlung
Die beschriebenen Änderungen erfordern eine umfangreiche Überarbeitung der Rentenbescheide. Die Rentenversicherung wird im Dezember 2025 Millionen neuer Bescheide erstellen und an die Betroffenen verschicken. Diese Bescheide informieren über die neue Höhe des Rentenzuschlags und die resultierenden Auszahlungsbeträge.
Betroffene sollten beachten, dass sich durch die geänderte Berechnungsgrundlage und die Einkommensanrechnung die monatliche Auszahlungssumme der Rente ändern kann. Besonders für diejenigen, deren Rentenzuschlag bisher nicht als Einkommen angerechnet wurde, könnte dies zu Anpassungen führen.
Neuregelung soll langfristige Lösung sein
Die gesetzlichen Regelungen zu den Änderungen sind im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) festgelegt. Die Übergangsregelung vom 1. Juli 2024 bis 30. November 2025 zielte darauf ab, eine kurzfristige Lösung für die Berechnung und Auszahlung des Rentenzuschlags zu schaffen. Mit den Neuregelungen ab Dezember 2025 erfolgt eine langfristige Anpassung, die auf einer differenzierteren Grundlage basiert.
Die Rentenversicherung ist verpflichtet, diese gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und die Berechnungen entsprechend anzupassen. Dabei soll sichergestellt werden, dass der Rentenzuschlag gerecht und nachvollziehbar berechnet wird.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.