Elterngeld – richtige Antragstellung für mehr Freibeträge trotz Bürgergeld

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Elterngeld wird bei Hartz-IV und Grundsicherung angerechnet, aber es gibt Freibeträge, teilweise über 300€ – ein Antrag lohnt sich daher immer. Diese Regelung bleibt auch im Bürgergeld identisch bestehen. Eine geschickte Antragsstellung macht daher viel aus.

Freibetrag für vor der Geburt Erwerbstätige

Wenn Elterngeldberechtigte im Bemessungszeitraum (meist die 12 Monate vor der Geburt) gearbeitet haben, dürfen sie bis zu 300€ behalten. Bei ElterngeldPlus sind es 150€. Dieser Punkt gilt im SGB II und SGB XII gleichermaßen.

Der konkrete Freietrag beruht auf dem einkommensabhängigen Elterngeldbetrag, der aber nur bei einer “individuellen” Berechnung ermittelt wird.

Unter 300€ Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate ist der Durchschnittverdienst der Freibetrag. Darüber sind es 300€. Bei Elterngeld-Plus ist es die Hälfte dieser Summe. Daher lohnt es sich für jeden der im Jahr vor Geburt gearbeitet hat diese Berechnung zu wählen.

Zusätzliche Absetzbeträge vom Elterngeld

Bei Elterngeld handelt es sich bei der Anrechnung auf Sozialleistungen um Einkommen – daher sind darauf Absetzbeträge zu gewähren.

Im SGB II sind unter anderem die 30€-Versicherungspauschale, die KfZ-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung und Riester-Beiträge absetzbar.

Im SGB XII sind als Absetzbeträge private Versicherungen z.B. Haftpflicht-, Hausrat- und Sterbegeldversicherung sowie Riester-Beiträge absetzbar.

Diese Freibeträge sind unabhängig vom Freibetrag wegen Einkommen zu gewähren.

Beispiel

Herr und Frau Meier bekommen ein Kind. Frau Meier hat vor der Geburt nicht gearbeitet, ihr Mann arbeitet 25 Std/Woche und verdient Brutto 1300€, Netto 1040 €. Darauf werden 310€ Freibetrag gewährt. Angerechnet werden 730€. Die KfZ-Haftpflicht kostet 32€/Monat.

Freibetrag Fr. Meier

Beantragt nun Frau Meier Elterngeld, bekommt sie als Freibetrag die Versicherungspauschale und die KfZ-Versicherung.

Freibetrag Fr. Meier:
30 € Versicherungspauschale
32 € KfZ-Versicherung
—–
62 € Freibetrag Fr. Meier

Freibetrag Hr. Meier

Beantragt aber er Elterngeld, erhält er darauf einen Freibetrag von 300€. Er kann, da er unter 32 Wochenstunden bleibt, normal weiter arbeiten (§1 Abs6 BEEG)

Freibetrag mit Arbeit
300€ Freibetrag Erwerb auf Elterngeld
310€ Freibetrag Lohn
——
610 € Freibetrag Hr. Meier

Geht er aber in Elternzeit oder wird arbeitslos kommen Versicherungspauschale + KfZ-Versicherung hinzu.

Freibetrag ohne Arbeit
300€ Freibetrag Erwerb auf Elterngeld
30€ Versicherungspauschale
32€ KfZ-Versicherung
——
362€ Freibetrag Hr. Meier

Tipps

  1. Der Elterngeldantrag sollte auf denjenigen laufen, der im Jahr vor Geburt gearbeitet hat.
  2. Wer seinen Antrag auf Elterngeld bereits gestellt hat und merkt, dass er das ungeschickt getan hat, kann das für die Zukunft problemlos ändern.
  3. Wer noch kein Elterngeld beantragt hat, kann das bis zum 18. Lebensmonat rückwirkend (ab dem 15.Lebensmonat) nachholen.
  4. Wer seinen Antrag mit pauschaler Berechnung gestellt hat, kann das korrigieren.

Rechtsgrundlagen

– §10 Abs4 BEEG – Freibetrag aufgrund Erwerbstätigkeit vor Geburt
– §11b Abs 1 SGB II – Freibeträge im SGB II
– §82 Abs.2 Nr.3 SGB XII – Freibeträge im SGB XII

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