Der Oktober 2025 ist ein Monat vieler Umstellungen. Sie reichen von Banküberweisungen über Nebenkostenabrechnungen und die elektronische Patientenakte bis hin zur Zeitumstellung und dem Ende des kostenlosen Supports für Windows 10.
Zahlungen in Echtzeit – mit verbindlicher Empfängerprüfung
Ab Oktober werden Überweisungen in der EU grundsätzlich schneller und sollen zugleich sicherer werden. Banken müssen rund um die Uhr Echtzeitüberweisungen ohne Zusatzkosten und ohne Betragsgrenze anbieten. Damit erreichen Zahlungen den Empfänger in der Regel binnen weniger Sekunden, unabhängig von Wochentag oder Uhrzeit.
Parallel wird eine neue Sicherheitsstufe verpflichtend: die Empfängerprüfung. Künftig wird automatisiert abgeglichen, ob der eingegebene Empfängernamen zur IBAN passt. Stimmen Name und IBAN überein, erhalten Zahlende ein grünes Signal. Bei kleineren Abweichungen, etwa Tippfehlern, erscheint ein gelber Hinweis.
Weichen Name und IBAN deutlich voneinander ab, folgt eine rote Warnung. Wer eine Überweisung trotz roter Warnung ausführt, trägt nach derzeitigem Stand das Risiko und haftet im Zweifel selbst für den Fehler.
Die Regel betrifft nicht nur ausgehende Zahlungen. Auch beim Geldeingang kann es relevant werden, etwa bei Lohn, Gehalts- und Rentenzahlungen. Stimmen die beim Absender hinterlegten Namensangaben nicht exakt mit den beim Empfänger geführten Daten überein, können sich Überweisungen verzögern oder fehlschlagen.
Es empfiehlt sich, bereits vor Oktober die eigenen Stammdaten bei Bank und Arbeitgeber zu prüfen und auf identische Schreibweisen zu achten. In den ersten Wochen ist mit erhöhtem Korrekturbedarf zu rechnen, gerade bei automatisierten Zahlungsprozessen in größeren Organisationen.
Heizkostenabrechnung: Schluss mit Pauschalen bei zentralen Wärmepumpen
Für Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern mit zentralen Wärmepumpen endet im Oktober das bisherige „Wärmepumpenprivileg“. Pauschale oder flächenbasierte Umlagen des Stromverbrauchs sind dann nicht mehr zulässig. Künftig muss der tatsächliche Verbrauch jeder Wohneinheit erfasst und abgerechnet werden – einschließlich der Stromkosten für den Betrieb der Wärmepumpe.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das eine präzisere, verbrauchsabhängige Abrechnung und damit mehr Transparenz. Wer energieeffizient heizt, profitiert durch niedrigere Kosten. Vermieter sollten bis spätestens 1. Oktober 2025 die technische Erfassung sicherstellen; danach sind pauschale Modelle nicht mehr erlaubt.
Unverändert bleiben dezentrale Anlagen in einzelnen Wohnungen oder Einfamilienhäusern, die von der Neuregelung nicht erfasst sind.
Elektronische Patientenakte: Nutzung wird Regelversorgung
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) schreitet voran und erreicht im Gesundheitswesen einen verbindlichen Meilenstein. Mit Ablauf der Übergangsfrist am 30. September 2025 sind ab dem 1. Oktober alle Praxen, Kliniken und weiteren Leistungserbringer verpflichtet, die ePA zu nutzen.
Für Patientinnen und Patienten bedeutet das, dass medizinische Informationen digital verfügbar und behandelnden Stellen zugänglich gemacht werden können, was Behandlungen vereinfachen und Doppeluntersuchungen vermeiden soll.
Wichtig bleibt das Widerspruchsrecht: Versicherte, die keine ePA wünschen, müssen aktiv widersprechen. Ohne Widerspruch wird die Akte automatisch eingerichtet. In der Praxis wird die Umstellung weiterhin anspruchsvoll bleiben, weil Abläufe, Schnittstellen und Datenschutzprozesse in Einrichtungen und Apotheken reibungslos zusammenspielen müssen.
Für Patientinnen und Patienten lohnt es sich, frühzeitig eine eigene Zugangsstrategie festzulegen – ob mit Einwilligung und aktiver Nutzung oder mit bewusstem Opt-out.
Zeitumstellung: Eine Stunde zurück
In der Nacht von Samstag auf Sonntag, dem 26. Oktober 2025, werden die Uhren von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Formal bedeutet das eine zusätzliche Stunde.
Erfahrungsgemäß benötigen viele Menschen dennoch einige Tage, um sich an den geänderten Tagesrhythmus zu gewöhnen. Wer empfindlich auf Taktverschiebungen reagiert, kann die Umstellung durch feste Schlafenszeiten und angepasste Routinen abfedern.
Windows 10: Ende des kostenlosen Supports
Am 14. Oktober 2025 endet der reguläre Support für Windows 10. Sicherheitsupdates werden danach nicht mehr kostenfrei bereitgestellt. Nutzerinnen und Nutzer, die bislang nicht auf Windows 11 gewechselt sind, sollten den Umstieg prüfen, um Risiken durch Sicherheitslücken zu vermeiden.
Für Übergangsphasen ist eine befristete Verlängerung vorgesehen. Der Support kann zunächst um ein Jahr verlängert werden, etwa über Funktionen im Microsoft-Konto oder durch das Einlösen von Microsoft-Rewards-Punkten.
Im Anschluss werden erweiterte Sicherheitsupdates kostenpflichtig – auch für Privatnutzer. Wer aus technischen Gründen nicht sofort wechseln kann, sollte zumindest die erweiterten Schutzoptionen bewerten, gleichzeitig jedoch mittel- bis langfristig die Migration planen, insbesondere wenn das Gerät regelmäßig mit dem Internet verbunden ist oder sensible Daten verarbeitet.
Was jetzt zu tun ist
Der Oktober 2025 bündelt Änderungen mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag. Bei Bankgeschäften ist Präzision bei Namens- und Kontodaten entscheidend, um Fehlüberweisungen und Verzögerungen zu vermeiden. In Mietverhältnissen lohnt der Blick in die nächste Nebenkostenabrechnung, um Verbrauchsverteilung und Messpraxis nachzuvollziehen.
Im Gesundheitswesen sollten Versicherte die Entscheidung zur ePA bewusst treffen und gegebenenfalls ihren Status dokumentieren. Beim Betriebssystem gilt: Sicherheit hat Priorität – ein geplanter Wechsel oder zumindest ein klar geregelter Übergang schützt vor vermeidbaren Risiken.
So unterschiedlich diese Themen sind, sie eint, dass sie jeweils kleine Nachlässigkeiten sichtbar und mitunter teuer machen können. Wer die eigenen Daten, Geräte und Abläufe rechtzeitig prüft, nimmt den Oktober nicht als Hürde, sondern als Chance, Prozesse zu aktualisieren und sich resilienter aufzustellen.