Ein Schwerbehindertenausweis wird nur fรผr eine bestimmte Zeit ausgestellt. Was passiert, wenn eine Verlรคngerung Ihres Ausweises abgelehnt wird, Sie aber bereits die vorzeitige Rente fรผr schwerbehinderte Menschen beziehen? Wird dann auch die Rente gestrichen?
Inhaltsverzeichnis
Kein Schwerbehindertenausweis ohne Schwerbehinderung
Einen Schwerbehindertenausweis kรถnnen Sie beim zustรคndigen Landesamt fรผr soziale Dienste beantragen.
Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung ab 50. Erst dann gelten Sie als schwerbehindert und haben einen Anspruch auf den dazu gehรถrigen Ausweis und die damit verbundenen Nachteilsausgleiche.
Anspruch auf Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen fรผr Versicherte, die mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen kรถnnen und bei Rentenenitritt schwerbehindert sind.
Der Nachteilsausgleich der Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen besteht darin, dass die Betroffenen zwei Jahre frรผher in Rente gehen kรถnnen als Versicherte ohne Schwerbehinderung.
Lesen Sie auch:
–ย Mehrere Einzel-GdB kรถnnen zur Schwerbehinderung Grad 50 fรผhren
Der Zeitpunkt ist entscheidend
Entscheidend ist, dass die Schwerbehinderung zum Zeitpunkt des Renteneintritts vorliegt. Ist bei Ihnen also eine Schwerbehinderung registriert, wenn Sie am 1. Juli 2024 in die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen eintreten kรถnnten, dann bekommen Sie diese Rente.
Hatten Sie aber einen Status als schwerbehindert, und dieser wurde zum Beispiel eineinhalb Jahre vor dem Beginn der Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen herabgestuft auf einen Grad der Behinderung von 30? Dann mรผssen Sie zwei Jahre weiter arbeiten, bis die regulรคre Altersrente beginnt.
Die Gleichstellung zรคhlt nicht
Menschen, die einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 haben, gelten nicht als schwerbehindert. Sie kรถnnen aber am Arbeitsplatz oder in anderen Bereichen mit Schwerbehinderten gleichgesetzt werden, wenn der Nachweis erbracht ist, dass sie dort vergleichbare Einschrรคnkungen haben.
Diese Gleichstellung spielt aber keine Rolle bei der Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen. Hier muss zu Rentenbeginn ein Status als schwerbehindert vorliegen. Das bedeutet klipp und klar: Ohne Grad der Behinderung von mindestens 50 gibt es keine entsprechende Rente.
Wie kann ein Grad der Behinderung sinken?
Wie kann es geschehen, dass ein anerkannter Grad der Behinderung von 50, sogar 80 oder 100 bei einer Nachprรผfung auf 40 oder 30 fรคllt, und die Betroffenen somit nicht mehr als schwerbehindert gelten? Bei manchen Erkrankungen sind Heilungen und Verbesserungen mรถglich, und dann fallen entsprechende Einschrรคnkungen weg.
Um welche Krankheiten handelt es sich?
Das kann zum Beispiel der Fall sein bei Krebserkrankungen, psychischen Leiden wie Depressionen, aber auch bei neurologischen Krankheiten wie Migrรคne oder Epilepsie.
Hier gilt die sogenannte Heilungsgewรคhrung, und dann gilt der Status als Schwerbehinderter nur fรผnf Jahre. In jedem Fall steht nach diesen fรผnf Jahren eine Nachprรผfung an.
Ist der Krebs verschwunden, sind die Migrรคneanfรคlle seltener und milder geworden? Dann gibt es keinen Schwerbehindertenausweis mehr – und keine entsprechende Rente.
Die Schonfrist kann die Rente retten
Allerdings kommt es auf den genauen Zeitpunkt an. Wenn die Nachprรผfung ergibt, dass sie nicht mehr schwerbehindert sind, dann gilt eine dreimonatige Schonfrist.
In dieser รbergangszeit haben Sie immer noch den Status schwerbehindert. Fรคllt ihre Renteintritt in die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen in genau diese Phase, dann haben Sie Glรผck und kรถnnen ohne Abzรผge zwei Jahre vorzeitig in den Ruhestand gehen.
Die Rente ist nicht im Nachhinein aufhebbar
Was ist aber, wenn ihr Status als Schwerbehinderter aufgehoben wird, nachdem Sie bereits die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen beziehen?
Mit dem Schwerbehindertenausweis fallen dann zwar viele Nachteilsausgleiche weg, die Rente bleibt aber. Wer einmal diese Rente bezieht, der oder die behรคlt sie weiterhin.
- รber den Autor
- Letzte Beitrรคge des Autors
Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universitรคt Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen fรผr ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.