Demnächst höherer Zuverdienst bei Hartz IV?

Lesedauer 2 Minuten

Wird die Zuverdienstgrenze für ALG II Bezieher im Sommer 2010 erhöht?

Laut öffentlicher Verlautbarungen der Bundesregierung wurde eine ine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter der Leitung von Bundesarbeitsminister Franz Josef Jung (CDU) ins Leben gerufen. Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich FDP und Union auf eine entsprechende Anhebung der Zuverdienstgrenze geeinigt, ohne jedoch konkrete Zahlen zu nennen. In dem Beschluss der Bundesregierung heißt es, entsprechende "Änderungen der Erwerbstätigenfreibeträge" sollen "Arbeitsanreize hin zu einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung" erhöhen. In dem Vorschlag zur Anhebung der Zuvderdienstgrenze soll "das Zusammenspiel mit Kinderzuschlag und Wohngeld" berücksichtigt werden.

Man darf gespannt sein, was sich die Bundesregierung hierzu einfallen lässt. Bei der Anhebung des Schonvermögens für die Altersvorsorge wurde sehr schnell deutlich, dass es im Grunde genommen nur einen Bruchteil der derzeitigen ALG II Bezieher/innen betrifft und eher die privaten Versicherungsanstalten von der Neuregelung profitieren. Wie nun genau die Verdienstmöglichkeiten umgestaltet werden, ist bislang nicht konkret bekannt. Alszu großes Hoffen ersparen wir uns und warten zunächst einmal ab.

Momentan gelten folgende Regelungen bei den 400 EUR Jobs:

Verdienst: € 400,– aus Minijob
abzüglich: € 100,– Pauschalfreibetrag nach § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II
=
Restverd.: € 300,–
abzüglich: € ~60,– Freibetrag nach § 30 SGB II (20 % von € 300,–)
=
anrechenb.
Einkommen: € 240,– (dieser Betrag wird auf dein ALG II angerechnet)

€ 100,– Pauschalfreibetrag (für Fahrkarte etc.)
€ ~60,– Freibetrag
=
€ 160,– die nicht auf dein ALG II angerechnet werden!

Wendet man die o. g. Zahlen mal auf den Regelsatz an, würde es so aussehen:

Regelsatz: € 359,– (alt: € 351,–)
Minijob:~~€ 160,–
=
Gesamt:~~€ 519,–/Monat (alt: € 511,–/Monat), die du zur Verfügung hast

Bitte beachten: Ändert sich der Verdienst, dann ändert sich auch der Freibetrag (20 % von € x)!

Beispiel:

Verdienst: € 300,– aus Minijob
abzüglich: € 100,– Pauschalfreibetrag nach § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II
=
Restverd.: € 200,–
abzüglich: € ~40,– Freibetrag nach § 30 SGB II (20 % von € 200,–)
=
anrechenb.
Einkommen: € 160,– (dieser Betrag wird auf dein ALG II angerechnet)

€ 100,– Pauschalfreibetrag (für Fahrkarte etc.)
€ ~40,– Freibetrag
=
€ 140,– die nicht auf dein ALG II angerechnet werden!

Regelsatz: € 359,– (alt: € 351,–)
Minijob:~~€ 140,–
=
Gesamt:~~€ 499,–/Monat (alt: € 491,–/Monat), die Sie zur Verfügung haben.

Wichtiger Hinweis: Die o. g. Berechnung bezieht sich auf 1 Person (Single-BG).
Bei einer echten Bedarfsgemeinschaft (2 Erwachsene) muß dann der korrekte Regelsatz (90 % von € 359,– = € 323,– {alt: 90 % von € 351,– = € 316,–}) eingesetzt werden! (19.11.2009)