Datenschutzverletzung bei Henrico Frank?

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Hartz4-Plattform aus Wiesbaden rügt Verstöße gegen Datenschutz und Informationsfreiheit. Datenschutzbeauftragte wurden eingeschaltet wegen Amtpflichtverletzungen in Sachen Henrico Frank seitens der Wiesbadener Sozialbehörde

Da das "Amt für Soziale Arbeit" in unzulässiger Weise im Falle von Henrico Frank gegenüber der Presse gegen seine Rechtspflichten zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit verstoßen hat, hat die Hartz4-Plattform den hierfür verantwortlichen Abteilungsleiter gerügt, auf Rechtsfolgen hingewiesen und zur unverzüglichen Abhilfe sowie öffentlichen Rücknahme wahrheitswidriger und irreführender Darstellungen aufgefordert.
Die Hartz 4 Plattform hat in dieser Sache ebenfalls den “Hessischen Datenschutzbeauftragten” über Dr. Robert Piendl und den “Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit” über Eckhard Jaschinski aufgefordert, eilig und in der nötigen Weise tätig zu werden und uns Rechtsmittel vorbehalten. In einem Anschreiben an die Wiesbadener Sozialbehörde werden folgende Tatbestände gerügt:

1. rügt die Plattform energisch die jüngsten Verstöße gegen die Informationsfreiheit und den Datenschutz im Zusammenhang mit Äußerungen gegenüber der Presse über unser Vorstandsmitglied Henrico Frank,

2. sie fordert die Behörde auf, unverzüglich Sorge dafür zu tragen, dass seitens Ihrer Behörde sowie auch durch Sie persönlich ab sofort die gesetzliche Schweigepflicht bezüglich Sozialdaten, Gesprächsinhalten und Terminen eingehalten wird,

3. weist persönlich den Amtsleiter auf die Wahrheitspflicht hin und fordert auf, wahrheitswidrige sowie missverständliche Formulierungen öffentlich in angemessener Weise zurück zu nehmen – beispielsweise die Formulierung “um 30 % zu kürzen, wenn er sich nicht glaubwürdig um eine Änderung seines “Verhaltens” bemühe.” “Verhalten” kann und ist nicht Gegenstand von Eingliederungsvereinbarungen. Eine solche zweideutige Formulierung ist lediglich dazu geeignet, den Amts-”Kunden” zu diskreditieren”. Die Behörde und auch Sie persönlich haben keinerlei Recht, dies öffentlich zu tun, wie beispielsweise gegenüber der Deutschen Presseagentur geschehen – im Gegenteil, dies erfüllte strafrechtsrelevante Tatbestände, sollten Sie entsprechende Äußerungen nicht unverzüglich mit derselben breiten Öffentlichkeit zurücknehmen, wie sie unwahr verbreitet wurden – und uns dies bis Morgen, 2. Januar 2007, 18 Uhr schriftlich und mit Nachweis zur Kenntnis geben.

Wir erlauben uns ebenfalls, darauf hin zu weisen, dass es selbst für positive Äußerungen gegenüber der Öffentlichkeit seitens der Behörde – wie “Arbeitsloser bemüht sich um Job” – keinerlei Rechtsgrundlage für Sie gibt, solange der Betroffene nicht ausdrücklich und schriftlich seine Einwilligung dazu gegeben hat. Das ist zu keinem Zeitpunkt geschehen. Auch jegliches Recht der Veröffentlichungen aus amtlichen Gesprächen, Art und Umfang von Jobbemühungen und jeder Art von Herrn Franks Terminen wird energisch als unzulässig zurück gewiesen

Der Vorstand der Hartz4-Plattform behält sich Rechtmittel gegenüber der Behörde und Ihnen persönlich vor.
Hier wird ein Mensch – sogar noch mit Unterstützung aus der Behörde – von Teilen der Medien verheizt und großenteils Unwahrheit kommuniziert – um rücksichtslos Vorurteile, Auflagen und Quoten zu bedienen. Da wäre es gesetzlich verpflichtende Aufgabe von Ihnen und Ihrer Behörde gewesen, sich schützend vor ihren “Kunden” zu stellen, anstatt auch noch Öl ins Feuer zu gießen. Somit haben Sie auch Ihre gesetzlichen Schutzpflichten verletzt. (01.01.07, aus einer Presseerklärung der Hartz 4 Plattform Wiesbaden)

Lesen Sie dazu:
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