Es gibt Anlรคsse und Momente im Leben, da muss man umziehen. Wer Hartz IV bezieht, muss sich den Umzug durch das Jobcenter genehmigen lassen, um z.B. Umzugskosten geltend machen zu kรถnnen. Auch ohne Zustimmung kann jeder Leistungsbezieher umziehen. Welche Kosten รผbernimmt dann noch das Jobcenter?
Ohne Genehmigung des Jobcenters keine Umzugskosten
Der Wohnungsmarkt ist nicht erst seit gestern angespannt. Immer wieder entbrannt Streit zwischen Leistungsberechtigten und Behรถrden. Wird ein Umzug seitens des Jobcenters nicht genehmigt, mรผssen Arbeitslosengeld II Bezieher mit erheblichen finanziellen Nachteilen rechnen.
Im Grundsatz allerdings kann auch das Jobcenter einen Umzug nicht verbieten. Im Artikel 11 des Grundgesetzes ist verankert, dass jeder Bundesbรผrger eine freie Wahl seines Wohnortes hat. Dabei ist auch unerheblich, ob man Sozialleistungen bezieht.
Immer das Jobcenter informieren
Dennoch macht es durchaus Sinn, das Jobcenter รผber einen bevorstehenden Umzug zu informieren. Es muss nรคmlich eine Erreichbarkeit immer gewahrt bleiben.
Achtung: Kann das Jobcenter nicht mehr den Leistungsbezieher erreichen, werden die ALG II-Leistungen eingestellt. Mehr noch, das Jobcenter kann auch bereits gezahlte Leistungen zurรผckverlangen.
Zum anderen kann sich auch die Zustรคndigkeit des Jobcenters verรคndern. Ziehen Sie in einen anderen Stadtbezirk oder in eine andere Stadt/Ort, verรคndert sich auch die Zustรคndigkeit. Auch deshalb ist es wichtig, das Jobcenter unbedingt zu informieren.
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Umzug versuchen genehmigen zu lassen
Bei einem Umzug entstehen auch immer Umzugskosten. Diese kรถnnen kaum aus den Regelleistungen beglichen werden. Deshalb ist es zu empfehlen, die Notwendigkeit eines Umzuges dem Jobcenter zu erlรคutern, damit die Kosten รผbernommen werden. Dabei mรผssen sich die Jobcenter an Vorgaben halten.
Dann muss das Jobcenter einen Umzug genehmigen
Eine Notwendigkeit entsteht, wenn:
- der Umzug aus gesundheitlichen Grรผnden erfolgt
- die Wohnverhรคltnisse unzumutbar sind
- weil ein neuer Arbeitsplatz gefunden wurde
- Trennung vom Lebens- oder Ehepartner
- die derzeitige Wohnung aufgrund neuer Kinder zu klein ist
- die Wohnung zu teuer ist
Bei einigen Punkten wie “unzumutbare Wohnverhรคltnisse” oder “gesundheitlichen Grรผnden” wird das Jobcenter oft nicht nachgeben, weshalb aber bei einer Ablehnung nicht gleich aufgegeben werden sollte. Hier kann ein Widerspruch oder eine Klage Abhilfe schaffen. Die Grรผnde mรผssen allerdings belegbar sein.
Wenn man ohne Zustimmung des Jobcenters umziehen will
Die neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte, da nach SGB II ยง 22 Abs. 1 Satz 2 nach einem nicht genehmigten Umzug, das Jobcenter fรผr die neue Wohnung nur die Kosten zahlt, die es zuvor fรผr die alte Wohnung gezahlt hat.
Achtung: Kostet die neue mehr, muss man die Mehrkosten fรผr die Zeit dieses Hartz IV-Bezuges selbst tragen.
Diese Regelung gilt allerdings nicht grenzenlos. Das Bundessozialgericht hatte nรคmlich geurteilt, dass das Jobcenter bei einem nicht genehmigten Umzug auch die Entwicklung der Mietpreise mit berรผcksichtigen muss! Daher muss die Grenze der “Angemessenheit” angepasst sein.
Zudem mรผssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein, denn:
- laut. SGB II ยง 22 Abs. 2a รผbernimmt sonst das Jobcenter die Kosten der Unterkunft nicht, bis man 25 Jahre alt ist.
- Nach dem SGB II ยง 20 Abs. 2a erhรคlt man statt 100% nur 80% der Regelleistung, bis man 25 Jahre alt ist.
- man bekommt mit Sicherheit keine Umzugskosten oder Mietkaution nach SGB II ยง 22 Abs. 3.
Wenn der Umzug durch das Jobcenter verursacht wurde
Wenn der Umzug durch das Jobcenter verursacht wurde, z.B. aufgrund einer Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft, muss die Behรถrde die Umzugskosten und Mietkaution bewilligen und als einmalige Beihilfe รผbernehmen (Kaution unter Anrechnung der zu erstattenden Mietkaution der alten Wohnung) = Verursacherprinzip des BG: durch den Umzug, d.h. die Aufwendungen dazu, ensteht dem Mieter ein Aufwand, der ohne den Umzug nicht entstanden wรคre.
Da das Jobcenter den Umzug veranlasst hat, kann der Mieter den dadurch entstandenen Aufwand als Schadenersatz fordern.
Fazit: Zunรคchst sollte versucht werden, dass das Jobcenter den Umzug aufgrund der oben genannten Grรผnden gewรคhrt, damit die Umzugskoisten รผbernommen werden. Bei Ablehnung unbedingt einen Widerspruch oder Klage prรผfen lassen. Lesen Sie dazu auch: Hartz IV: Wichtige Rechtshilfen fรผr ALG II Bezieher