Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob die Sanktionen gegen Hartz-IV-Abhängige gegen das Grundgesetz verstoßen, so das ND. Denn das Grundgesetz setzt mit dem Sozialstaat auch ein materielles Existenzminimum voraus. Dieses soll Hartz-IV im Normalfall eben gerade erreichen. Sanktionen werden von diesem Existenzminimum abgerechnet. Es gibt also schwer wiegende Gründe dafür, dass das Verfassungsgericht die Sanktionen für rechtswidrig erklärt.
Vollsanktionen bedeuten sogar, den Betroffenen die Gelder komplett zu entziehen. Sie erhalten lediglich Lebensmittelgutscheine, die sie extra beantragen müssen. Selbst die sind aber nur ein Darlehen und werden den Bestraften, falls sie wieder Gelder bekommen, vom Regelsatz abgezogen.
Hartz-IV-Abhängige unter 25 können drei Monate lang eine solche Totalsanktion bekommen, wenn sie ein einziges Jobangebot ablehnen. Viele gehen deswegen, laut ND, überhaupt nicht mehr zum Jobcenter, sondern versuchen sich, anderweitig über Wasser zu halten: Sie verkaufen Drogen oder ihren Körper, stehlen oder betteln.
Die Bundesregierung kümmert das nicht
Die Bundesregierung hat keinen Schimmer darüber, was mit den Menschen passiert, die wegen einer Sanktion nicht mehr beim Jobcenter erscheinen: „Erkenntnisse zum Verbleib nach Ende der Phase einer Vollsanktionierung liegen der Bundesregierung nicht vor“ lautete, laut ND die Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage.
Das Arbeitsministerium kann noch nicht einmal sagen, wie viele Menschen mit Totalsanktion Lebensmittelgutscheine erhielten. Katja Kipping von der Partei DIE LINKE, sagte dazu, laut ND: „Das Bundesministerium von Andrea Nahles weiß nichts über die Folgen des zutiefst grundrechtswidrigen Akts der Totalsanktionierung. Ihr scheint das Schicksal der Betroffenen vollkommen egal zu sein.“ Die Botschaft der Bundesregierung lautet: Wer sich dem Terror der Jobcenter entzieht, der kann auch auf der Straße krepieren. (Dr. Utz Anhalt)
Bild: kamasigns – fotolia
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