Bundessozialrichter für Abwrackprämie bei Hartz IV

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Der oberste Bundessozialrichter Peter Masuch: Die Abwrackprämie bei Hartz IV Bezug kann nicht als Einkommen gewertet werden

Es ist eine leidige Diskussion, aber es geht auch um das rechtliche Prinzip. Nur die wenigsten Hartz IV Betroffenen können sich überhaupt ein Auto leisten. Doch in einigen Lebenslagen könnte eine Abwrackprämie trotz Hartz IV Bezug durchaus Sinn machen. Beispielsweise, wenn jemand zum Job aufstockene Hartz IV Leistungen erhält und jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit pendeln muss. Ein neues kostengünstiges Auto könnte somit auch den Arbeitsplatz retten. Die Koalition hat es bis heute nicht geschafft, eine Einigung zu finden. Die SPD ist dafür, die CDU/CSU ist dagegen.

Nun hat sich der oberste Sozialrichter am Bundessozialgericht, Peter Masuch, in die Diskussion eingemischt. Aus rein rechtlicher Sicht hält er die Abwrackprämie für Arbeitslosengeld II Empfänger legitim. So sagte Masuch auf einer Fachtagung der Hans-Böckler-Stiftung: "Die Abwrackprämie ist aus meiner Sicht als zweckbestimmte Einnahme zu werten, die laut Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist". Im Sozialgesetzbuch SGB II/ § 11 steht: "Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen sind: zweckbestimmte Einnahmen." Und die Umweltprämie ist eine "zweckbestimmte Einnahme", denn diese kann nur für die Verschrottung eines neun Jahre alten Autos bei gleichzeitigem Kauf eines Neuwagens verwendet werden. Ähnlich hatte das Bundessozialgericht (BSG) auch schon bei der Eigenheimzulage geurteilt. Die Eigenheimzulage darf nicht an den ALG II Regelsatz angerechnet werden, weil dies eine "zweckbestimmte Einnahme" ist.

Masuch macht damit sehr wohl deutlich, dass bei einer Klage vor dem Bundessozialgericht entschieden werden könnte, dass die Umweltprämie nicht als Einkommen gerechnet werden dürfte. Derzeit könnten theoretisch ALG II Empfänger zwar eine Abwrackprämie durchaus beantragen, doch würde dies "als Einkommen" angerechnet werden. Der Regelsatz würde somit für mehrere Monate gekürzt werden. Bislang ist nicht bekannt, dass ein Betroffener beim Sozialgericht Klage eingereicht hat. Nach dem derzeitigen Ansturm auf die Abrwackprämie ist jedoch zu befürchten, dass die Union auf Zeit setzt. Ist nämlich der bereit gestellte Fond leer, so können auch keine neuen Anträge auf die Umweltprämie gestellt werden. Falls es dennoch zu einer Klage vor dem Bundessozialgericht kommen sollte, ist die Umweltprämie schon längst aufgebraucht. Das ist die "Gerechtigkeit" der Bundesregierung. (23.03.2009)