Bundessozialgericht entscheidet jetzt ob Bürgergeld-Regelsätze hoch genug sind

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Voraussichtlich am 2. Dezember 2025 wird der 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel über den Regelbedarf für Bürgergeld-Beziehende entscheiden. Es geht um die Frage: Waren die nach § 20 SGB II bestimmten Regelbedarfe der Regelbedarfsstufe 1 im Jahr 2022 verfassungskonform?

Was wird verhandelt?

Kernfrage ist, ob die Ermittlung und Anpassung der Regelbedarfe 2022 den verfassungsrechtlichen Anforderungen (insb. Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums) genügte.

Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat zum Beispiel mit Urteil vom 13.12.2023 – L 12 AS 1814/22 – (anhängig beim BSG – B 7 AS 30/24 R) entschieden, dass kein zusätzlicher Inflationsausgleich für das Jahr 2022 für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem SGB II besteht.

Mit der Einmalzahlung und der deutlichen Steigerung des Regelsatzes ab dem 01.01.2023 hat der Gesetzgeber die durch die Pandemie und die Inflation entstandenen zusätzlichen Kosten angemessen schnell berücksichtigt.

Zu berücksichtigen ist, dass der Gesetzgeber mit der Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 einen neuen Anpassungsmechanismus gewählt hat, der die Lohn- und Preisentwicklung deutlich zeitnäher widerspiegelt.

Dies führte zum 01.01.2023 zu einer Erhöhung des Regelsatzes um 11,8 % (502 € monatlich für Alleinstehende) und zum 01.01.2024 zu einer weiteren Erhöhung um 12,2 % (563 € monatlich für Alleinstehende).

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Damit hat der Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraums in einem zumutbaren Zeitraum ein inflationsgeschütztes Grundsicherungsniveau geschaffen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.10.2023 – L 18 AS 279/23 – anhängig beim BSG – B 7 AS 20/24 R).

Anmerkung des Sozialrechtsexperten Detlef Brock

Der 7. Senat des BSG muss klären, ob die nach § 20 SGB II bestimmten Regelbedarfe der Regelbedarfsstufe 1 im Jahr 2022 verfassungskonform waren.

Wir dürfen gespannt sein, wie das Bundessozialgericht in Kassel am 2.12.2025 entscheiden wird. Der Ausgang des Verfahrens ist offen. Erstaunlich ist, dass bereits nach so kurzer Zeit die Regelsatzklage zum Bürgergeld vor dem Bundessozialgericht verhandelt wird, meint der Sozialrechtsexperte Detlef Brock. Dieser Meinung schließen sich verschiedene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Sozialrecht an.

Mögliche Entscheidungsszenarien, Anmerlung von Sebastian Bertram

Bestätigung der Verfassungsmäßigkeit:
Keine Nachzahlungen für 2022; der neue Anpassungsmechanismus ab 2023 bleibt maßgeblich.

Teilweise Beanstandung:
Der Gesetzgeber müsste ggf. nachbessern (z. B. methodisch), denkbar mit Übergangsregelungen.

Beanstandung mit Rückwirkung:
Eher selten; könnte Nachzahlungsansprüche für Betroffene 2022 eröffnen – Details wären vom BSG und anschließend vom Gesetzgeber zu konkretisieren.-