DStGB: Bund entlastet sich auf Kosten der Kommunen bei Hartz IV. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) warnt den Bund vor neuen Belastungen der Kommunen. Bund und Länder haben im Vermittlungsverfahren verabredet, die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten des SGB II (Hartz IV) dauerhaft zu Gunsten des Bundes zu verändern. „Mit dieser Verabredung werden die Kommunen allein im Jahr 2009 mit 400 Millionen Euro zusätzlich belastet. Rechnet man die Schlechterstellungen aus dem Jahr 2008 hinzu, fehlen den Kommunen 1,5 Milliarden Euro“, erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg.
Bund und Länder haben im Vermittlungsverfahren verabredet, die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten des SGB II (Hartz IV) dauerhaft zu Gunsten des Bundes zu verändern. „Mit dieser Verabredung werden die Kommunen allein im Jahr 2009 mit 400 Millionen Euro zusätzlich belastet. Rechnet man die Schlechterstellungen aus dem Jahr 2008 hinzu, fehlen den Kommunen 1,5 Milliarden Euro“, erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg.
Der Bund beteiligt sich an den kommunalen Kosten für Bund und Länder haben im Vermittlungsverfahren verabredet, die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten des SGB II (Hartz IV) dauerhaft zu Gunsten des Bundes zu verändern. „Mit dieser Verabredung werden die Kommunen allein im Jahr 2009 mit 400 Millionen Euro zusätzlich belastet. Rechnet man die Schlechterstellungen aus dem Jahr 2008 hinzu, fehlen den Kommunen 1,5 Milliarden Euro“, erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg.
Der Bund beteiligt sich an den kommunalen Kosten für Unterkunft und Heizung im SGB II mit derzeit 29,1 Prozent pro Jahr. Über 70 Prozent tragen die Kommunen. Bei einer fairen Lastenteilung müsste auf die tatsächlich entstehenden Kosten abgestellt werden. Obwohl die Zahl der Leistungsempfänger rückläufig ist, steigen die Ausgaben rapide an, weil insbesondere die Energiekosten (Heizung und Strom) explodieren.
Die Kostenbeteiligung des Bundes soll nun aber so geregelt werden, dass nicht die tatsächlichen Kosten entscheidend sind, sondern die Zahl der Bedarfsgemeinschaften. Per gesetzgeberischem „Handstreich“ soll nunmehr diese für die Kommunen nachteilige Regelung auf Dauer festgeschrieben werden. Für den DStGB ein nicht akzeptabler Vertrag zu Lasten Dritter. Das Verfahren zeigt einmal mehr, wie dringend notwendig es wäre, die Kommunen am Vermittlungsverfahren zu beteiligen, wenn es um ihre Angelegenheiten geht. (30.06.2008)
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors