Im nächsten Jahr sollen die Zusatzleistungen im Bürgergeld für Schulbedarf steigen. Sozialverbände fordern dies bereits seit Monaten, da die derzeitigen Bezüge für notwendige Utensilien wie Schulranzen, Stifte, Füller oder Zeichenmaterial nicht ausreichen.
Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket des Bürgergeldes soll Chancengleichheit ermöglichen. Auch Haushalte am Existenziminimum sollen damit in der Lage sein, ihren Kindern in der Schule die gleichen Möglichkeiten zu bieten, die Kinder aus finanziell besser gestellten Familien haben.
Staatliche Leistungen für den Schulbedarf werden also als Zusatzleistungen gewährleistet. Unter diesen persönlichen Schulbedarf, auf den Familien, die Bürgergeld beziehen, einen Anspruch haben fallen zum Beispiel Schulranzen, Taschenrechner, Zeichenmaterialien, Buchhüllen, Stifte und Füller.
Höhere Leistungen für 2024
2024 gibt es auf -das Gesamtjahr bezogen- deutlich mehr Geld für den Schulbedarf für Bürgergeld-Bezieher/innen als 2023. In diesem Jahr liegt der Gesamtbetrag bei 174 Euro, im nächsten Jahr stehen 195 Euro zur Verfügung. Damit haben betroffene Familien 21 Euro mehr, die sie für Schulmaterial ausgeben können. Im ersten Halbjahr werden 130 Euro ausgezahlt, im zweiten Halbjahr sind es dann noch einmal 65 Euro.
Nahe an der Forderung der Sozialverbände
Diese Steigerung liegt nahe an der Forderung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vom Sommer dieses Jahres. Dieser hatte berechnet, dass sich bei Erstklässler/innen die Kosten beim Schulstart auf mindestens 135 Euro belaufen, hinzu kämen teure Anschaffungen wie ein Schulranzen, für den nochmals bis zu 260 Euro kalkuliert werden müssten.
Bei Fünftklässler/innen kam der Verband auf Mindestkosten für die Grundausstattung von rund 165 Euro, und dies ohne das Geld, das für Sportkleidung und Sportschuhe bezahlt werden müsste. Summa summarum kam der Verband dazu, dass statt der 2023 gültigen 174 Euro das Grundgeld für Schulbedarf auf 200 Euro erhöht werden müsste. Die jetzige Steigerung auf 195 Euro liegt nahe an diesem Wert.
Sonderleistungen bei Einschulung und Schulwechsel
Die vom Paritätischen Wohlfahrtsverband geforderten 200 Euro pro Schuljahr hält der Verband aber lediglich für die Grundkosten für angemessen.
Sonderbedarfe wie Schulranzen oder Artikel, die erstmalig bei der Einschulung oder einem Schulwechsel angeschafft werden müssen, sollten demnach als Sonderleistungen in den Regelsatz aufgenommen werden. Gerade solche Ausgaben könnten, so der Verband, als einmalige, aber teure Anschaffungen das Familienbudget stark belasten.
„Es darf keine existentielle Not wegen des Schulbesuches geben“
Der Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sieht eine umfängliche Finanzierung der Schulmaterialien für Bedürftige als Grundrecht an. Er sagte: „Keine Familie sollte sich finanzielle Sorgen machen müssen, weil das Kind ein Schulheft oder einen rückenschonenden Schulranzen braucht.“
Familien durch den Kauf von Schulmaterialien in finanzielle Not zu bringen, sei, so Schneider, unwürdig. Das Grundrecht auf Bildung dürfe nicht von finanziellen Engpässen abhängen und alle Kinder müssten unabhängig von ihrer Herkunft die gleichen Bildungschancen haben.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.