Bürgergeld: Wieviel zahlt das Jobcenter für 2 Personen?

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Wie hoch ist der Regelsatz, wenn zwei Personen Bürgergeld beziehen müssen. Diese und weitere Fragen beantworten wir in diesem Artikel.

Regelsatz für zwei Personen in einem Haushalt

Für Paare ist der Regelsatz seit dem 01.01.2024 um 55 EUR auf 506 EUR pro Person gestiegen.

Besteht der Haushalt aus einem Elternteil und einer weiteren Person, sehen die Bedarfe wie folgt aus: nicht erwerbstätige Erwachsene 451 EUR, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 EUR, Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 EUR und Kinder unter 6 Jahren 357 EUR.

Miet- und Heizkosten für einen zwei Personenhaushalt

Bei den Kosten für eine Unterkunft wird zwischen den Mietkosten und den Heizkosten unterschieden. Mietobergrenzen werden als Bruttokaltmiete auf kommunaler Ebene festgelegt, da die Mietspiegel in Deutschland sehr unterschiedlich sind. Beispielsweise auf dem Land in Mecklenburg-Vorpommern zahlt man wesentlich weniger Miete als in München oder Hamburg.

Heizkosten werden in angemessener Form übernommen, werden diese überschritten kann das Jobcenter auf Kostensenkung drängen.

Mietobergrenzen im Vergleich für zwei Personen

Wie hoch die Miete für ein Paar tatsächlich sein darf, entscheidet sich individuell und muss mit dem Jobcenter vorab geklärt werden. Neben der Bruttokaltmiete können auch Mehrbedarfe beantragt werden.

Die Durchschnittswerte für eine deutsche Großstadt liegen exemplarisch bei ca. 651 EUR, wobei München mit 1005 EUR die Spitze und Leipzig mit 450 EUR das Schlusslicht bildet.