Bürgergeld-Verwaltungsausgaben auf Rekordhoch mit knapp 7,7 Milliarden Euro

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Die aktuellen Ausgaben für die Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, Bürgergeld) haben im Haushaltsjahr 2024 eine neue Höchstmarke erreicht.

Während im Bundeshaushalt lediglich 5,05 Milliarden Euro für diesen Zweck veranschlagt waren, wurden nach vorläufigen Abrechnungsergebnissen insgesamt 6,535 Milliarden Euro benötigt – hinzu kommt der kommunale Finanzierungsanteil in Höhe von rund 1,142 Milliarden Euro.

Damit überschreiten die tatsächlich aufgewendeten Mittel die ursprüngliche Planung um fast 30 Prozent. Dies ist laut vorliegenden Daten die höchste Abweichung seit Inkrafttreten des SGB II im Jahr 2005. Das ergeht aus einer Auswertung des Bremer Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe” (e.V.)

Wie haben sich die Verwaltungskosten entwickelt?

Seit Inkrafttreten der Hartz-Reformen 2005 und der damit verbundenen Einführung des SGB II werden Verwaltungskosten von Bund und Kommunen getragen. Die Daten für das Jahr 2024 zeigen, dass die Gesamtverwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf 7,677 Milliarden Euro gestiegen sind. Davon entfallen 6,535 Milliarden Euro auf den Bund sowie 1,142 Milliarden Euro auf die Kommunen.

Die Summe der Verwaltungskosten steigt seit Jahren stetig an. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 wurden insgesamt 7,418 Milliarden Euro ausgegeben. Damals lag der Bundesanteil bei 6,318 Milliarden Euro, während die Kommunen rund 1,100 Milliarden Euro übernahmen. Diese anhaltende Zunahme ist nicht neu, zeigt sich jedoch 2024 besonders deutlich, da die ursprünglich veranschlagten Mittel des Bundeshaushalts um 1,485 Milliarden Euro überschritten wurden.

Warum ist die Abweichung zum Haushaltsansatz so groß?

Die Abweichung von 1,485 Milliarden Euro zwischen dem Haushaltsansatz (5,05 Milliarden Euro) und den tatsächlichen Ausgaben (6,535 Milliarden Euro) ist in ihrer Höhe beispiellos seit Einführung des SGB II. Als Ursachen kommen mehrere Faktoren in Frage:

  1. Steigende Fallzahlen und komplexere Verfahren: Mit einer wachsenden Zahl an Leistungsberechtigten oder komplizierteren Anspruchsvoraussetzungen erhöhen sich auch die Anforderungen an die Jobcenter. Dies kann zu Mehrbelastungen und damit zu höheren Personalkosten führen.

  2. Inflations- und Kostensteigerungen: Steigende Gehälter, Energie- und Sachkosten wirken sich ebenfalls direkt auf den Verwaltungsapparat aus.

Neben diesen allgemeinen Faktoren können sich kurzfristige politische Entscheidungen oder Reformvorhaben ebenfalls auf den Mittelbedarf auswirken.

Die Finanzierung der Verwaltungskosten für die Grundsicherung setzt sich aus zwei Töpfen zusammen: Zum einen trägt der Bund den Hauptanteil, zum anderen beteiligen sich die Kommunen. Der kommunale Anteil wird oft weniger beachtet, ist allerdings für die Regionen und Städte selbst von großer Bedeutung, da er vor Ort erbracht werden muss.

Die jüngsten Zahlen belegen, dass die Kommunen für 2024 insgesamt 1,142 Milliarden Euro aufbringen müssen – ein Anstieg gegenüber den 1,100 Milliarden Euro im Vorjahr. Angesichts ohnehin angespannter Haushalte vieler Kommunen sind diese Mehrkosten ein zusätzlicher Belastungsfaktor, der die finanzielle Planung vor Ort erschwert.

Rückblick bis 2012 und 2005

Ein Blick in die Vergangenheit verdeutlicht den Trend: Bereits in den ersten Jahren nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende schnellten die Verwaltungskosten in die Höhe und etablierten sich auf einem hohen Niveau. Während es in einzelnen Jahren zwar Schwankungen gab, blieb die Tendenz jedoch in der Gesamtschau steigend.

Die nun vorliegenden Daten für 2024 markieren laut vorläufigen Ergebnissen sowohl absolut als auch prozentual die bislang größte Überschreitung gegenüber dem Haushaltsansatz. Dieser Befund setzt die Entwicklung der Vorjahre fort und wirft Fragen nach der generellen Effizienz und Finanzierung der Verwaltung auf.