Bürgergeld-Rotstift: Jetzt wird bei den Eingliederungsleistungen gekürzt

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Laut dem Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) enthält der Bundeshaushalt 2024 500 Millionen Euro weniger für „Verwaltungskosten“ und „Eingliederungshilfen“ der Jobcenter als 2023. Für Bürgergeld-Beziehende stehen damit weniger Hilfen zur Eingliederung zur Verfügung.

2024 wären es dann noch 9,85 Milliarden Euro statt 10,35 Milliarden Euro. So sieht es der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 vor, der bereits am 5. Juli 2023 beschlossen wurde. Gerade die Eingliederungshilfen sollten eigentlich beim Bürgergeld an wichtigster Stelle stehen, weshalb die Kürzungsplänen überraschen.

Statt 500 sogar 700 Millionen Euro Einsparungen?

Die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, kündigte hingegen für 2024 entsprechende Kürzungen von sogar 700 Millionen statt 500 Millionen an. Die Differenz liegt daran, dass bei Nahles das 2023 zusätzlich gewährte Budget von 200 Millionen für die Inflationsausgleichsprämie für Jobcenter-Mitarbeiter einbezogen ist.

Wo soll konkret gekürzt werden?

Aufgeschlüsselt bedeuten die Kürzungen folgendes:

  • Statt 6,007 Milliarden Euro für den Bundesanteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ 2022 und statt 5,250 Milliarden Euro 2023 gibt es 2024 nur noch 5,050 Milliarden Euro.
  • Statt 4,400 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ 2023 werden 2024 nur noch 4,200 Milliarden zur Verfügung gestellt.
  • Bis zu 600 Millionen Euro durch Inanspruchnahme von Ausgaberesten zu Lasten aller Einzelpläne 2024 entspricht der gleichen Summe 2023.
  • Hinzu kamen 2023 noch einmal 100 Millionen Euro für Mehrausgaben aus Einsparungen bei 6002/971 12. Diese dienten zur „einmaligen Kompensation der durch den Rechtskreiswechsel der Ukraine-Geflüchteten entstandenen Mehrkosten“, so der Haushaltsvermerk zu 1101 /685 11. Diese entfallen 2024.

Was bedeutet das konkret?

Laut dem BIAJ werden die Kürzungen von 500 Millionen Euro dazu führen, dass die Bundesmittel für „Verwaltungskosten“ und „Eingliederungsleistungen“ weiter umgeschichtet werden. Das BIAJ schließt, dass die Summe von nur noch 5,050 Milliarden Euro für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II) bedeutet, dass sich weiter vom Grundsatz der Wahrheit bei der Haushaltsaufstellung entfernt werde. Kurz gesagt, hier werden Gelder gekürzt, die notwendig wären.

Inflationsausgleichsprämie für Jobcenter-Mitarbeiter

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilte am 17.7.2023 in einem Schreiben mit, dass ergänzend 200 Millionen Euro eingesetzt würden, um die optionale Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro für die Beschäftigten der Jobcenter zu bezahlen. Damit ist das Budget 2023 um 200 Millionen größer, als Hubertus Heil es am 13.7.2023 von Hubertus Heil vorstellte, und die Differenz zwischen 2023 und 2024 auch um 200 Millionen größer – 700 Millionen statt 500 Millionen.

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Weitere Sparmaßnahmen für 2025 geplant

Darüber hinaus kündigt ein Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für 2025 weitere „Entlastungen des Bundeshaushalts“ an. So sollen ab dem 1. Januar 2025 Menschen unter 25 Jahren aktive Leistungen des Bürgergelds nicht mehr aus dem Sozialgesetzbuch II, sondern aus dem Sozialgesetzbuch III erhalten.

Kritik der Sozialverbände

Die Arbeiterwohlfahrt Westliches Westfalen (AWO) kritisiert die geplanten Einsparungen als “nicht tragbar”. Muna Hischma, Abteilungsleitung Soziales der AWO Westliches Westfalen und Mitglied im Arbeitsausschusses Arbeit Arbeitslosigkeit der Freien Wohlfahrtspflege NRW weist daraufhin, dass “die Kürzungen massive Auswirkungen auf ganzer Linie zur Folge” hätten.

Auch die Entlastung des steuerfinanzierten Etats der Jobcenter, indem der Rechtskreis SGB III ab 2025 für die Betreuung Jugendlicher verantwortlich sein soll, die Bürgergeld beziehen, hält Hischma für „absolut fahrlässig“.

Denn ein „derart radikaler Systemwechsel“ hätte einer „angemessenen Bewertung der beteiligten Akteure und einer fachlichen Beratung“ bedurft. Die Träger seien jetzt verunsichert und besorgt über die Auswirkungen für die jungen Bürgergeld-Betroffenen und auch für die Konsequenzen für sie selbst als Träger.

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