Bürgergeld: Bessere Verdienstmöglichkeiten für Schüler

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Für Schüler bis 25 Jahre verbessern sich im Gegensatz zu Hartz IV im Bürgergeld die Verdienstmöglichkeiten deutlich. Damit haben Jugendliche und junge Erwachsene bessere Möglichkeiten sich Wünsche/Bedürfnisse zu erfüllen. “Schüler” meint in diesem Zusammenhang auch Azubis, die eine schulische Ausbildung absolvieren und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Es gibt im Alg2 die Unterscheidung zwischen Ferienjobs und Jobs, die während der Schulzeit ausgeübt werden.
Diese Unterscheidung wird weiter beibehalten.

Ferienjobs

Bis Juni 2023 sind 2400€/Kalenderjahr anrechnungsfrei – §1 Abs4 ALG II-V

Ab Juli 2023 ist Einkommen aus Ferienjobs unabhängig von seiner Höhe anrechnungsfrei – §11a Abs7 Gesetzentwurf Bürgergeld

Jobs während der Schulzeit

Bis 06/2023 wird das Einkommen von Schülern angerchnet, wie jedes andere Erwerbseinkommen.

Ab 07/2023 gibt es einen Grundfreibetrag von 520€ auf das Einkommen von Schülern unter 25. Damit ist jedes übliche Schülereinkommen anrechnungsfrei.

Beispiel

Ein Schüler arbeitet neben der Oberstufe im Gymnasium im Rahmen eines 520€-Minijobs.

Bis 06/2023:
100€ Grundfreibetrag
84€ (20% von 420€)
—–
184€ dürfen behalten werden

Ab 07/2023:
520€ Grundfreibetrag
——
520€ dürfen behalten werden

Zusammenfassung der neuen Schülerjob-Regeln im Bürgergeld

Im Bürgergeld können Schüler wie gerade vorgerechnet außerhalb der Ferien einen 520€-Minijob ausüben und das komplette Einkommen behalten. Zusätzlich können sie innerhalb der Ferien anrechnungsfrei unbegrenzte Summen verdienen.

Die Veränderung bei den Ferienjobs wird kaum je greifen, die wenigsten Schüler verdienen in den Ferien mehr als 2400€.

Die Veränderung innerhalb der Schulzeiten hingegen hat das Potential Jugendliche und junge Erwachsene zum Jobben zu motivieren.

Rechtsgrundlagen

§1 Abs 4 ALG II-V: Ferienjob alt
§11 Abs 7 Gesetzentwurf Bürgergeld: Ferienjob neu

§11b SGB II: Job außerhalb Ferien alt
§11b Abs2a Gesetzentwurf Bürgergeld: Job außerhalb Ferien neu

Von Tacheles e.V. zusammengestelltes SGB II ab 1/2023: hier

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Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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