Berufsverbot gegen Realschullehrer aufgehoben

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Berufsverbot zwang Lehrer in die Hartz IV Falle. Der Vorwurf: Der werdene Lehrer hatte sich politisch in einer antifaschistischen Organisation engagiert. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kippte nun endlich das Berufsverbot – Der Realschullehrer muss "unverzüglich" eingestellt werden.

Nach nunmehr drei jähriger gerichtlicher Auseinandersetzung hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden- Württemberg am 14.3.07 das Berufsverbot gegen den Heidelberger Lehrer Michael Csaszkóczy für ungültig erklärt.

Das VGH kam in der Verhandlung zu dem Entschluss, dass die Einstellung des angehenden Realschullehrers zu Unrecht verwehrt wurde. Die Bescheide des Oberschulamts Karlsruhe wurden aufgehoben und das beklagte Land verpflichtet, über den Antrag auf Einstellung in den Schuldienst erneut zu entscheiden. Dieses Urteil wird auch auf das Land Hessen Auswirkungen haben, das den Realschulpädagogen trotz fachlicher Eignung ablehnte und eine Anstellung verweigerte.

Das Bündnis für Politik- und Meinungsfreiheit begrüßt das Urteil der VGH Mannheim und wertet das Urteil als einen Erfolg. "Die Schulämter der beiden Bundesländer müssen einsehen, falsch gehandelt zu haben. Der Rechtsstreit muss jetzt beigelegt und Michael Csaszkóczy unverzüglich eingestellt werden. Das ist die einzig logische Konsequenz aus dem Urteil der VGH", meint Björn Wortmann, Geschäftsführer des pm-Bündnis.

Seit nunmehr 13 Jahren wird Michael Csaszkóczy vom Verfassungsschutz überwacht und seine Verfassungstreue als engagierter Antifaschist in Frage gestellt. Dabei wurden nicht seine Publikationen oder seine Taten zur Begründung des Berufsverbotes herangezogen, sondern allein die Tatsache, dass er sich im Umfeld von AntifaschistInnnen aufhält und Kontakt zur "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" pflegt.

"Mit dieser Überwachung muss jetzt Schluss sein! Es ist für uns immer noch unbegreiflich, wie die Begründung für das Berufsverbot konstruiert wurde. Berufsverbote sind undemokratisch und sollen künftige LehrerInnen einschüchtern und von politischem Engagement abhalten. Wer sich gegen rechtes Gedankengut öffentlich zur Wehr setzt, nimmt am demokratischen Willensbildungsprozess teil, verteidigt Grundrechte und setzt sich für Politik- und Meinungsfreiheit ein“, führt Wortmann aus.

Aus Sicht des pm-Bündnis verstößt die Berufsverbotpraxis gegen elementare Grundrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1+2 GG), das Recht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) und das Recht auf freie Berufswahl (Art. 12 GG).

Schon im Jahr 1995 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) für Menschenrechte in einem Urteil die Berufsverbotspraxis in der Bundesrepublik als Verstoß gegen die Grundrechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit gerügt. Maßgeblich am Berufsverbotsverfahren beteiligt war die damalige baden-württembergischen Bildungsministerin Annette Schavan (CDU). Schavan, die heute Bundesministerin für Bildung und Forschung ist, hatte im Jahr 2004 aus politischen Gründen eine Einstellung von Michael Csaszkóczy verweigert.

"Wir fordern Anette Schavan auf, sich bei Herrn Csaszkóczy zu entschuldigen und sich klar und deutlich zu antifaschistischem Engagement zu positionieren. Politische Aktivität während des Studiums muss von Behörden gefördert und unterstützt werden und eben nicht kriminalisiert werden“, bekräftigt Wortmann. „Das pm-Bündnis fordert daher eine vollständige Rehabilitierung von Michael Csaszkóczy, weil er ein couragierter Lehrer ist, der kritisches Bewusstsein vermittelt, politisches Engagement fördert und sich zu seiner antifaschistischen Vergangenheit bekennt." (pm, 20.03.07)

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