Arge verweigerte Hartz IV Betroffenen Beistand

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Dienstleistungszentrum Neumünster verwehrt junger Mutter den Beistand

Neumünster. Einer unter fünfundzwanzigjährigen Mutter eines einjährigen Babys wurde am letzten Freitag im Dienstleistungszentrum Neumünster (DLZ) anlässlich eines Termins der Beistand verwehrt. Arne Düring von der unabhängigen Erwerbslosenberatung HuS- Hilfe und Selbsthilfe e.V., der die junge Erwerbslose begleitete, wurde von der zuständigen Sachbearbeiterin grundlos des Büros verwiesen, als er gemeinsam mit der jungen Mutter versuchte deren ausstehende Zahlungen zu erlangen.

Der jungen Frau wird seit der Geburt ihres Kindes im Oktober 2008 widerrechtlich das Kindergeld angerechnet, das sie seitdem nicht mehr bezieht, eine Tatsache die dem DLZ sehr wohl bekannt ist. So fehlen der Frau seit einem Jahr jeden Monat 154 Euro zum Leben. Als die junge Mutter jetzt, mit Ablauf der Zahlung des Elterngeldes, nicht mehr wusste, wie sie den Lebensunterhalt für sich und ihr Baby weiter bestreiten sollte, wandte sie sich hilfesuchend an die HuS.

Während des Termins am Freitag bot die Sachbearbeiterin der Erwerbslosen Lebensmittelgutscheine in Höhe von 50 € an, die sie im November wieder verrechnen würde, anstatt die zustehende Nachzahlung zu veranlassen. Dies ist schon nicht nachvollziehbar, da die Einlösung von Gutscheinen den Erwerbslosen als solchen stigmatisiert. Im Falle einer Sanktion mag dies möglicherweise als vertretbar angesehen werden, aber wenn es, wie hier um vorsätzlich nicht geleistete, zustehende Zahlungen des DLZ an eine Erwerbslose geht, kann ein solches Vorgehen nicht akzeptiert werden.

Als der als Beistand anwesende Vertreter der HuS darauf hinwies, dass Sozialleistungen unverzüglich zu erbringen seien und die DLZ Mitarbeiterin auch eine umfassende Aufklärungspflicht habe, verlangte die Sachbearbeiterin rechtswidrig seinen Personalausweis. Düring hatte nur seinen Behindertenausweis bei sich und legte diesen vor, damit die Situation nicht weiter eskaliere und die Betroffene doch noch Geld bekäme.

Als die DLZ- Mitarbeiterin den Ausweis kopieren wollte, reichte es Düring dann doch und er verhinderte dies, indem er den Ausweis wieder an sich nahm. Daraufhin verwies ihn die Sachbearbeiterin rechtswidrig des Büros. Um der jungen Mutter nicht zu schaden, denn schließlich konnte sie ja mit dem Baby nicht das ganze Wochenende ohne Nahrung dastehen, folgte Düring dem Verweis , allerdings fragte er vor verlassen des Büros, ob sie sich bewusst sei, dass sie hier gegen das SGB verstößt. Darauf sagte die Sachbearbeiterin ihm, dass ihr das "egal" sei und er das Büro verlassen solle.

Das Recht auf einen Beistand eigener Wahl nach §13 SGB X, ist eines der wichtigsten Rechte Erwerbsloser zur Rechtsdurchsetzung. Es hilft Betroffenen, die sich in den Gesetzen nicht umfassend auskennen, ihre berechtigten Ansprüche auch durchzusetzen. Dies vorsätzlich rechtswidrig zu verweigern, kommt der Versagung von Grundrechten sehr nahe.

Arne Düring Vorsitzender der HuS dazu:“ Wir sind ja schon einiges an Rechtswidrigkeiten vom DLZ gewohnt, aber dies ist eine neue Dimension, die uns bisher so nicht untergekommen ist. Das eine Sachbearbeiterin sich die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben anmaßt, einer Erwerbslosen willkürlich ihr Recht auf Beistand nimmt, die Not der jungen Mutter bewusst ignoriert und ihr die Zahlung des ihr zustehenden Geldes nach wie vor verwehrt, empört mich unsagbar.

Wenn den Betroffenen das Recht auf einen Beistand genommen wird, ist eine Rechtsdurchsetzung oftmals ausgeschlossen. Genau diese Ungleichheit der Waffen, einerseits die übermächtige Behörde andererseits der kleine, bürgerliche Untertan, gilt es zu verhindern. Wir werden auf Klärung der Situation bestehen und gegen die Sachbearbeiterin mit allen rechtlichen Mitteln vorgehen. Was wir erwarten, ist eine Abmahnung der Mitarbeiterin durch den Leiter des DLZ für ihr unsägliches Fehlverhalten.“

„Selbstverständlich stehen wir der jungen Mutter weiterhin bei der Durchsetzung ihrer Rechte mit Beiständen zur Seite“, so Düring weiter „es kann nicht angehen das gerade die unter 25-jährigen so abgefertigt werden. Zukünftig wird es einen unbegründeten Rauswurf eines Beistandes mit uns nicht geben.“ (Antje Biedermann, Für die HuS- Hilfe und Selbsthilfe e.V., 27.10.2009)