Wenn Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen, kรถnnen Sie noch weniger als sechs, aber mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten. Allerdings sind Sie wegen Ihrer reduzierten Leistungsfรคhigkeit oft kaum noch auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar.
Wenn Sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kรถnnen und die entsprechenden Zeiten als Versicherter vorweisen, haben Sie hingegen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente.
Doch in bestimmten Fรคllen kรถnnen Sie auch eine als Arbeitsmarktrente bezeichnete volle Erwerbsminderungsrente beziehen, obwohl Sie gesundheitlich nur teilweise erwerbsgemindert sind. Wenn sich nรคmlich zeigt, dass es Ihnen nicht mรถglich ist, in Arbeit zu kommen, dann wird die teilweise Erwerbsminderungsrente in eine volle umgewandelt.
Inhaltsverzeichnis
Arbeitsmarktrente ist eine Sonderregel
Die Arbeitsmarktrente ist auรergewรถhnlich und in juristischen Auseiandnersetzungen entstanden. Der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente ist nรคmlich grundsรคtzlich von Ihrer Gesundheit abhรคngig. Auรerdem mรผssen Sie in der Regel mindestens fรผnf Jahre als Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung nachweisen.
Grundsรคtzlich zรคhlt bei Erwerbsminderung die Leistungsรคfhigkeit
Die Regeln fรผr eine (regulรคre) Erwerbsminderungsrente sind also klar und basieren auf einer medizinischen Einschรคtzung Ihres Gesundheitszustands. Das gilt ebenso fรผr die Unterschiede zwischen einer vollen und einer teilweisen Erwerbsminderung.
Nicht die Gesundheit, sondern die fehlende Perspektive gibt den Ausschlag
Davon weicht die Arbeitsmarktrente ab. Denn nach den medizinischen Kriterien sind Sie nur teilweise erwerbsgemindert. Gesundheitlich kรถnnten Sie also mehr als drei Stunden arbeiten. Ist dies faktisch aber nicht mรถglich, weil Sie keine Arbeit finden, dann wird die Rente in eine volle Erwerbsminderung verwandelt.
Wie wird die Arbeitsmarktrente begrรผndet?
Eine teilweise Erwerbsminderungsrente schlieรt ein, dass Sie sich einen Teil Ihres Lebensunterhalts weiterhin durch Arbeit erwirtschaften kรถnnen, allerdings nicht mehr in Vollzeit-Beschรคftigung, sondern in Teilzeitarbeit.
Wenn dies aber nicht mรถglich ist, weil es entsprechende Teilzeitstellen auf dem Arbeitsmarkt nicht gibt, dann sind Sie durch die berufliche Situation daran gehindert, Ihren Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit mitzufinanzieren โ also sind Sie erwerbsgemindert durch die Verhรคltnisse.
Restleistung kann nicht zu Erwerbseinkommen genutzt werden
Juristisch ausgedrรผckt: Kann das verbliebene Restleistungsvermรถgen wegen Arbeitslosigkeit nicht in Erwerbseinkommen umgesetzt werden, dann kann die teilweise Erwerbsminderungsrente in eine volle Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung bewilligt jรคhrlich eine solche Arbeitsmarktrente in mehreren zehntausend Fรคllen. Ob der regionale Arbeitsmarkt fรผr mรถgliche Teilzeitbeschรคftigungen verschlossen ist, prรผft und entscheidet die Arbeitsagentur vor Ort.
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Die Arbeitsmarktrente dient dem finanziellen Ausgleich
Fรผr Sie als Betroffener hat die Umwandlung der Rente erhbeliche Bedeutung. Als volle Erwerbsminderungsrente ist die Arbeitsmarktrente doppelt so hoch wie die teilweise Erwerbsminderungsrente. Das ist auch so gewollt, denn die Arbeitsmarktrente dient dem finanziellen Ausgleich dafรผr, dass Sie kein Erwerbseinkommen erzielen kรถnnen.
Was sind die Voraussetzungen fรผr die Arbeitsmarktrente?
Die erste Bedingung, um eine Arbeitsmarktrente zu beziehen, ist, dass Sie bereits eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten. Zweitens mรผssen Sie mindestens sechs Monate arbeitslos gemeldet sein und sich nachweislich vergeblich um eine Beschรคftigung in Teilzeit gekรผmmert haben.
Ist es schwierig, eine Arbeitsmarktrente zu erhalten?
Unter den beschriebenen Bedingungen wird die Rentenversicherung Ihnen vermutlich keine Steine in den Weg legen, um eine teilweise Erwerbsminderungsrente in eine Arbeitsmarktrente zu verwandeln. Das ist vielmehr der โnormaleโ Weg. So ist jede siebte neue Erwerbsminderungsrente eine Arbeitsmarktrente. Auch deshalb gibt es viel mehr Neu-Renten wegen voller als wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Keine Arbeitsmarktrente im Ausland
Erwerbsminderungsrenten bekommen Sie generell auch, wenn Sie den Rentenanspruch haben und im Ausland leben. Das gilt aber nicht fรผr die Arbeitsmarktrente, und das aus gutem Grund. Denn Sie erhalten die Arbeitsmarktrente, weil Sie in Deutschland, beziehungsweise an Ihrem Wohnort innerhalb Deutschlands, keinen Arbeitsplatz finden.
Diese Begrรผndung Ihrer Rente entfรคllt jedoch, wenn Sie nicht in Deutschland leben.
Die Arbeitsmarktrente ist immer befristet
Eine Arbeitsmarktrente wird immer nur befristet ausgestellt, also lรคngstens drei Jahre ab Rentenbeginn. Das kann bis zu zweimal wiederholt werden, also insgesamt bis zu neun Jahren.
Eine unbefristete Erwerbsminderungsrente kann es jedoch nur dann geben, wenn auf sie unabhรคngig vom Arbeitsmarkt ein Anspruch besteht.
Wie ist die Rechtslage?
Tatsรคchlich wurde die Arbeitsmarktrente in der Rechtsprechung entwickelt und nicht in Rentenmodellen. Sozialgerichte hatten sich mit Fรคllen zu beschรคftigen, in denen Betroffene wegen ihrer Gesundheit eine teilweise Erwerbsminderung bezogen. In der Praxis konnten die Klรคger aber keiner Erwerbsarbeit nachgehen, weil sie keine Teilzeitbeschรคftigung fanden.
Bestรคtigt wurde der Anspruch auf eine voll ausgezahlte Erwerbsminderungsrente in solchen Fรคllen unter anderem vom Landesozialgericht Baden-Wรผrttemberg. (L 9 R 1721/14). Dieses bezog sich dabei ausdrรผcklich auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts.