Können Sie in Deutschland eine Rente erhalten, ohne gearbeitet zu haben? Grundsätzlich ist das kaum möglich, da das Rentensystem hierzulande auf einem Umlagesystem basiert. Das bedeutet Folgendes: In Deutschland finanziert sich die gesetzliche Rente prinzipiell durch die Beiträge der Erwerbstätigen, die in die Rente einzahlen.
Es gibt für die gesetzliche Rente zwar auch einen Bundeszuschuss, da diese sich nicht gänzlich aus den Beiträgen der Rentenversicherten finanzieren kann. Es handelt sich jedoch darüber hinaus um eine Leistung der Sozialversicherung, und nicht um eine Sozialleistung.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass es keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente gibt, wenn Sie nie gearbeitet und damit nicht in die Rentenkasse eingezahlt haben. Es gibt jedoch Ausnahmen, und das sind die sogenannten Anrechnungszeiten.
Inhaltsverzeichnis
Die Rentenkasse rechnet Kindererziehung an
Die gesetzliche Rentenversicherung rechnet Zeiten für die Erziehung von Kindern an. Pro Kind können mehrere Jahre als Pflichtbeiträge zählen. Dies gilt auch für Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern.
Für jedes Kind, das vor 1992 zur Welt kam, werden bis zu 30 Monate angerechnet. Für Kinder, die nach 1991 geboren wurden, sind es sogar bis zu 36 Monate. Diese Zeiten zählen dann als reguläre Versichertenzeiten. Diese Anrechnung allein führt jedoch nicht zu einer Lebenssicherung im Alter. Denn die Grundsicherung im Alter, für die Sie keine Anrechnungszeiten brauchen, ist höher als diese angerechneten Zeiten.
Die Anrechnungszeiten lohnen sich hingegen, wenn Sie in Ihrem Erwerbsleben in die Rentenkasse eingezahlt und dieses durch die Kindererziehung unterbrochen haben. Sie erhöhen also eine bestehende Rente, sind für sich genommen jedoch längst nicht ausreichend.
Ein Jahr Kindererziehung bringt für die Rente ungefähr 40,79 Euro monatlich, da es fast einen Entgeltpunkt einbringt, was dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten entspricht. Für ein Kind werden in der Regel die ersten drei Jahre angerechnet (drei Entgeltpunkte), bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, sind es höchstens 2,5 Jahre.
Die monatliche Rente steigt demnach durch die Erziehung eines Kindes, das nach 1991 geboren wurde, um etwa 122 Euro, während bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, die Steigerung etwa 90 Euro beträgt.
Schule und Studium
Auch Schul- und Studiumszeiten nach dem 17. Lebensjahr rechnet die Rentenversicherung bis zu einem bestimmten Grad auf die Rente an. Krankheit, Teilnahme an einer Rehabilitation fallen ebenfalls unter die Zeiten, die für die Rente gelten. Sie sollten in allen diesen Fällen unbedingt prüfen, dass sämtliche Anrechnungszeiten korrekt in Ihrem Rentenkonto notiert sind, und die Rentenversicherung andernfalls um eine Korrektur bitten.
Pflege von Angehörigen
Wer einen Angehörigen pflegt, kann unter bestimmten Bedingungen ebenfalls rentenversichert sein. Die Beiträge zahlt dann die Pflegekasse. Zu den Voraussetzungen zählt, dass der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad zwei hat und die Pflege mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen stattfindet. Sie selbst dürfen nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Die Höhe der Beiträge hängt ab vom Pflegegrad, der Art der Leistung (Pflegegeld oder andere) und dem Umfang der Pflege.
Freiwillige Beiträge
Nicht erwerbstätige Personen ab 16 Jahren, wie zum Beispiel Hausfrauen, können freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um eigene Rentenansprüche zu erwerben oder zu erhöhen.
Die Hinterbliebenenrente
Verstirbt der Ehepartner oder der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, hat der Hinterbliebene Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn der Verstorbene bereits Rentner war oder die Mindestversicherungszeit erfüllt hat.In diesem Fall zählen also nicht Ihre Beitragszeiten als Hinterbliebene oder Witwer, sondern die Rentenansprüche des verstorbenen Partners.
Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld ist im Unterschied zur Sozialleistung Bürgergeld ebenso eine Sozialversicherungsleistung wie die Rente. Als Betroffener bedeutet das für Sie: In der Zeit des Arbeitslosengeldes zahlt die Bundesagentur für Arbeit Beiträge an die Rentenversicherung.
Diese fallen zwar geringer aus als Ihre zuvor geleisteten Beiträge während einer Erwerbsbeschäftigung. Dies ändert aber nichts an der Anrechnung der Zeiten. Um die Mindestversicherungszeit zu erfüllen, zählt die Rentenversicherung niedrige Beiträge ebenso wie hohe.
Sonderregel bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Gewöhnlich ist der zeitweise Bezug von Arbeitslosengeld also kein gravierender Nachteil bei der Rente. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme.
Bei der Altersrente nach 45 Versicherungsjahren zählt die Rentenversicherung die letzten beiden Jahre vor dem Renteneintritt nicht mit, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen. Die Rentenkasse will so verhindern, dass langjährige Einzahler Ihre bereits vorgezogene Rente durch das Arbeitslosengeld noch einmal vorziehen.
Wenn Sie in diesen letzten Jahren vor dem möglichen Eintritt der Altersrente für besonders langjährig Versicherte Arbeitslosengeld beziehen, haben Sie nur dann einen Anspruch, wenn Ihr Betrieb in Insolvenz geht oder aus anderen Gründen schließt.
Private Rentenversicherungen
Die beschriebenen Regelungen gelten nur für die gesetzliche Rentenversicherung. Es bleibt Ihnen unbenommen, in eine private Rentenversicherung einzuzahlen, um im Alter entsprechende Leistungen zu erhalten. Dafür gibt es verschiedene Modelle, und Sie sollten dies am besten mit einem Fachberater prüfen, um die für Sie besten Konditionen zu finden.
Worauf sollten Sie achten?
Eine Rente ohne vorherige Arbeit ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Wenn Sie eine Rente beantragen, ist es wichtig, die Voraussetzungen und Ansprüche genau zu prüfen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sich im Alter abzusichern, auch wenn Sie nie gearbeitet haben.
Minijob ist eine Möglichkeit
Wenn Ihnen wegen langen Zeiten der Erwerbslosigkeit, dem Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe, Rentenbeiträge fehlen und Sie so die Mindestzeit nicht erfüllen, um überhaupt eine Rente zu erhalten, kann ein Minijob helfen.
Denn wenn Sie bei diesem in die Rentenversicherung einzahlen, dann zählen diese Zeiten voll für die Rente. Dass die Rente bei einer geringfügigen Beschäftigung mickrig ausfällt, steht allerdings auf einem anderen Blatt.
Grundsicherung im Alter
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung halten viele für eine Art Mindestrente, die jeder bekommen kann, der bedürftig ist. Es handelt sich aber rechtlich nicht um eine gesetzliche Rente.
Grundsicherung ist keine Rente
Diese Grundsicherung ist vielmehr eine Form der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII, die der Staat wie Bürgergeld oder Sozialgeld auszahlt, da der Sozialstaat verpflichtet ist, das Existenzminimum derer zu sichern, die es aus eigenen Mitteln nicht können.
Die Grundsicherung soll also ihren notwendigen Lebensunterhalt decken, die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und die Vorsorgebeiträge. In Sonderfällen sind Mehrleistungen möglich.
Praxisbeispiel: Sabine K. Jahrgang 1964
Sabine K., Jahrgang 1964, hat nie in einem sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob gearbeitet. Sie bekam drei Kinder und war überwiegend zuhause. Für die Kinder werden ihr mehrere Jahre Kindererziehungszeit als Pflichtbeiträge gutgeschrieben.
Zusätzlich pflegte sie später ihre Mutter mit anerkanntem Pflegegrad; dafür zahlte die Pflegekasse Rentenbeiträge für sie.
So erreicht Sabine die Mindestversicherungszeit und erhält eine kleine eigene Altersrente aus Kindererziehungs- und Pflegezeiten, ohne reguläre Erwerbsarbeit.
Diese Rente ist jedoch so niedrig, dass sie ergänzend Grundsicherung im Alter beantragen muss. Das zeigt: Eine Rente ohne klassischen Job ist in bestimmten Konstellationen möglich, reicht allein aber oft nicht zum Leben.




