Bürgergeld 2025: Kein Bonus mehr – diese 6 Alternativen gibt es aber jetzt

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Seit Anfang 2025 müssen Bürgergeld-Beziehende ohne den bisherigen Bürgergeld-Weiterbildungsbonus auskommen. Die 75 Euro Extrazahlung wurde im Zuge der Haushaltskonsolidierung gestrichen, neue Bewilligungen sind nicht mehr möglich; lediglich bereits begonnene Maßnahmen werden übergangsweise nach den alten Regeln fortgeführt.

Für viele Betroffene bedeutet das: weniger finanzieller Spielraum bei gleichzeitig wachsendem Druck, sich schnell in Arbeit oder Qualifizierung einzugliedern.

Was genau weggefallen ist

Der Bürgergeld-Bonus war eine monatliche Pauschale von 75 Euro für längerfristige, nicht abschlussorientierte Weiterbildungen. Er sollte Menschen motivieren, an solchen Maßnahmen teilzunehmen und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Mit der Streichung entfällt dieser zusätzliche Anreiz vollständig; gefördert werden nun vor allem abschlussbezogene Qualifizierungen und direkte Übergänge in Arbeit.

Alternative 1: Weiterbildungsgeld – 150 Euro monatlich

Eines der wichtigsten Instrumente ist 2025 das Weiterbildungsgeld. Es wird gezahlt, wenn Bürgergeld-Beziehende an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt, etwa einer Umschulung, einer vollqualifizierenden Weiterbildung oder der Vorbereitung auf eine Externenprüfung.

Die pauschalen 150 Euro im Monat werden zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt und nicht angerechnet.

Voraussetzung ist, dass die Maßnahme vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit bewilligt und in der Regel über einen Bildungsgutschein oder eine vergleichbare Förderzusage abgesichert ist.

Wer statt kurzer Allgemeinkurse bewusst auf einen Berufsabschluss setzt, profitiert damit deutlich stärker und erhält einen klaren finanziellen Ausgleich für den erhöhten Aufwand.

Alternative 2: Weiterbildungsprämien für bestandene Prüfungen

Zusätzlich zum Weiterbildungsgeld können bei bestimmten geförderten Maßnahmen einmalige Prämien für erfolgreich bestandene Prüfungen gezahlt werden. Für eine Zwischenprüfung ist eine vierstellige Prämie möglich, für die Abschlussprüfung eine weitere, ebenfalls nennenswerte Zahlung.

Diese Beträge sind steuerfrei, werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet und können am Ende einer längeren Qualifizierung spürbar entlasten.

Die Prämien ersetzen zwar keinen laufenden Bonus, machen aber abschlussorientierte Wege finanziell attraktiver. Für viele Betroffene ist das ein starkes Argument, eine längere Qualifizierung nicht abzubrechen, sondern gezielt zu Ende zu führen.

Alternative 3: Einstiegsgeld beim Start in Arbeit oder Selbstständigkeit

Wer den Schritt aus dem Bürgergeld in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wagt oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnimmt, kann Einstiegsgeld beantragen.

Diese Leistung wird zeitlich befristet zusätzlich zum Einkommen gewährt und soll den Übergang erleichtern – etwa, um Anlaufkosten, Arbeitskleidung, Fahrten oder anfänglich geringere Nettoeinkommen abzufangen.

Die Höhe des Einstiegsgeldes hängt vom Einzelfall ab, unter anderem von der Dauer der Arbeitslosigkeit, der familiären Situation und Integrationschancen.

Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung. Wer einen Arbeitsvertrag oder ein tragfähiges Gründungskonzept vorlegen kann, sollte die Förderung aktiv beim Jobcenter ansprechen.

Alternative 4: Übernahme von Maßnahmekosten und Mobilitätshilfen

Auch ohne Bonus können wesentliche Kosten rund um Qualifizierungen und Maßnahmen übernommen werden. Dazu zählen insbesondere Fahrtkosten zu Lehrgängen, Kosten für auswärtige Unterbringung oder Verpflegung sowie Zuschüsse zur Kinderbetreuung, wenn ohne diese Unterstützung eine Teilnahme nicht möglich wäre.

Diese Leistungen sollen sicherstellen, dass eine sinnvolle Weiterbildung nicht daran scheitert, dass Betroffene sich das Busticket, den Zug oder die Betreuung nicht leisten können.

In der Praxis lohnt es sich, alle infrage kommenden Kosten frühzeitig mit dem Jobcenter zu klären und sich die Zusagen schriftlich bestätigen zu lassen.

Alternative 5: Lohnkostenzuschüsse – Chancen durch Förderung für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber stehen weiterhin verschiedene Lohnkostenzuschüsse zur Verfügung, wenn sie Bürgergeld-Beziehende einstellen. Diese Förderungen senken das unternehmerische Risiko und können hauptsächlich bei längerer Arbeitslosigkeit, gesundheitlichen Einschränkungen oder fehlenden Qualifikationen den Ausschlag geben.

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Dazu gehören etwa zeitlich begrenzte Zuschüsse zum Arbeitsentgelt oder längerfristige Fördermodelle für besonders benachteiligte Personen. Für Betroffene bedeutet das ein wichtiges Argument in Bewerbungen:

Sie können offensiv darauf hinweisen, dass ihre Einstellung förderfähig ist – ein Pluspunkt, der gerade bei kleineren Betrieben entscheidend sein kann.

Alternative 6: Mehrbedarfe und besondere Leistungen gezielt ausschöpfen

Unabhängig von Weiterbildung oder Arbeitsaufnahme bestehen 2025 alle bekannten Mehrbedarfsregelungen fort. Zusätzliche Leistungen kommen etwa bei Alleinerziehung, Schwangerschaft, Behinderung, teurer Ernährung aus gesundheitlichen Gründen, dezentraler Warmwassererzeugung oder in besonderen Notlagen in Betracht.

Diese Mehrbedarfe ersetzen den Bonus nicht, können aber verhindern, dass Betroffene in eine Unterdeckung rutschen. Entscheidend ist, dass die jeweiligen Voraussetzungen konkret dargelegt und belegt werden.

Wer das Gefühl hat, dass der individuelle Bedarf nicht ausreichend berücksichtigt wurde, sollte Widerspruch prüfen lassen oder unabhängige Beratung in Anspruch nehmen.

Praxisbeispiel: Vom gestrichenen Bonus zur geförderten Umschulung

Lisa, 34, alleinerziehend mit einem Kind, bezieht Bürgergeld und hatte zunächst gehofft, mit einem allgemeinen Bewerbungscoaching und einem kurzen EDV-Kurs etwas dazuzuverdienen. Nach dem Wegfall des Bürgergeld-Bonus erfährt sie im Jobcenter, dass diese Angebote zwar weiter existieren, aber keinen zusätzlichen Zuschlag mehr bringen.

Stattdessen wird ihr eine abschlussbezogene Umschulung zur Kauffrau im Einzelhandel in Vollzeit vorgeschlagen. Die Lehrgangskosten werden vollständig übernommen, zusätzlich erhält sie eine Zusage für Fahrtkostenerstattung und einen Zuschuss zur Kinderbetreuung, damit sie regulär an allen Unterrichtstagen teilnehmen kann.

Für die gesamte Dauer der Umschulung bekommt Lisa monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld, das nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird. Nach der bestandenen Zwischenprüfung erhält sie eine Prämie, nach der Abschlussprüfung eine weitere. Über ein betriebliches Praktikum findet sie einen Arbeitsplatz im Einzelhandel und wird im Anschluss übernommen.

Trotz des weggefallenen Bonus fällt sie mittelfristig aus dem Leistungsbezug heraus – nicht durch Pauschalzuschläge, sondern durch den gezielten Einsatz der noch vorhandenen Förderinstrumente.

Richtig planen statt auf Pauschalen hoffen

Mit dem Wegfall des Bürgergeld-Bonus setzt die Förderung 2025 deutlich andere Signale. Belohnt werden abschlussorientierte Qualifizierungen, der direkte Einstieg in Arbeit und individuell begründete Bedarfe – nicht mehr die Teilnahme an allgemeinen Kurzformaten mit Pauschalzuschlag.

Für Leistungsbeziehende bedeutet das, Entscheidungen strategischer zu treffen: Welche Weiterbildung bringt einen anerkannten Abschluss? Welche Förderungen lassen sich kombinieren? Wo lohnt sich der Schritt in Arbeit mit Einstiegsgeld oder geförderter Stelle?

Wer seine Ansprüche kennt und konsequent nutzt, kann den Verlust des Bonus zwar nicht vollständig ausgleichen, aber die verbleibenden Instrumente so einsetzen, dass sie den Weg aus dem Leistungsbezug real unterstützen.

FAQ: Bürgergeld 2025 und der wegfallende Bonus

Wird das Weiterbildungsgeld auf das Bürgergeld angerechnet?
Nein. Das Weiterbildungsgeld wird zusätzlich gezahlt und mindert den Regelsatz nicht. Es soll den Mehraufwand einer intensiven Qualifizierung ausgleichen.

Welche einmaligen Prämien kann ich bei einer Weiterbildung bekommen?
Bei bestimmten geförderten abschlussbezogenen Weiterbildungen sind Prämien für eine bestandene Zwischenprüfung und Abschlussprüfung möglich. Die Zahlungen erfolgen zusätzlich zum Bürgergeld und zum Weiterbildungsgeld.

Kann ich beim Start in einen Job Geld zusätzlich bekommen?
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Einstiegsgeld gezahlt werden, wenn Sie aus dem Bürgergeld in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit wechseln. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, über die das Jobcenter im Einzelfall entscheidet.

Werden Fahrtkosten und Kinderbetreuung bei Weiterbildungen übernommen?
Oft ja. Fahrtkosten, auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuung können gefördert werden, wenn sie für die Teilnahme an einer Maßnahme notwendig sind. Diese Leistungen sollten Sie vor Beginn mit dem Jobcenter klären.

Was kann ich tun, wenn das Jobcenter eine Förderung ablehnt?
Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich geben, prüfen Sie die Begründung und holen Sie unabhängige Beratung ein. In vielen Fällen kann ein Widerspruch sinnvoll sein, wenn gesetzliche Ansprüche oder Ermessensspielräume nicht korrekt genutzt wurden.

Lohnt sich eine abschlussbezogene Weiterbildung jetzt mehr als kurze Kurse?
Ja. Da finanzielle Anreize und Förderinstrumente stärker auf abschlussorientierte Qualifizierungen ausgerichtet sind, bieten diese in der Regel bessere Chancen auf zusätzliche Leistungen und langfristig höhere Beschäftigungschancen.