Anrecht auf Urlaubsgeld beim Bürgergeld?

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Leistungsberechtigte beim Bürgergeld verpflichten sich, Arbeit zu suchen. Das ist gewissermaßen “ihr Job”. Haben sie also auch Urlaub wie Erwerbstätige in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis? Bekommen sie ebenso Urlaubsgeld?

Anspruch auf Urlaub beim Bürgergeld

Leistungsberechtigte beim Bürgergeld müssen sich bei dem Jobcenter jeder längere Abwesenheit vom Wohnort genehmigen lassen. Sie stehen in einer Informationspflicht. Wenn sie eine Ortsabwesenheit nicht genehmigen lassen und trotzdem verreisen, dann werden ihnen währenddessen die Leistungen gestrichen.

Ist die berufliche Eingliederung gewährleistet?

Entscheidend ist bei einer Ortsabwesenheit, ob die berufliche Eingliederung dadurch erschwert wird. Leistungsberechtigte beim Bürgergeld müssen jederzeit in eine Erwerbsarbeit vermittelbar sein.

Sind sie das nicht, zum Beispiel wegen einer Ortsabwesenheit ohne Genehmigung der Behörde, dann kann der Anspruch auf Bürgergeld komplett entfallen. Es wird im Falle eines Falles nicht nur der Regelsatz gestrichen, sondern auch die Kosten für die Unterkunft entfallen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist dabei sehr klar: “Grundsätzlich gilt: Wer sich ohne Zustimmung des Jobcenters außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters aufhält, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld.”

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Gibt es Urlaubsgeld?

Nein, das Jobcenter zahlt kein Urlaubsgeld. Urlaubsgeld ist eine zusätzliche und freiwillige Zahlung von Arbeitgebern an Arbeitnehmer, um diesen die Finanzierung ihres Urlaubs zu unterstützen.

Bürgergeld ist weder ein Angestelltenverhältnis noch erfasst es freiwillige Zahlungen von Arbeitgebern. Leistungsberechtigte müssen ihren Urlaub also selbst bezahlen.

Das Bürgergeld wird weiter gezahlt

Ein zusätzliches Urlaubsgeld gibt es also nicht. Wie bei den regulären Urlaubstagen bei Arbeitnehmern zahlt das Jobcenter aber bei einer genehmigten Ortsabwesenheit der Leistungsberechtigten das Bürgergeld normal aus – allerdings nur bis zu drei Wochen.

Gibt es Urlaub beim Bürgergeld?

Einen „Urlaubsanspruch” wie Arbeitnehmer während eines Beschäftigungsverhältnisses haben Leistungsberechtigte beim Bürgergeld nicht. Eine genehmigte Ortsabwesenheit ist kein vertraglich festgelegter Urlaub.

Was passiert nach den drei Wochen?

Das Jobcenter kann eine Ortsabwesenheit auch länger genehmigen – bis zu sechs Wochen. Über den Zeitraum von drei Wochen hinaus werden die Leistungen dann jedoch eingefroren.

Kostenerstattung für die Reise

Bürgergeldempfänger haben allerdings (ebenso wie andere finanziell Bedürftige) andere Möglichkeiten, eine Unterstützung für den Urlaub zu beantragen – zumindest in vielen Bundesländern. Ein solches Urlaubsgeld können Leistungsberechtigte bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung ebenso erhalten wie Geringverdiener, Allerinerziehende und Familien.

Diese Möglichkeit gibt es in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalzund im Saarland.

Familien mit geringem Einkommen, und damit auch Bedarfsgemeinschaften beim Bürgergeld, können ein Zuschuss beantragen in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Lesen Sie dazu mehr: Bei Bürgergeld und Sozialhilfe: Antrag und Anspruch auf Urlaubshilfe stellen