Bei Bürgergeld & Sozialhilfe: Antrag und Anspruch auf Urlaubshilfe stellen

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Familien, die auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen sind, haben in den meisten Fällen nicht die finanziellen Mittel, um einen Urlaub zu planen. Um diesen Bedarf zu decken, setzt die Regierung von Nordrhein-Westfalen auch in diesem Jahr auf das bewährte Projekt “Familienzeit NRW”.

Das Programm ermöglicht bedürftigen Familien, gemeinsame Zeit in speziellen Ferieneinrichtungen zu verbringen, wie in der offiziellen Mitteilung des Familienministeriums zu lesen ist.

Zielgruppe: Alleinerziehende und Familien mit niedrigem Einkommen oder Bürgergeld

Besonders im Fokus stehen Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern, die sich unter normalen Umständen keinen Urlaub leisten können. Die Unterstützung erfolgt durch die Übernahme der Kosten für den Aufenthalt in Familienferienstätten.

Förderkriterien und Antragsverfahren

Um förderberechtigt zu sein, müssen Familien bestimmte Kriterien erfüllen, wie sie in § 53 der Abgabenordnung festgelegt sind. Dazu zählen unter anderem ein Einkommen, das das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe bzw. Bürgergeldes nicht übersteigt.

Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Familienmitgliedern mit Behinderungen gehören ebenfalls zur Zielgruppe. Die Überprüfung der Förderkriterien und die Antragstellung erfolgen über die Website des Landes NRW oder bei den Beratungsstellen der Diakonie und des Caritasverbandes.

Welcher Urlaub wird angeboten?

Das Land NRW übernimmt die Kosten für drei bis sieben Übernachtungen in einer Familienferienstätte inklusive Vollverpflegung.

Familien leisten lediglich einen Eigenanteil von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind, sofern sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht unterschreiten. Die Auswahl der Unterkünfte für das Jahr 2024 reicht von der Familienferienstätte St. Ludger in Dahlem-Baasem bis zum Naturfreundehaus Teutoburg in Bielefeld.

Einfacher Antragsprozess

Die Antragstellung erfolgt unkompliziert online über die Website des Reisedienstes der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. oder telefonisch unter der kostenfreien Hotline 0800 0005627.

Weitere Informationen und das Antragsformular sind auch auf der Seite des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW verfügbar.

Höheres Budget eingeplant

Mit einem Budget von 3,4 Millionen Euro für das Jahr 2024 zeigt die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen erneut ihr Engagement für bedürftige Familien. Obwohl die Fördermittel im Vergleich zum Vorjahr gesunken sind, bleibt das Programm eine wichtige Unterstützung für Familien in Zeiten von Krisen und Konflikten.

Die Familienministerin von NRW, Josefine Paul, betont die hohe Resonanz auf das Programm, was den Bedarf an gemeinsamer Zeit und Entspannung unterstreicht.

Urlaubshilfen auch in anderen Bundesländern

Auch weitere Bundesländer haben Urlaubshilfen für Familien ins Leben gerufen. So beispielsweise der Freistaat Sachsen oder das Land Niedersachsen. In einem künftigen Artikel werden wir allen Urlaubsbeihilfen auflisten.

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