Altersarmut & Hartz IV Zwangsrente stoppen

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Die Sozialverbände fordern: Altersarmut verhindern, Zwangsverrentung stoppen

"Die Warnungen der OECD vor einer drohenden Altersarmut bestätigen, was die Volkssolidarität und andere Verbände seit längerem befürchten. In diesem Zusammenhang steht auch die Forderung, jegliche Form von Zwangsverrentung zu stoppen." Das erklärte der Präsident der Volkssolidarität, Prof. Dr. Gunnar Winkler, am Montag in Berlin aus aktuellem Anlass, unter anderem der Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales.

Die Rentenpolitik der letzten Jahre habe nichts mit der viel beschworenen Generationengerechtigkeit zu tun, so Winkler. "Sie bedeutet stattdessen eine drohende Altersarmut gerade für die nachfolgenden Rentengenerationen, wie die OECD bestätigt." Die Folgen dieser Politik treffen insbesondere die Menschen, die wegen Langzeitarbeitslosigkeit, sozialversicherungsfreier Beschäftigung, niedriger Löhne oder Zeiten selbständiger Tätigkeit nur geringe Ansprüche in der gesetzlichen Rente erwerben können. Statt der eingeleiteten Kürzungen der Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Privatisierung der Alterssicherung sei eine Stärkung und Erhöhung des gesetzlichen Rentenniveaus notwendig, betonte der Verbandspräsident. "Die Volkssolidarität hat gemeinsam mit dem DGB und dem Sozialverband Deutschland (SoVD) eine machbare Alternative für eine Rente mit Zukunft aufgezeigt: Das gemeinsame Konzept für die Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung."

Winkler forderte zugleich erneut, Zwangsverrentungen grundsätzlich zu stoppen. "Arbeitslose dürfen nicht mit deutlichen Abschlägen in die Rente gezwungen werden, egal mit welchem Alter. Ältere Arbeitslose müssen frei wählen können, ob sie diesen Schritt selbst gehen." Zwangsverrentungen verschärfen das Risiko von Altersarmut, warnte der Verbandspräsident. Das sei angesichts der Experten-Warnungen der falsche Schritt. Der Hauptweg sei nach wie vor, die Arbeitslosigkeit älterer Arbeitnehmer abzubauen und ihnen Einkommen zu ermöglichen, mit denen sie für ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben im Alter vorsorgen können.

Auch die VDK hält die Gesetzesentwürfe als völlig unzureichend. VdK kritisiert Gesetzentwurf als unzureichend
Ältere Arbeitslose nicht ab 63 Jahre in Zwangsrente schicken

"Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen auf dem Arbeitsmarkt nicht weiter benachteiligt werden. Für Ihre berufliche Integration müssen alle Anstrengungen unternommen werden." Dies hat der Präsident des Sozialverbands VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, anlässlich der heutigen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales in Berlin gefordert. Die geplante Folgeregelung zur sogenannten 58er-Regelung müsse nachgebessert werden, so der VdK-Chef.

Hirrlinger: "Arbeitsbereite Arbeitslosengeld II-Bezieher dürfen deshalb auch dann nicht in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen gezwungen werden, wenn sie 63 Jahre und älter sind. Zudem dürfen sie nicht einfach aus der Arbeitslosenstatistik gestrichen werden, wenn sie über 58 Jahre sind und nach zwölf Monaten kein Arbeitsangebot erhalten haben." Diese beiden Regelungen sieht ein Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Änderung von Arbeitslosengeld I und II-Vorschriften vor. VdK-Präsident Hirrlinger kritisierte den Entwurf als "unzureichend".

Der Sozialverband VdK Deutschland begrüßt hingegen die Verlängerung der Bezugdauer des Arbeitslosengeldes I als einen wichtigen Schritt zur besseren und angemessenen sozialrechtlichen Absicherung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die auf dem Arbeitsmarkt geringere Chancen haben. (21.01.2008)