Und es wird weiter gekürzt. Gab es kürzlich noch die Meldung, dass es ab März 2006 endlich eine Angleichung beim ALG2 in Ost und West geben wird, so wird jetzt bei den älteren Arbeitssuchenden Hand an gelegt. Bislang haben über 57- Jährige Arbeitslose einen Anspruch auf bis zu 32 Monate Arbeitslosengeld 1. Danach folgte anstatt der versprochenen 58 Regelung das ALG 2, dass der ursprünglichen Sozialhilfe angeglichen ist. Die Verkürzung der Bezugsdauer beim ALG 1 war bereits Ende 2003 von Bundestag beschlossen worden. Damals wurde jedoch eine Übergangszeit von 25 Monaten vereinbart. Diese Übergangszeit läuft nun endgültig aus. Im Klartext bedeutet dies: Wer älter als 55 Jahre ist und sich nach dem 1. Februar arbeitslos meldet, erhält Arbeitslosengeld nur noch für 18 Monate.

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