Änderung der Hartz IV Zumutbarkeitsgrenze?

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Muss die Zumutbarkeitsgrenze geändert werden?

Es darf die Frage gestellt werden, ob, auf Grund des Urteils des BVerfG, vom 9 Februar 2010, auch die sog. "Zumutbarkeit" neu definiert werden muss. Dazu ein Beispiel. Das Gericht hat festgestellt, dass das Gewährleistungsrecht auf das Existenzminimum ein Grundrecht ist. Wenn nun ein Lohn oder ein Gehalt unter diesem Existenzminimum liegt, halte ich dies für unzumutbar. Sicherlich kann der Staat dann aufstocken und das Gericht hat ja ebenfalls festgestellt, dass der Staat das Existenzminimum sichern muss. Es hat aber nicht gesagt, dass dies durch Aufstockung geschehen muss. Die Regierung sollte die Aufstockung verweigern und die Zumutbarkeitsgrenze wieder auf einen akzeptablen Stand setzen, sodass die Unternehmen keine Niedriglöhne, die zur Aufstockung zwingen, mehr zahlen können. Das Existenzminimum ist ein Grundrecht, welches auch erreicht werden muss, wenn man arbeitet.

Dumpinglöhne sollten somit der Vergangenheit angehören und wer sie dennoch zahlt, verstößt gegen das Grundgesetz. Tatsächlich gibt es, z.B. bei Zeitarbeitsfirmen, Tarifverträge, die Dumpinglöhne legitimieren. Hier muss die Frage aufgeworfen und beantwortet werden, ob diese Verträge nun nicht nichtig sind und neu ausgehandelt werden müssen. Das Grundrecht auf ein Existenzminimum gilt nicht nur für ALGII-Empfänger, sondern muss auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gelten. Durch das Lohnabstandsgebot wäre dann endlich real gesichert, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über dem HartzIV-Niveau liegen und nicht aufstocken müssen. Es gibt bereits ein Gutachten[1], in dem die Regelsätze nach Maßgabe des BVerfG neu berechnet wurden. Demnach würden sie sich auf 631 € belaufen. Hier kämen dann noch die KDU etc. hinzu. Wenn nun das Lohnabstandsgebot greift, hätten auch die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, z.B. in Zeitarbeitsfirmen, die Chance auf einen deutlich höheren Lohn, als sie jetzt erhalten. Dennoch darf ein gesetzlicher Mindestlohn nicht aus den Augen verloren werden, da nur er einen fairen Lohn sichern kann. (Berthold Bronisz, 21.02.2010)