Abschlagsfreie Rente trotz Jobverlust: So retten Sie 45 Jahre

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Wer kurz vor dem Rentenstart arbeitslos wird, riskiert den Anspruch auf die abschlagsfreie Rente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte. Dieser Artikel zeigt, wann Zeiten mit Arbeitslosengeld zรคhlen, wann nicht โ€“ und wie Sie mit legalen Strategien die 45-Jahre-Wartezeit dennoch erreichen.

Sie erfahren auรŸerdem, welche Grenzen beim Zuverdienst gelten und warum ein Minijob helfen kann, ohne das Arbeitslosengeld zu gefรคhrden.

45-Jahre-Regel: Was zรคhlt zur Wartezeit?

Die abschlagsfreie Rente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte setzt 45 Jahre anrechenbare Zeiten voraus. Dazu gehรถren vor allem Pflichtbeitragszeiten aus Beschรคftigung, viele Kindererziehungszeiten sowie weitere Pflichtbeitrรคge. Auch Zeiten mit Arbeitslosengeld I kรถnnen mitzรคhlen. Entscheidend ist aber, in welchem Zeitraum sie liegen.

Knackpunkt letzte zwei Jahre vor Rentenbeginn

In den letzten zwei Jahren vor dem gewรคhlten Rentenstart werden Zeiten mit Arbeitslosengeld I grundsรคtzlich nicht auf die 45 Jahre angerechnet. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Arbeitslosigkeit durch Insolvenz des Arbeitgebers oder durch vollstรคndige Geschรคftsaufgabe verursacht wurde.

Betriebliche Umstrukturierungen oder โ€žnormaleโ€œ betriebsbedingte Kรผndigungen genรผgen nicht. Diese Linie ist verwaltungs- und hรถchstrichterlich abgesichert.

Freiwillige Beitrรคge: Chance mit wichtiger Einschrรคnkung

Wer die 45 Jahre knapp verfehlt, denkt an freiwillige Beitrรคge. Das kann funktionieren โ€“ aber nicht, wenn Sie parallel arbeitsuchend gemeldet sind oder Arbeitslosengeld I beziehen. Freiwillige Beitrรคge in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zรคhlen dann nicht fรผr die 45-Jahre-Wartezeit.

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Ohne Meldung als arbeitsuchend kรถnnen freiwillige Beitrรคge die Lรผcke schlieรŸen. Lassen Sie sich vor Zahlungen beraten.

Praktische Lรถsung: Minijob unter 15 Stunden pro Woche

Ein rentenversicherungspflichtiger Minijob kann wertvolle Pflichtbeitragsmonate liefern. Seit 2013 sind Minijobs grundsรคtzlich rentenversicherungspflichtig; eine Befreiung ist mรถglich, aber fรผr die 45-Jahre-Wartezeit kontraproduktiv.

Arbeiten Sie unter 15 Stunden pro Woche, bleiben Sie arbeitslos im Sinne des ALG-I-Rechts und kรถnnen das Arbeitslosengeld weiter erhalten. So laufen Pflichtbeitrรคge aus Minijob und Versicherung der Agentur fรผr Arbeit zusammen.

Freibetrag: 165 Euro Zuverdienst ohne Kรผrzung des ALG I

Beim Arbeitslosengeld gilt ein monatlicher Freibetrag von 165 Euro netto aus Nebenjob. Bis zu dieser Grenze bleibt die Leistung unverรคndert. Erst Betrรคge darรผber werden angerechnet. Planen Sie Ihren Minijob deshalb so, dass der Nettoverdienst den Freibetrag nicht รผberschreitet โ€“ oder kalkulieren Sie die Anrechnung bewusst ein.

Zumutbarkeit: Nicht jeder Job ist verpflichtend

Niemand muss jeden niedrig bezahlten Job annehmen. Spรคtestens ab dem siebten Monat der Arbeitslosigkeit ist eine angebotene Beschรคftigung nicht zumutbar, wenn das Nettoeinkommen (abzรผglich beruflicher Aufwendungen) unter dem Arbeitslosengeld liegt.

Diese Zumutbarkeitsregel schรผtzt Ihr Leistungsniveau und verhindert Fehlentscheidungen kurz vor dem Renteneintritt.

Beispiel aus der Praxis: Kรผndigung zwei Jahre vor Rentenstart

Angenommen, Sie haben 43 Versicherungsjahre und verlieren zwei Jahre vor der geplanten abschlagsfreien Rente den Job. Sie erhalten ALG I. Diese Monate zรคhlen nicht fรผr die 45 Jahre, wenn die Kรผndigung nicht auf Insolvenz oder Geschรคftsaufgabe beruht. Ohne GegenmaรŸnahmen erreichen Sie nur eine vorgezogene Altersrente mit Abschlรคgen.

In dieser Lage hilft ein rentenversicherungspflichtiger Minijob. Er liefert Pflichtbeitrรคge, ohne das ALG I zu verlieren, sofern die Wochenarbeitszeit unter 15 Stunden bleibt und der Zuverdienst den Freibetrag nicht รผberschreitet.

Typische Fehler, die Anspruch kosten

Viele Versicherte beantragen vorschnell die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob. Dadurch entstehen keine anrechenbaren Pflichtbeitrรคge. Ebenfalls riskant: freiwillige Beitrรคge in den letzten zwei Jahren parallel zur Arbeitssuche.

Diese Zahlungen bringen dann keinen Vorteil fรผr die 45-Jahre-Wartezeit. Prรผfen Sie auรŸerdem jede ร„nderung am Rentenfahrplan, weil Monate mit ALG I in der Schlussphase schnell die Bilanz verderben kรถnnen.

So gehen Sie jetzt konkret vor

Klรคren Sie zuerst, wie viele anrechenbare Monate Ihnen fehlen. Die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung hilft dabei. Fehlen wenige Monate und liegt kein Insolvenzfall vor, sichern Sie Pflichtbeitrรคge รผber einen rentenversicherungspflichtigen Minijob.

Halten Sie die 15-Stunden-Grenze ein und planen Sie den 165-Euro-Freibetrag. Prรผfen Sie freiwillige Beitrรคge nur, wenn Sie nicht arbeitsuchend gemeldet sind. Und akzeptieren Sie Jobs mit Netto unter ALG-I-Niveau nicht, sofern die gesetzlichen Zumutbarkeitsregeln greifen.