1.800 Euro monatliche Bruttorente klingen solide โ und sie liegen tatsรคchlich deutlich รผber dem Durchschnitt in Deutschland.
Doch Bruttorente ist nicht Nettorente. Von der ausgewiesenen Monatsrente gehen fรผr gesetzlich Versicherte Pflichtbeitrรคge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab; auรerdem kรถnnen โ abhรคngig von Rentenbeginn und persรถnlicher Lage โ Einkommensteuern fรคllig werden. Erst nach diesen Abzรผgen zeigt sich, was wirklich jeden Monat auf dem Konto ankommt.
Pflichtbeitrรคge: Kranken- und Pflegeversicherung
Fรผr Rentnerinnen und Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt 2025 der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag; der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz betrรคgt 2025 2,5 Prozent.
Auf gesetzliche Renten tragen Rentenversicherung und Rentner die Krankenkassenbeitrรคge hรคlftig.
Wer den Durchschnitt zugrunde legt, kommt damit auf eine Eigenbelastung von 8,55 Prozent der Bruttorente (14,6 % + 2,5 % = 17,1 %; davon die Hรคlfte). Die tatsรคchliche Last kann je nach Zusatzbeitrag der eigenen Kasse leicht abweichen.
Anders die Pflegeversicherung: Deren Beitrag zahlen Rentnerinnen und Rentner allein. Seit 1. Januar 2025 liegt der allgemeine Satz bei 3,6 Prozent; Kinderlose zahlen 4,2 Prozent.
Fรผr Familien mit mehreren berรผcksichtigungsfรคhigen Kindern (bis zum 25. Geburtstag) sind Abschlรคge vorgesehen โ bis hin zu 2,6 Prozent bei fรผnf und mehr Kindern. Wer dauerhaft mindestens ein Kind hat, bleibt lebenslang beim 3,6-Prozent-Satz.
Steuern auf die Rente: Rentenfreibetrag, Grundfreibetrag, Pauschalen
Mit der nachgelagerten Besteuerung ist die Rente grundsรคtzlich steuerpflichtig. Wie viel, hรคngt maรgeblich vom Jahr des Rentenbeginns ab. Fรผr Neurentnerinnen und -rentner 2025 bleiben 16,5 Prozent ihrer erstmalig gezahlten Jahresrente dauerhaft steuerfrei; 83,5 Prozent bilden den steuerpflichtigen Anteil.
Wichtig: Der steuerfreie Betrag wird einmalig als absoluter Euro-Betrag festgeschrieben und steigt bei spรคteren Rentenanpassungen nicht prozentual mit. Nach geltender Rechtslage wird die Vollversteuerung erst fรผr Rentenbeginne ab 2058 erreicht.
Ob tatsรคchlich Einkommensteuer zu zahlen ist, entscheidet der Grundfreibetrag. Er wurde fรผr 2025 auf 12.096 Euro angehoben.
Zusรคtzlich berรผcksichtigt das Finanzamt bei Renteneinkรผnften automatisch eine Werbungskosten-Pauschale von 102 Euro sowie den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro.
Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, fรคllt keine Einkommensteuer an.
Rechenbeispiel 2025: Gรผnther mit 1.800 Euro Monatsrente
Nehmen wir als Beispiel diesen Fall: Gรผnther, ledig, kinderlos, gesetzlich krankenversichert, Rentenbeginn Juli 2025, keine weiteren Einkรผnfte, kein Kirchensteuerabzug.
Seine Jahresbruttorente betrรคgt 1.800 โฌ ร 12 = 21.600 Euro. Davon sind wegen des Rentenbeginns 2025 83,5 Prozent steuerpflichtig, also 18.036 Euro. Von diesem steuerpflichtigen Rentenanteil werden als Sonderausgaben zunรคchst Gรผnthers eigene Beitrรคge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die
Pauschalen abgezogen:
Krankenversicherung (Eigenanteil): 8,55 % von 21.600 โฌ = 1.846,80 Euro.
Pflegeversicherung (kinderlos): 4,2 % von 21.600 โฌ = 907,20 Euro.
Pauschalen: 102 โฌ Werbungskosten + 36 โฌ Sonderausgaben.
Damit ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 15.144 Euro. Nach dem Einkommensteuertarif 2025 (Grundtarif) resultiert daraus eine Einkommensteuer von 513 Euro; Solidaritรคtszuschlag und Kirchensteuer fallen in dieser Konstellation nicht an.
Rechnet man Steuer und Sozialabgaben von der Bruttorente herunter, verbleiben 18.333 Euro netto pro Jahr โ das entspricht rund 1.528 Euro netto im Monat.
Was Ihre persรถnliche Nettorente zusรคtzlich beeinflusst
Die Nettorente kann spรผrbar variieren. Wer mindestens ein Kind hat, zahlt in der Pflegeversicherung 3,6 Prozent statt 4,2 Prozent โ bei 21.600 Euro Jahresrente macht das 129,60 Euro weniger Beitrag pro Jahr und erhรถht die Nettorente um gut 11 Euro pro Monat; bei mehreren Kindern unter 25 erhรถht sich der Vorteil vorรผbergehend.
Umgekehrt wirkt ein รผberdurchschnittlich hoher Zusatzbeitrag der eigenen Kasse dรคmpfend. Steuerlich kรถnnen zusรคtzliche absetzbare Ausgaben (z. B. Krankheits- und Pflegekosten, Spenden, Handwerkerleistungen) das zu versteuernde Einkommen weiter senken โ in manchen Fรคllen bis auf null Einkommensteuer.
Korrektur eines verbreiteten Zahlendrehers
Im Netz kursiert fรผr 2025 gelegentlich die Angabe โ1.296 Euroโ beim Grundfreibetrag โ gemeint sind 12.096 Euro. Dieser Wert ist gesetzlich festgelegt und gilt fรผr Alleinstehende; bei Zusammenveranlagung verdoppelt er sich.
Fazit
Wer 2025 mit 1.800 Euro Bruttorente neu in Ruhestand geht, landet โ bei durchschnittlichem Krankenkassen-Zusatzbeitrag und ohne Kinder โ in der Praxis bei rund 1.525 bis 1.530 Euro Nettorente pro Monat. Mit Kind(ern), gรผnstiger Kasse oder zusรคtzlichen absetzbaren Ausgaben kann der Netto-Betrag hรถher liegen; mit teurerer Kasse entsprechend niedriger.
Entscheidend ist: Jahr des Rentenbeginns, Kranken- und Pflegebeitrรคge sowie die individuelle Steuerlage bestimmen das Ergebnis. Wer es genau wissen will, sollte die eigenen Daten durchrechnen โ am besten mit den aktuellen Parametern fรผr 2025.