Bei Abgabe der Steuererklärung gibt es einige Möglichkeiten, Geld zu sparen, indem Sie Kosten, die Sie hatten, bestimmte Lebensumstände oder Tätigkeiten, von der Steuer abziehen lassen können. Hier stellen wir Ihnen Beispiele vor. Diese 12 Gründe helfen dabei, um Steuern zu sparen.
Inhaltsverzeichnis
Das Ehegattensplitting
Wenn Sie heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eingeht, kann das Ehegattensplitting nutzen. Wenn Sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben und Zusammenveranlagung wählen, dann lohnt sich dies besonders, wenn der Unterschied im Einkommen zwischen beiden Partnern groß ist. Verdienen beide gleich viel, ändert sich wenig.
Das Finanzamt rechnet die Einkommen beider Partner zusammen und teilt dann durch zwei. Die Steuerlast wird nach dem halben Gesamteinkommen bemessen, und das wird danach verdoppelt. Einen Steuervorteil kann dies insofern bringen, weil niedrigere Einkommen geringer besteuert werden als höhere. Durch die gleiche Aufteilung wird das höhere Einkommen eines Partners, das eine höhere Steuerlast bedeutet, dann nichtmehr als solches gewertet.
Beginn einer neuen Tätigkeit
Eine Steuererklärung bezieht sich auf ein ganzes Jahr. Wer im Laufe eines Jahres einen Job beginnt, zuvor arbeitslos war, ein Sabbatical einlegte oder studierte, der oder die muss deutlich weniger Steuern zahlen als jemand, der die ganzen zwölf Monate Lohn erhielt.
Fahrtkosten absetzen
Fahrtkosten lassen sich zum Teil von der Steuer abziehen. Dies lohnt sich umso mehr, je länger der Weg zur Arbeit ist. Die ersten 20 Kilometer werden pauschal mit 30 Cent pro Kilometer berechnet, jeder Kilometer darüber hinaus sogar mit 38 Cent. Dies ist unabhängig davon, wie Sie zur Arbeit kommen.
Besonders lohnen sich Arbeitswege über 20 Kilometer für Geringverdiener, deren Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro liegt. Diese haben mit Abgabe der Steuererklärung einen Anspruch auf die sogenannte Mobilitätsprämie.
Fortbildungen als Werbungskosten
Wenn Sie für ihren Job in Anschaffungen investieren oder Fort- und Weiterbildungen absolvieren, die ihr Arbeitgeber nicht bezahlt, dann können Sie diese als Werbungskosten notieren. Hinzu kommt ein Zuschlag für Arbeit im Homeoffice. Ein solcher beträgt sechs Euro pro Tag.
Berufsbedingter Umzug
Wenn Sie wegen ihres Berufs umziehen müssten, dann kann dies unter Werbungskosten bei der Steuer abgezogen werden. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie durch den Umzug mindestens eine Stunde Fahrzeit pro Tag zur Arbeitsstelle sparen, wenn Sie aus dem Ausland zurückkehrten, oder wenn Sie eine neue Stelle in einer anderen Stadt antreten.
Fahrtwege zu Wohnungsbesichtigungen, Maklergebühren, doppelte Mietzahlungen, Möbeltransport – dies alles können Sie unter Werbungskosten verbuchen. Hier gilt allerdings keine Pauschale. Diese Kosten müssen Sie belegen.
Zudem gibt es eine Umzugspauschale, die Sie nicht im Detail belegen müssen. Diese liegt derzeit bei 886 Euro und für jede weitere Person der Kernfamilie (Partner, Kinder, Stief- und Pflegekinder) bei 590 Euro pro Kopf.
Kirchensteuer absetzen
Wenn Sie getauft und nicht aus der Kirche ausgetreten sind, dann bezahlen Sie bis zu neun Prozent Kirchensteuer. Diese wird in der Steuererklärung wie eine Spende gehandhabt und kann unter Sonderausgaben eingetragen werden.
Kinderbetreuung von der Steuer absetzen
Wenn Sie Kinder haben, können Sie die Kosten für die Betreuung während der Arbeitszeit von der Steuer absetzen, also Kita-Gebühren ooder Schulgeld. Sie geben die Kosten unter Sonderausgaben ein. Bis zu zwei Drittel der Kosten spoaren Sie auf diese Art, indessen nicht mehr als 4000 Euro pro Kind.
Ausgewöhnliche Belastungen durch Krankheit
Belastungen durch Krankheit können von der Steuer abgezogen werden. Das gilt, wenn diese die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Diese wird nach dem Einkommen, dem Familienstand und der Zahl der Kinder berechnet. Unter diese Kosten fallen zum Beispiel rezeptpflichtige Medikamente, Arztkosten oder Geräte, deren Anschaffung wegen der Krankheit nötig ist.
Keine Energiepreispauschale erhalten?
2022 gab es eine Energiepreispauschale von 300 Euro- Wer diese nicht erhielt, kann das Geld bei der Steuererklärung einfordern. Die Pauschale wird dann vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.
Sonderzahlungen wie Abfindungen
Extrazahlungen wie Boni und Abfindungen führen bisweilen dazu, dass der Arbeitgeber ungewöhnlich viel Lohnsteuer abführt. Wenn dies der Fall ist, lassen sich solche im Voraus zu viel gezahlten Steuern über die Steuererklärung zurückbekommen.
Abgeltungssteuer prüfen
Zu viel geleistete Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge lassen sich bei der Steuererklärung geltend machen. Wenn jemand 25 Prozent Abgeltungssteuer bezahlte, während sein oder ihr Grenzssteuersatz unter 23 Prozent lag, dann erstattet das Finanzamt die Differenz. Das gilt besonders für Geringsverdiener:innen, Rentner:innen mit kleiner Rente und Studierende.
Haussanierung absetzen
Bis zu 1200 Euro und generell 20 Prozent der Arbeitskosten für Haussanierungen lassen sich unter „Haushaltsnahe Dienstleistrungen“ von der Steuer abziehen. Bei einer selbst bewohnten Immobilie lassen sich sogar bis zu 40.000 Euro absetzen. Hier müssen die Kosten unter dem Punkt „Energetische Maßnahmen“ eingetragen werden. Dies gilt indessen nur, wenn für diese Arbeit nicht zugleich eine staatliche Förderung bezogen wurde.
Steuerklärung und Bürgergeld-Bezug?
Lohnt sich auch eine Steuererklärung bei gleichzeitigem Bezug von Bürgergeld? Dazu lesen Sie mehr hier.