100 Prozent Steuer auf die Rente

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Manche Menschen, die sich nach einem langen Arbeitsleben freuen, endlich in den Ruhestand gehen, erleben eine böse Überraschung. Die Rente ist niedriger als das vorherige Gehalt, und dennoch müssen Sie darauf Steuern zahlen – in Zukunft sogar auf die gesamten Bezüge.

Wie kommt es überhaupt zur Besteuerung der Rente, wie hoch ist diese derzeit, und wann wird die komplette Rente versteuert werden? Das erklären wir in diesem Beitrag.

Warum wird die Rente besteuert?

Die gesetzliche Rente in Deutschland finanziert sich über ein Umlageverfahren. Vereinfacht gesagt: Diejenigen, die sozialversicherungspflichtig arbeiten, zahlen mit ihren Beiträgen die Rente derjenigen, die im Ruhestand sind und zuvor sozialversicherungspflichtig arbeiteten.

Zumindest die Hälfte, denn die andere Hälfte der Beiträge zahlen die Arbeitgeber.

Ebenso zahlten die heutigen Rentner während ihrer Erwerbszeit für die damaligen Rentner ein.

Das Alterseinkünftegesetz änderte die Besteuerung

Viele Jahrzehnte war die Rente selbst steuerfrei. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass die spätere Rente bereits während des Erwerbsleben versteuert wurde, denn die Rentenbeiträge ließen sich nur zu einem bestimmten Anteil von der Steuer abziehen.

Das Bundesverfassungsgericht sah jedoch in der unterschiedlichen Besteuerung von Beamtenpensionen und gesetzlichen Renten eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 Absatz 1 unseres Grundgesetzes.

Deshalb wurde 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz die vorgelagerte Besteuerung der Renten (also während der Erwerbszeit) auf die nachgelagerte Besteuerung (während der Renten) verschoben.

Jedes Jahr mehr Steuern auf die Rente

Ein solches gigantisches Unterfangen ließ sich nicht übers Knie brechen, sondern konnte nur schrittweise erfolgen. Deshalb wurde der versteuerbare Teil der Rente jedes Jahr bis 2020 um zwei Prozent, 2021 und 2022 um jeweils ein Prozent, und jetzt um jeweils 0,5 Prozent.

Der zu versteuernde Teil der Rente stieg von 50 Prozent auf 83,5 Prozent in diesem Jahr. Deshalb gibt es für jemand, der 2025 in den Ruhestand eintritt nur noch 16,4 Prozent der Rente, die als Freibetrag nicht versteuert werden.

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Oft werden keine Steuern fällig

Durch diesen Freibetrag müssen viele Rentner am Ende keine Steuern auf die Rente zahlen. Bekommen Sie zum Beispiel eine Bruttojahresrente von 11.500 Euro, dann beträgt der Freibetrag von 16,4 Prozent 1.886 Euro.

Der Grundfreibetrag liegt aber 2025 bei 12.096 Euro. Damit bleibt die Rente unter der Grenze, ab der Steuern gezahlt werden müssen.

Ein Tabelle zeigt die Versteuerung der Rente je nach Jahrgang

Jahr des Renteneintritts Anteil der Rente, der versteuert wird (in Prozent)*
2025 83,5
2030 86
2035 88,5
2040 91
2045 93,5
2050 96
2055 98,5
2058 100

Das Rentenjahr 2058

Der zu versteuernde Teil der Rente erhöht sich jetzt jährlich weiter um jeweils einen halben Prozentpunkt, und damit sind bei einem Renteneintritt im Jahr 2058 volle hundert Prozent der Bezüge zu versteuern, also die gesamte Rente.

Wie hoch der am Existenzminimum angesetzte Grundfreibetrag ist, der sowieso steuerfrei bleibt, 2058 sein wird, das können wir heute noch nicht sagen, denn diese Grenze wird jährlich angepasst.

Werden alle Renten versteuert?

Die Steuerpflicht gilt für alle gesetzlichen Renten, also nicht nur für die Altersrente, sondern auch für die Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenrente sowie die Waisenrente.

Die Höhe der Steuer hängt vom Renteneintritt ab

Wie hoch der Anteil Ihrer Rente ist, der versteuert wird, hängt also davon ab, wann Sie in die Rente eintreten. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Sie vorzeitig in den Ruhestand gehen oder erst einmal über die Regelaltersgrenze hinaus weiter arbeiten.

Das wirkt sich zwar auf die Höhe der Rente selbst aus, ändert aber nichts dran, wieviel Prozente dieser Rente versteuert werden.