Hartz IV Elend: โ€œSeit November frieren wir!โ€

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Wenn Behรถrdenwillkรผr und Ignoranz zusammen kommen: Ein betroffenes Ehepaar berichtet

04.01.2018

Wir, meine Frau 58 und ich knapp 59 Jahre alt, mรถchten รผber unser Schicksal berichten bzw. darรผber erzรคhlen, was sich Jobcenter heute einfach so herausnehmen kรถnnen!

Am 13.11.17 beantragten wir Heizรถl. Doch das Jobcenter Rhein-Hunsrpck reagierte nicht. Erst als wir am 29.11., inzwischen seit 2 Wochen ohne Heizung, die Erledigung anmahnten, rรผhrte man sich seitens des Jobcenters und wollte uns dazu nรถtigen, bei einem bestimmten Heizรถllieferanten zu bestellen, wobei die sodann ergehende Rechnung (welcher Lieferant liefert Heizรถl auf Rechnung?) direkt an den Lieferanten durch das Jobcenter beglichen werden sollte.

Als wir dies ablehnten und sowohl auf freie Hรคndlerwahl, wie auch auf Sozialdatenschutz pochten โ€“ in der vergangenen Heizperiode konnte uns schlieรŸlich auch ein Bewilligungsbetrag problemlos รผberwiesen werde, welcher selbstverstรคndlich auch zur Heizรถlbeschaffung verwendet wurde โ€“ stellte man sich seitens der Behรถrde erst einmal eine Woche lang quer und schlug derweil ebenfalls nicht akzeptable Variationen vor. Diese zielten sรคmtlich darauf, dass die Hartz IV Behรถrde (offenbar war das Budget fรผr 2017 bereits erschรถpft) erst im Januar 18 zahlen musste. Fรผr uns natรผrlich Nonsense, denn Heizรถl bezahlt man, zumal als ALGIIer, bar am Lieferfahrzeug.

Im Endeffekt sollten wir eine Bestellung aufgeben, ohne รผber die notwendigen Zahlungsmittel zu verfรผgen, was strafrechtlich gesehen spรคtestens dann relevant wird, wenn bei Lieferung nicht gezahlt werden kann. Mehr noch: Ein Lieferant dem nach Einfรผllen nicht gezahlt wird, wird das soeben eingefรผllte sofort wieder auf Kosten des betrรผgerischen Kunden absaugen. Aber das drohte schlieรŸlich nicht dem Jobcenter sondern uns!

Um diesem drohenden Damokles-Schwert, wir ordern, kรถnnen nicht zahlen und das JC wรคscht die Hรคnde in Unschuld, denn schlieรŸlich wรคren wir die Kunden des getรคuscten Lieferanten gewesen, reichten wir am 1.12.17 einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim SG Mainz ein. Die Reaktion des JC hierauf war der lapidare Kommentar, dann mรผsse man eben bis zu einer Entscheidung warten.

Diese kam dann auch und zwar am 21.12., also kurz vor Weihnachten. Nicht dass wir den Antrag vor Gericht wegen der Zahlungsverweigerung gestellt hรคtten, denn es war a priori klar, dass Heizรถl angeschafft und bewilligt werden musste. Uns ging es vielmehr darum gerichtlich bestรคtigt zu bekommen, dass ein ALG2 Bezieher eben keinen versuchten Betrug begeht, wenn er Heizmittel bestellt und diese aber aufgrund zu spรคter Zahlung/Bearbeitung durch das JC nicht zahlen kann. Genau dies tat das SG Mainz mit seinem Beschluss indirekt, wobei wir uns fragen, ob das Gericht Sinn und Zweck des gestellten Antrages รผberhaupt begriffen hatte (was stark zu bezweifeln ist).

Nun, das Ende vom Lied ist, dass wir zwar nach Weihnachten, nรคmlich am 29.12. endlich Geld auf dem Konto hatten (warum nicht schon am 15.11.?), der Heizรถltank aber bis heute leer ist, denn die Lieferzeiten der Heizรถllieferanten liegen ohne Expressaufschlag, den wollte man natรผrlich nicht รผbernehmen, zwischen 2 und 3 Wochen.

Fazit: Die Wohnung ist immer noch bei 8ยฐC, Bettzeug, Matratzen, Bekleidung sowie das Bad und Schlafzimmer, letzteres ist der einzige Raum in dem wir uns seit Mitte November mit teuerem elektrischer Heizlรผfter aufhalten konnten, verschimmelt. Das ist Hartz IV! (Anmerk. Namen der Redaktion bekannt)