Hartz IV: Kein BMW leasen bei ALG II Bezug

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Hartz IV Empfรคnger in Selbststรคndigkeit dรผrfen keinen BMW leasen, auch wenn der PKW als Betriebswagen gilt. Selbststรคndige, die zusรคtzliche ALG II Gelder beantragen, mรผssen laut SGB II alles dafรผr tun, um die Bedรผrftigkeit so gering wie mรถglich zu halten

Ein Selbststรคndiger darf die Kosten fรผr einen geleasten BMW nicht von den Betriebskosten absetzen und gleichzeitig zusรคtzliche Arbeitslosengeld II (ALG II) beantragen. In dem verhandelten Fall haben die PKW Kosten fรผr den geleasten BMW 525d fast die Hรคlfte der Einkรผnfte ausgemacht. Nach Auffassung des Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (AZ: L 5 AS 143/09 B ER) sind die Ausgaben eines selbststรคndigen Videothek- und Bistrobetreibers fรผr einen geleasten BMW 525d nicht von seinem erzielten Gewinn absetzbar. Im zu entscheidenen Fall hatten die Fahrzeugkosten fรผr den geleasten BMW 525d fast die Hรคlfte der Einkรผnfte ausgemacht.

Wer seinen Lebensunterhalt nicht ganz aus seinem Einkommen bestreiten kann, hat Anspruch auf ergรคnzende Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II. Er muss aber alles tun, um seine Bedรผrftigkeit zu verringern.

Das Gericht hatte ausgefรผhrt, dass von den Einnahmen aus seinem Gewerbebetrieb nur die notwendigen Betriebsausgaben abgezogen werden dรผrfen, bevor ergรคnzend Hartz IV-Leistungen gezahlt werde kรถnnten . . Der Wagen sei fรผr den Betrieb nicht erforderlich gewesen. Ein PKW der gehobenen Mittelklasse passt nach Meinung des Gerichts auch nicht zu den Lebensumstรคnden der untersten Einkommensgruppen. Es mรผssten also zunรคchst die Gewinne โ€“ ohne Abzug der Kosten fรผr den BMW โ€“ zum Lebensunterhalt verwendet werden, bevor der Staat einspringt.

GemรครŸ ยง 13 Abs. 1 Ziff. 1 SGB II i.V.m. ยง 3 Alg II-VO sind ab dem 01 Januar 2008 bei der Berechnung des Einkommens aus selbststรคndiger Tรคtigkeit nicht mehr die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes anzuwenden Vielmehr bestimmt ยง 3 Abs. 2 Alg II-VO, dass von den Betriebseinnahmen die im Bewilligungszeitraum tatsรคchlich geleisteten notwendigen Ausgaben ohne Rรผcksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen sind. (05.08.2009)